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   VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17   

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VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17 (https://dejure.org/2020,2195)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.2020 - 7 A 2164/17 (https://dejure.org/2020,2195)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 7 A 2164/17 (https://dejure.org/2020,2195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 BGB, § 81 Abs 1 BGB, Stiftungsgesetz § 3 Hessisches, Stiftungsgesetz § 11 Hessisches, § 64 VwGO, § 82 Abs 1 VwGO, § 59 ZPO, § 62 ZPO, § 130 Nr 1 ZPO, § 253 Abs 4 ZPO
    Anerkennung einer religiösen Stiftung

  • IWW

    § 80 Abs 2 BGB, § 81 Abs. 1 BGB, Stiftungsgesetz § 3 Hessisches, Stiftungsgesetz § 11 Hessisches, § 64 VwGO, § 82 Abs. 1 VwGO, § 59 ZPO, § 62 ZPO, § 130 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 4 ZPO
    BGB, Stiftungsgesetz; VwGO, ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Eine Gemeinwohlgefährdung liegt nach der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf der Neufassung von § 80 BGB vor, wenn es hinreichend wahrscheinlich, also eine nicht bloß entfernt liegende Möglichkeit ist, dass die Erlangung der Rechtsfähigkeit und die damit verbundene Verfolgung des Stiftungszwecks durch die dann rechtsfähige Stiftung zu einer Beeinträchtigung von Verfassungsrechtsgütern führen würde (BT-Drs. 14/8765, S. 9 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 -, juris, Rdnr. 30).

    Bezogen auf die Stiftung einer politischen Partei ist es, wenn die Stiftung die politischen Zielsetzungen der Partei inkorporiert, geboten, nicht nur die offiziellen Verlautbarungen und Parteiprogramme, sondern auch die Äußerungen der Funktionäre von Untergliederungen der Partei heranzuziehen, um die wahren Absichten des Stifters und damit den Inhalt des inkorporierten Stiftungszwecks zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 -, juris, Rdnr. 33 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 27.04.2016 - 7 K 4809/15
    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2016 - 7 K 4809/15.F - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2016 - 7 K 4809/15.F - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Bei natürlichen Personen entfällt die Verpflichtung zur Mitteilung der Wohnungsanschrift nur, wenn sich die Wohnungsanschrift nicht bereits aus den Akten ergibt, sonst wie bekannt ist, sich auf andere Weise ohne Schwierigkeiten ermitteln lässt oder wenn die Pflicht zur Angabe einer Wohnungsanschrift unmöglich oder unzumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 -, juris, Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 CE 17.2321 -, juris, Rdnr. 7; Aulehner, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 5. Auflage 2018, § 82 Rdnr. 10).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Ob die Prozesshandlung eines Streitgenossen oder gegenüber einem Streitgenossen auch im Verhältnis zum anderen Streitgenossen Wirkung entfaltet, ist eine Frage des einzelnen Regelungsproblems, die differenzierend unter Berücksichtigung des Zwecks der notwendigen Streitgenossenschaft und des Grundsatzes der Selbstständigkeit der Streitgenossen zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94 juris, Rdnr. 9).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Das Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG, Urteil vom 16. November 2015 - BVerwG 1 A 4.15 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2017 - 10 CE 17.2321

    Unzulässigkeit eines Eilrechtsantrags bei Angabe einer Deckadresse

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 2164/17
    Bei natürlichen Personen entfällt die Verpflichtung zur Mitteilung der Wohnungsanschrift nur, wenn sich die Wohnungsanschrift nicht bereits aus den Akten ergibt, sonst wie bekannt ist, sich auf andere Weise ohne Schwierigkeiten ermitteln lässt oder wenn die Pflicht zur Angabe einer Wohnungsanschrift unmöglich oder unzumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 -, juris, Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 CE 17.2321 -, juris, Rdnr. 7; Aulehner, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 5. Auflage 2018, § 82 Rdnr. 10).
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