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VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798 |
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Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zweitwohnungsteuer - vollständige Urteilsbegründungen liegen vor
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bayerischer VGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
- BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06
Wird zitiert von ... (96) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (BVerwG vom 29.3.2003 BVerwGE 117, 345/347; vom 26.10.1989, NVwZ 1990, 568/569; OVG Koblenz vom 26.4.2002 NVwZ-RR 2003, 62; OVG Lüneburg vom 22.5.1985 KStZ 1985, 230/231).Die Wohnfläche kann, muss aber nicht Anknüpfungspunkt sein (BVerwG vom 29.1.2003, a.a.O., S. 347 f.), weil sie z.B. Ausstattung und Lage der Wohnung als für den Mietwert wesentliche Faktoren außer Acht lässt.
In diesem Rahmen ist auch eine pauschalierte Erfassung des tatsächlichen Aufwands grundsätzlich zulässig (BVerwG vom 29.1.2003, a.a.O., S. 347 unter Hinweis auf BVerwG vom 11.11.1998 BVerwGE 99, 280/290 m.w.N.).
Der Senat verkennt nicht die der Staffelung immanenten Sprünge der Steuerbelastung, diese sind aber sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG vom 29.1.2003 NVwZ 2003, 753 f.).
Da in diesem Fall die Höhe des Mietaufwands nur wenig differiert, sich hingegen die Steuer verdoppelt, ist es nachvollziehbar, dass diese Rechtsfolge von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird Bei der Wahl eines Staffelsystems sind derartige Sprünge systemimmanent und sachlich gerechtfertigt; die sich in diesen "Grenzfällen" ergebenden Härten sind von dem Betroffenen hinzunehmen (BVerwG vom 29.1.2003 NVwZ 2003, 753 f.; VGH Baden Württemberg vom 26.9.1996 Az: 2 S 2104/94 Tz.33).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Mit Aufwandsteuern soll die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden (BVerfG vom 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/346 ff.) Anknüpfungspunkt ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden; denn konsumtiver Aufwand ist typischerweise Ausdruck und Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ohne dass es auf den Zweck des Verbrauchs ankäme.Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und i.d.R. wirtschaftliche Potenz zum Ausdruck bringt (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 348; ebenso vom 11.10.2005 JZ 2006, 253/255).
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 347; vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; BVerwG vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682).
Die unterschiedliche Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt und den Zweck der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen ist damit im Rahmen der Aufwandsteuer ein sachfremdes Kriterium und hat vor Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bestand" (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 357).
Durch die obergerichtliche Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass auch nur eine vorübergehende Benutzung der Zweitwohnung einen steuerpflichtigen Aufwand darstellt und es dem Normgeber frei gestellt ist, auch bei einem nur kurzzeitigen Gebrauch für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum die Zweitwohnungsteuer zu erheben (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 348).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Andererseits setzt der Begriff der Aufwandsteuer insoweit ist die Bezeichnung "Luxussteuer" irreführend keineswegs eine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus (BVerwG vom 26.9.2001 NVwZ 2002, 728; BFH vom 5.3.1997 AIjM-EE 1998, 529 [richtig: NVwZ-RR 1998, 329 - d. Red.] ).Demgegenüber reicht für das Innehaben einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Selbstnutzung aus (BVerwG vom 26.9.2001 NVwZ 2002, 728/729).
In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine Zweitwohnung dann nicht der Steuerpflicht unterliegen darf, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage erworben und gehalten wird (BVerwG vom 26.1.2001 BVerwGE 115, 165/168; vom 7.1.1998 ZKF 1998 204; vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305 m.w.N.) Insoweit verkennen die Antragsteller, dass § 2 ZwStS diese Fallgestaltung schon seinem eindeutigen Wortlaut nach (Innehaben der Wohnung zur persönlichen Lebensführung) von der Steuerpflicht ausnimmt.
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Der Umstand, dass mittlerweile zahlreiche bayerische Gemeinden von diesem Instrument Gebrauch gemacht haben, nimmt der einzelnen Zweitwohnungsteuer nicht ihren normativen Ortsbezug (BVerwG vom 27.10.2003 9 B 102.03 Tz.5).Mit der Zweitwohnungsteuer dürfen neben der Einnahmeerzielung auch Lenkungszwecke verfolgt werden (BVerwG vom 27.10.2003, a.a.O.).
