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   VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22   

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https://dejure.org/2022,39860
VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22 (https://dejure.org/2022,39860)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.2022 - 1 B 1620/22 (https://dejure.org/2022,39860)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 2022 - 1 B 1620/22 (https://dejure.org/2022,39860)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22
    Dies gilt in besonderer Weise für die Feststellung und Beurteilung der wissenschaftlichen Eignung und der notwendigen Lehrbefähigung der Bewerber (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 1 B 1370/20 - und vom 2. Juli 2019 - 1 B 2590/18 - n. v.).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesungen - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 21).

    Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben, die sich aus der konkreten Ausschreibung durch die Universität ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris, Rn. 21 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10742/18

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Hochschullehrers -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22
    Es genügt regelmäßig eine Protokollierung der Sitzungen der Berufungskommission oder ein Besetzungsbericht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2020 - 6 B 1700/19 -, juris Rn. 17; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18 -, juris Rn. 15 f.; BayVGH, Beschluss vom 18. April 2012 - 7 CE 12.166 -, juris Rn. 33).

    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, die sich insbesondere auf die Bewertung der fachlichen Qualifikation der Bewerber, d.h. der wissenschaftlichen Eignung und Lehrbefähigung, und auf den Qualifikationsvergleich zwischen den Bewerbern erstreckt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 7 CE 17.2430 -, juris; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18 -, juris), sind die Gerichte nicht berechtigt, die Relevanz von Fachpublikationen, Vorträgen und die Bedeutung von Lehrtätigkeiten anstelle der Berufungskommission zu beurteilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 6 B 1700/19

    Konkurrentenstreitverfahren; Professur; Dokumentation; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22
    Es genügt regelmäßig eine Protokollierung der Sitzungen der Berufungskommission oder ein Besetzungsbericht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2020 - 6 B 1700/19 -, juris Rn. 17; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18 -, juris Rn. 15 f.; BayVGH, Beschluss vom 18. April 2012 - 7 CE 12.166 -, juris Rn. 33).

    Dabei darf sich die Dokumentation auf ein vertretbares Maß beschränken und Gesprächsinhalte zusammenfassen, den Fokus auf bestimmte Aspekte legen oder weniger gewichtige Aspekte unerwähnt lassen (so OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2020 - 6 B 1700/19 -, juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23

    Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht

    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2022 - 1 B 1620/22 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20

    Anspruch eines beamteten Hochschullehrers auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis

    Zum anderen gilt für den Bereich der Wissenschaft, dass aufgrund von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auch der Hochschule eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2022 - 1 B 1620/22 -, juris Rn. 52 zum Auswahlverfahren der Hochschullehrer).
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