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   VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08   

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https://dejure.org/2009,5821
VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08 (https://dejure.org/2009,5821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.2009 - 9 A 2134/08 (https://dejure.org/2009,5821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 9 A 2134/08 (https://dejure.org/2009,5821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 S 1 BeschV, § 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 39 AufenthG 2004, § 34 BeschV
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme an amerikanischen Staatsangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen an einer Erwerbstätigkeit interessierten amerikanischen Staatsangehörigen; Berücksichtigung des deutsch-amerikanischen Freundschaft-, Handels- und Schifffahrtsvertrags aus dem Jahr 1954 bei der Erteilung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 18, AufenthG § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b, BeschV § 34, VwGO § 124a Abs. 2 Satz 1, VwGO § 60, AufenthG § 81 Abs. 4
    Arbeitsgenehmigung, amerikanischer Staatsbürger, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29.10.1954, FHSV, Meistbegünstigung, Grundsatz der Inländerbehandlung, Vorrangprüfung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, subjektives Recht, Fiktionswirkung

  • Judicialis

    AufenthG § 18 Abs. 2; ; AufenthG § 18 Abs. 3; ; AufenthG § 39; ; AufenthG § 4; ; BeschV § 32 Abs. 1 S. 1; ; BeschV § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen an einer Erwerbstätigkeit interessierten amerikanischen Staatsangehörigen; Berücksichtigung des deutsch-amerikanischen Freundschaft-, Handels- und Schifffahrtsvertrags aus dem Jahr 1954 bei der Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Diesbezüglich hat sich der Kläger auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris, sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2007 - 7 B 10282/07 -, ebenfalls Juris, bezogen und unter Hervorhebung bestimmter hierin enthaltener Textpassagen geltend gemacht, die hiermit obergerichtlich aufgestellten Grundsätze seien geeignet, die von ihm vertretene Rechtsauffassung zu stützen.

    Der oben genannten Vertragsbestimmung und auch dem Vertrag im Übrigen ist nichts dafür zu entnehmen, dass das nationale Aufenthaltsrecht für die Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates nach dem Willen der Vertragspartner ungeachtet dieses Vorbehalts ganz oder teilweise abgeändert werden sollte (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 32. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris).

    Weitergehende Überlegungen in diese Richtung erübrigen sich auch im Hinblick auf die Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit der vom Kläger herangezogenen Textstelle in der oben bereits mehrfach zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06 -, a. a. O. (vgl. dazu Seiten 10 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Die nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus der rechtzeitigen Antragstellung resultierende Fortgeltungsfiktion der ursprünglichen - ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber betreffenden - Aufenthaltserlaubnis steht dem Besitz eines solchen Aufenthaltstitels nicht gleich (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus den Feststellungen, die der vorliegend zur Entscheidung berufene Senat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 - getroffen habe.

    Wie vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt können die rechtlichen Grundsätze, die insoweit Geltung beanspruchen, nicht als Maßstab für die Behandlung amerikanischer Staatsangehöriger herangezogen werden, weil die Europäische Union einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der Europäischen Union andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten von Amerika gelten (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Diesbezüglich hat sich der Kläger auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris, sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2007 - 7 B 10282/07 -, ebenfalls Juris, bezogen und unter Hervorhebung bestimmter hierin enthaltener Textpassagen geltend gemacht, die hiermit obergerichtlich aufgestellten Grundsätze seien geeignet, die von ihm vertretene Rechtsauffassung zu stützen.

    Dahinstehen mag letztlich auch, ob dem Verwaltungsgericht in seiner Wertung beizupflichten ist, wonach sich die Textstelle in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2007 - 7 B 10282/07 -, Juris, auf die sich der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung bezogen hat, im Hinblick auf deren Einbettung in weitere - eher die hier vertretene Rechtsposition stützende - Überlegungen als letztlich nicht nachvollziehbar erweise (vgl. dazu die Ausführungen auf Seiten 9 f. der Urteilsausfertigung).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Die fehlende Zustimmung wird dann gegebenenfalls durch die gerichtliche Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung der begehrten Erlaubnis ersetzt (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 13 S 1011/05 -, VBlBW 2006, 113; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Band 1, Stand: Oktober 2009, § 4 AufenthG Rdnr. 59 ff., § 18 AufenthG Rdnr. 31).
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Die Frage danach, ob und inwieweit aus den vertraglichen Bestimmungen des FHSV überhaupt abgeleitet werden kann, dass die Vertragsstaaten einzelnen Personen hiermit subjektive Rechte eingeräumt haben, bedarf danach keiner weiteren Vertiefung (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2004 - 14 A 1937/99 -, Juris, sowie zumindest hinsichtlich der sog. Meistbegünstigungsklausel zweifelnd BVerwG, Beschluss vom 5. April 2005 - BVerwG 6 B 2/05 -, ebenfalls Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 14 A 1937/99

    Anspruch eines amerikanischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Prüfung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Die Frage danach, ob und inwieweit aus den vertraglichen Bestimmungen des FHSV überhaupt abgeleitet werden kann, dass die Vertragsstaaten einzelnen Personen hiermit subjektive Rechte eingeräumt haben, bedarf danach keiner weiteren Vertiefung (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2004 - 14 A 1937/99 -, Juris, sowie zumindest hinsichtlich der sog. Meistbegünstigungsklausel zweifelnd BVerwG, Beschluss vom 5. April 2005 - BVerwG 6 B 2/05 -, ebenfalls Juris).
  • VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. August 2008 - 4 K 330/08.WI(V) - wird zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2010 - 11 ME 33/10

    Anspruch eines US-amerikanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass die Vorrangprüfung des § 39 Abs. 2 AufenthG auch gegenüber US-amerikanischen Staatsangehörigen anwendbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 4.6.2007 - 7 B 10282/07 -, ZAR 2007, 368 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 28.10.2009 - 9 A 2134/08 -, AuAS 2010, 23 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 M 22/10

    Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung als Spezialitätenkoch

    Wird die erforderliche Zustimmung versagt, ist die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung durch den Betroffenen durch eine Verpflichtungsklage zu erstreiten; die fehlende Zustimmung wird dann ggf. durch die gerichtliche Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung der begehrten Erlaubnis ersetzt (vgl. HessVGH, Urt. v. 28.10.2009 - 9 A 2134/08 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 ZB 11.1419

    Freizügigkeitsrecht für amerikanischen Staatsangehörigen

    Die rechtlichen Grundsätze, die für die Staatsangehörigen der Europäischen Union gelten, können nicht als Maßstab für die Behandlung amerikanischer Staatsangehöriger herangezogen werden, weil die Europäische Union einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der Europäischen Union andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten von Amerika gelten (vgl. HessVGH vom 28.10.2009 Az. 9 A 2134/08; RdNr. 47 unter Bezugnahme auf HessVGH vom 5.2.2004 Az. 9 TG 2664/03 ).
  • VG München, 24.03.2011 - M 24 K 11.658

    Aufenthalt eines Amerikaners zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Insbesondere enthält der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossene FHSV vom 7. Mai 1956 keine derartige Regelung (st. Rspr., vgl. etwa NdsOVG, B. v. 26.3.2010, 11 ME 33/10, juris RdNr. 5 f.; HessVGH, B. v. 28.10.2009, 9 A 2134/08, juris RdNr. 32 ff.; OVG RhPf, B. v. 4.6.2007, 7 B 10282/07, juris RdNr. 8).
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