Diese Regelung steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang, wonach die Erhebung des vollen Jahresbetrages bereits stets dann gerechtfertigt ist, wenn die Eigennutzung nur zeitweilig gegeben ist (BVerwG vom 27.10.2003 Az. 9 B 102/03 Tz. 6 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
So würde ein Rückgriff auf Art. 16 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, der eine Fiktion für die nicht dauernd von der Familie getrennt lebende Verheiratete enthält, bei der Beurteilung sog. "Erwerbszweitwohnungen" gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG vom 11.10.2005 JZ 2006, 253/255; siehe hierzu vertiefend Senatsurteil vom 4.4.2006 4 N 05.2249).Die Beschränkung der Ermäßigungstatbestände auf diese Fälle begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe hierzu Senatsurteil vom 4.4.2006 Az: 4 N 05.2249).
- BVerwG, 15.05.2000 - 11 BN 3.99
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleich bleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungsteuer und gewählter Bezugsgröße des jährlichen Mietaufwands verlangt (BVerwG, B.v. 15.5.2000 11 BN 3.99 ).Aus § 9 Abs. 5 ZwStS i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a KAG folgt die Anwendbarkeit der Vorschriften der Abgabenordnung über Stundung und zum Steuererlass aus Billigkeitsgründen, die im Einzelfall zur Vermeidung von Härten herangezogen werden können (siehe auch BVerwG vom 15.5.2000 a.a.O.).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und i.d.R. wirtschaftliche Potenz zum Ausdruck bringt (…BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 348; ebenso vom 11.10.2005 JZ 2006, 253/255).So würde ein Rückgriff auf Art. 16 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, der eine Fiktion für die nicht dauernd von der Familie getrennt lebende Verheiratete enthält, bei der Beurteilung sog. "Erwerbszweitwohnungen" gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG vom 11.10.2005 JZ 2006, 253/255; siehe hierzu vertiefend Senatsurteil vom 4.4.2006 4 N 05.2249).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Das Merkmal des Innehabens für den persönlichen Lebensbedarf schließt die Besteuerung von Wohnungen aus, die als reine Vermögensanlage zur Erzielung von Einkünften gem. § 21 EStG gehalten werden (BVerwG vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305).In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine Zweitwohnung dann nicht der Steuerpflicht unterliegen darf, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage erworben und gehalten wird (BVerwG vom 26.1.2001 BVerwGE 115, 165/168; vom 7.1.1998 ZKF 1998 204; vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305 m.w.N.) Insoweit verkennen die Antragsteller, dass § 2 ZwStS diese Fallgestaltung schon seinem eindeutigen Wortlaut nach (Innehaben der Wohnung zur persönlichen Lebensführung) von der Steuerpflicht ausnimmt.
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 347; vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; BVerwG vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682).Diese erfordern, dass die Norm, die die Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimm- und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
2.2 Die Zweitwohnungsteuer ist auch keiner bundesrechtlich geregelten Steuer gleichartig (BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ 1990, 568 m.w.N.).Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (BVerwG vom 29.3.2003 BVerwGE 117, 345/347; vom 26.10.1989, NVwZ 1990, 568/569; OVG Koblenz vom 26.4.2002 NVwZ-RR 2003, 62; OVG Lüneburg vom 22.5.1985 KStZ 1985, 230/231).
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
- BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172
Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen …
Wie in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 2006 - 4 N 04.2798 - (…juris Rn. 46 bis 50) näher ausgeführt wird, hat der bayerische Landesgesetzgeber mit Art. 3 KAG von seiner durch Art. 105 Abs. 2a GG eröffneten Gesetzgebungskompetenz für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern Gebrauch gemacht und diese Kompetenz mit den in Art. 3 Abs. 3 KAG genannten Einschränkungen in rechtsfehlerfreier Weise an die Gemeinden delegiert.In Bezug auf im Wesentlichen inhaltsgleiche kommunale Satzungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt, dass sich die dortige Ausgestaltung der Zweitwohnungsteuer im Rahmen der Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 KAG und des identischen bundesrechtlichen Begriffs der örtlichen Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a GG) hält (vgl. U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 54 ff.).
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 56 m.w.N.).
Mit der Zweitwohnungsteuer kann der Nebenzweck verfolgt werden, sogenannte "Rollladensiedlungen" einzudämmen, die sich negativ auf die Auslastung der kommunalen Infrastruktur auswirken und zur Verödung des Ortes beitragen können (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58).
Dies gilt etwa für das "Innehaben" einer "Zweitwohnung" (vgl. U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 61 f.), "Familienangehörige" (…a.a.O., Rn. 65) und die "persönliche Lebensführung" (…a.a.O., Rn. 67) in § 2 ZwStS.
Auch kommt es für die Anwendung der ZwStS nicht darauf an, inwiefern der im jeweiligen Besteuerungszeitraum vorliegende Sachverhalt (hier das Innehaben einer Zweitwohnung) oder eine gewünschte anderweitige Nutzung (z.B. als Vermögensanlage) baurechtlich zulässig ist; maßgeblich ist allein der Vorgang des Konsums als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 64).
Der sachliche Grund für die unterschiedliche Behandlung von Familienangehörigen und anderen Personen liegt im Charakter der Aufwandsteuer begründet; das Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung der Familienangehörigen belegt eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 65).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B.v. 19.5.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10) und des Verwaltungsgerichtshofs (…B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70) ist die - tatsächlich vertraglich vereinbarte oder hilfsweise geschätzte - Nettokaltmiete eine geeignete Berechnungsgrundlage.
Auch ist es entgegen der Meinung des Antragstellers rechtlich nicht geboten, zur Schätzung einer Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe (vgl. § 4 Abs. 3 und 4 ZwStS) ein Sachverständigengutachten einzuholen oder einen kommunalen Mietspiegel heranzuziehen (…vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15 f.; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02 - Rn. 25 m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 73) darf der Normgeber bei Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer ist im Freistaat Bayern damit grundsätzlich zulässig (vgl. ausführlich hierzu: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris).Nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. nur: BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 82 ff.; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 59 und 4 N 05.2249 - juris Rn. 40) ist die Zweitwohnungsteuer der Einkommensteuer nicht gleichartig.
(1) Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754); vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).
(2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
(4) Die Regelung in § 4 Abs. 3 ZwStS ist auch hinreichend bestimmt (…BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Anhand dieser Kriterien kann der Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung - wenn auch nicht centgenau - den Jahresnettomietaufwand und damit die zu entrichtende Steuer in ausreichendem Maße abschätzen (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
Auch die Eindämmung von sogenannten Rollladensiedlungen, die zur Verödung des Ortes beitragen können, ist ein legitimes kommunales Anliegen (BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Grundsätzlich ist für die Bestimmung einer Zweitwohnung die melderechtliche Lage ein gewichtiges Indiz, auch wenn die Satzung hierauf nicht explizit Bezug nimmt (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 62).
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …
Das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gilt für Satzungen nicht (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500 - juris Rn. 50).Wie in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 2006 (4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 46 bis 50) näher ausgeführt wird, hat der bayerische Landesgesetzgeber mit Art. 3 KAG von seiner durch Art. 105 Abs. 2a GG eröffneten Gesetzgebungskompetenz für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern Gebrauch gemacht und diese Kompetenz mit den in Art. 3 Abs. 3 KAG genannten Einschränkungen in rechtsfehlerfreier Weise an die Gemeinden delegiert.
In Bezug auf im Wesentlichen inhaltsgleiche kommunale Satzungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt, dass sich die dortige Ausgestaltung der Zweitwohnungsteuer im Rahmen der Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 KAG und des identischen bundesrechtlichen Begriffs der örtlichen Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a GG) hält (vgl. U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 54 ff.).
Dies gilt etwa für den vom Gesetz selbst (vgl. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 KAG) verwendeten Begriff des "Innehabens" einer "Zweitwohnung" (vgl. U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O. Rn. 61 f.), für "Familienangehörige" (…a.a.O., Rn. 65) und die "persönliche Lebensführung" (…a.a.O., Rn. 67) in § 2 ZwStS.
Auch kommt es für die Anwendung der ZwStS nicht darauf an, inwiefern der im jeweiligen Besteuerungszeitraum vorliegende Sachverhalt (hier das Innehaben einer Zweitwohnung) oder eine gewünschte anderweitige Nutzung (z.B. als Vermögensanlage) baurechtlich zulässig ist; maßgeblich ist allein der Vorgang des Konsums als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 64).
Der sachliche Grund für die unterschiedliche Behandlung von Familienangehörigen und anderen Personen liegt im Charakter der Aufwandsteuer begründet; das Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung der Familienangehörigen belegt eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 65).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B.v. 19.5.2021 - 9 C 2/20 - juris Rn. 10) und des Verwaltungsgerichtshofs (…B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 70) ist die - tatsächlich vertraglich vereinbarte oder hilfsweise geschätzte - Nettokaltmiete eine geeignete Berechnungsgrundlage.
Auch ist es entgegen der Meinung des Antragstellers rechtlich nicht geboten, zur Schätzung einer Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe (vgl. § 4 Abs. 3 und 4 ZwStS) ein Sachverständigengutachten einzuholen oder einen kommunalen Mietspiegel heranzuziehen (…vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15 f.; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O., Rn. 71).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02 - Rn. 25 m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 73) darf der Normgeber bei Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Freistaat Bayern ist demgemäß grundsätzlich zulässig (vgl. ausführlich hierzu: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500 ff.).bb) Die Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten ist nicht deshalb rechtlich zu beanstanden, weil sie in §§ 2, 3 keine Ausnahme von der Steuerpflicht für bestimmte Personen oder Personengruppen normiert (vgl. zu diesen inhaltsgleichen Regelungen der Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754); BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Auch die Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist nach der bayerischen Rechtsprechung zulässig (explizit zu dieser Regelung in der Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O. Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337; explizit zur Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Auch die Eindämmung von sogenannten Rollladensiedlungen, die zur Verödung des Ortes beitragen können, ist legitimes kommunales Anliegen (BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
ee) Im Übrigen werden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten vom 9. Mai 2018 weder geltend gemacht noch sind Rechtsfehler ersichtlich, vgl. hierzu BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O., wonach die - abgesehen von der Stufentarifsregelung in § 5 Abs. 1 - inhaltsgleichen Regelungen der §§ 1-7 der Vorgängersatzung der Beklagten unbeanstandet geblieben sind.
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Freistaat Bayern ist demgemäß grundsätzlich zulässig (vgl. ausführlich hierzu: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500 ff.).bb) Die Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten ist nicht deshalb rechtlich zu beanstanden, weil sie in §§ 2, 3 keine Ausnahme von der Steuerpflicht für bestimmte Personen oder Personengruppen normiert (vgl. zu diesen inhaltsgleichen Regelungen der Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754); BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Auch die Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist nach der bayerischen Rechtsprechung zulässig (explizit zu dieser Regelung in der Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O. Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337; explizit zur Vorgängersatzung der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
Auch die Eindämmung von sogenannten Rollladensiedlungen, die zur Verödung des Ortes beitragen können, ist legitimes kommunales Anliegen (BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
ee) Im Übrigen werden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten vom 9. Mai 2018 weder geltend gemacht noch sind Rechtsfehler ersichtlich, vgl. hierzu BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O., wonach die - abgesehen von der Stufentarifsregelung in § 5 Abs. 1 - inhaltsgleichen Regelungen der §§ 1-7 der Vorgängersatzung der Beklagten unbeanstandet geblieben sind.
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer ist im Freistaat Bayern damit grundsätzlich zulässig (vgl. ausführlich hierzu: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris).(1) Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754); vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).
(2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
(3) Die Regelung in § 4 Abs. 3 ZwStS ist auch hinreichend bestimmt (…BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Anhand dieser Kriterien kann der Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung - wenn auch nicht centgenau - den Jahresnettomietaufwand und damit die zu entrichtende Steuer in ausreichendem Maße abschätzen (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
Auch die Eindämmung von sogenannten Rollladensiedlungen, die zur Verödung des Ortes beitragen können, ist ein legitimes kommunales Anliegen (BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer ist im Freistaat Bayern damit grundsätzlich zulässig (vgl. ausführlich hierzu: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris).Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754); vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).
Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
Auch die Eindämmung von sogenannten Rollladensiedlungen, die zur Verödung des Ortes beitragen können, ist ein legitimes kommunales Anliegen (BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Zweitwohnungsteuersatzung nicht deshalb unwirksam ist, weil sie in §§ 2, 3 keine Ausnahme von der Steuerpflicht für bestimmte Personen oder Personengruppen normiert (vgl. zu inhaltsgleichen Regelungen wie bei der Beklagten: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 64;… VG München, U.v. 13.10.2020 - M 10 K 19.94 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Zur näheren Bestimmung der "Hauptwohnung" kann auch ohne ausdrücklichen Verweis auf das Melderecht von dem dort herrschenden Begriffsverständnis ausgegangen werden (vgl. bereits BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/502 mit Hinweis auf BVerwG, B.v. 27.9.2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439/440).Da dies nicht der Fall ist, kann an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festgehalten werden, wonach ein Stufentarif, wenn er wie hier lediglich zu den unvermeidbaren schwellenbedingten Progressionssprüngen und stufeninternen Degressionseffekten mit einer Spanne von maximal 9 Prozentpunkten führt, allein noch keine nicht mehr hinnehmbare Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen bewirkt (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/503 f.).
Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt lediglich, dass der Satzungsgeber die Parameter benennt, an denen sich die Schätzung im Einzelfall zu orientieren hat (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/503).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Einer über Art. 3 Abs. 1 KAG hinausgehenden expliziten gesetzlichen Regelung zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer und inhaltlicher Vorgaben z.B. zum Steuersatz bedarf es mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage nicht; das hat der Senat in der Parallelentscheidung vom heutigen Tag (Az. 4 N 04.2798) näher ausgeführt.Deshalb ist die satzungsrechtliche Regelung des Steuermaßstabs nicht zu beanstanden, wie der Senat heute in dem Parallelverfahren (Az. 4 N 04.2798) entschieden hat.
- VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten
Das hat der Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits entschieden (Urteile vom 4.4.2006 - 4 N 04.2798, BayVBl 2006, 500 ff., und 4 N 05.2249, BayVBl 2006, 504 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen); an dieser Auffassung hält er auch mit Blick auf die Einwände der Antragstellerin fest.(2) Diese in § 2 ZWStS ausgestaltete Anknüpfung der sachlichen Zweitwohnungsteuerpflicht an das Melderecht ist im Grundsatz rechtmäßig, auch wenn eine Gleichsetzung keineswegs zwingend ist, weil für das steuerrechtliche Innehaben einer Zweitwohnung bereits die Möglichkeit der Selbstnutzung ausreicht, während die Meldepflicht das tatsächliche Beziehen der Wohnung voraussetzt (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O. S. 502).
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- VG München, 12.12.2019 - M 10 K 18.5034
Verfahren wegen Aufhebung von Zweitwohnungsteuerbescheiden
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- VerfGH Bayern, 19.06.2009 - 17-VII-08
Zweitwohnungsteuer für Dauercamper
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893
Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete; …
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer möglichen Ehescheidung dient, …
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.3983
- VG München, 24.02.2011 - M 10 K 09.642
Zweitwohnungsteuer; Berechnung nach Jahresnettokaltmiete; Staffelung der …
- VG München, 31.01.2008 - M 10 K 06.3282
Zweitwohnungssteuer; Genehmigungspflicht für Satzung, die ortsfeste Wohnwagen …
- OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21
Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt, …
- VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246
Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung
- VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter
- VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.1827
Zweitwohnungsteuer; Gebot sozialer Steuerpflicht; erdrosselnde Wirkung; …
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746
Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3 …
- VG München, 19.02.2009 - M 10 K 08.4425
Nutzung einer Zweitwohnung durch Angehörige; Gesamtschuldnerauswahl; …
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 06.4373
Schätzung Jahresnettokaltmiete; Miethöhe; Wohngeldstatistik
- VG München, 13.11.2008 - M 10 K 07.2302
Steuerbegriff; Schätzung der Miethöhe
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.2307
Schätzung der Jahresnettokaltmiete
- VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341
Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557
Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz; …
- VG München, 17.09.2010 - M 10 K 10.735
Zweitwohnungsteuerpflicht von Studierenden
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende …
- VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1621
Widerlegung der melderechtlichen Verhältnisse durch die tatsächlichen Umstände …
- VG Augsburg, 09.02.2011 - Au 6 K 10.976
Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LB 8/07
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnungsteuer anhand eines …
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 4 ZB 08.2317
Zweitwohnungsteuer; (echte) Rückwirkung der Steuersatzung; Erhöhung des …
- VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830
Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die …
- VG Oldenburg, 19.11.2015 - 2 A 1939/14
Mietwert; Zweitwohnungsteuer
- VGH Bayern, 17.01.2007 - 4 CS 06.2126
Zweitwohnungssteuer - Zweitwohnung; Hauptwohnung im Ausland
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07
Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 3599/03
Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer …
- VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370
Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender …
- VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
Haben der Zweitwohnungsteuerpflichtige und sein nicht dauernd vom ihm getrennt …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 1887/07
Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer …
- VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22
Zweitwohnungssteuer
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Rechtmäßigkeit der Anknüpfung einer Zweitwohnungsteuer an die Jahresrohmiete; …
- VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 6 K 07.654
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Auslegung; Berechtigter; Eigennutzung; Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.2840
Zweitwohnungssteuer; Nettokaltmiete; teilweise Unentgeltlichkeit der …
- VG Gelsenkirchen, 06.05.2008 - 18 K 1455/06
Erhebung der Zweitwohnungsteuer für Wohnmobile und Campingwagen in Essen …
- VG München, 27.08.2009 - M 10 K 09.390
Schriftlicher Nachweis der Vollmacht; Heilung im verwaltungsgerichtlichen …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2622/05
Zweitwohnungsteuer
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 3236/07
Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2050/05
Zweitwohnungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2007/06
Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer …
- VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 6 S 06.1309
Verwaltungsgericht kippt Höhe der Zweitwohnungssteuer
- VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21
Zweitwohnungssteuerrecht
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.6237
Gleichbehandlung; melderechtlich erfasste und nicht gemeldete Zweitwohnung
- VG München, 30.10.2008 - M 10 K 08.2321
Zweitwohnung eines Studenten; Gegenbeweis bei Meldung als Nebenwohnung; Innehaben …
- VG München, 14.08.2008 - M 10 K 07.3982
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 13.03.2008 - M 10 K 06.3638
Dauercamper; Zweitwohnung
- VG München, 25.01.2007 - M 10 K 06.2867
Vorliegen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage bei der bloßen …
- VG Augsburg, 09.05.2006 - Au 6 S 06.391
- VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708
Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …
- VG München, 14.07.2022 - M 10 K 20.3910
Zweitwohnungsteuersatzung, Stufentarife, Änderung in linearen Tarif, kein …
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3190
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3189
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG Ansbach, 07.06.2011 - AN 11 K 11.00703
Verpflichtungs-, hilfsweise Bescheidungsklage auf Erlass von Zweitwohnungssteuer …
- VG München, 25.02.2011 - M 10 K 09.6084
Vermietung von Flächen an eine GmbH; steuerrechtlich unbeachtliches …
- VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
Zweitwohnungsteuer; Gleichheitssatz; Ehegattenprivileg; …
- VG München, 24.08.2009 - M 10 S 09.3409
Zweitwohnung; unrichtige Meldung; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen; …
- VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.1153
Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
Zweitwohnungssteuer; Bewertungszeitpunkt; Staffeltarif
- VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620
Kommunalabgabenrecht, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung im Ausland wegen dort …
- VG München, 24.03.2011 - M 10 K 10.3842
Zweitwohnungsteuer; Einkommensgrenze; Vollzugsdefizit
- VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 6 S 09.885
Zweitwohnungssteuersatzung; keine Befreiung für Zeitarbeitnehmer; Haftzeit bei …
- VG München, 11.12.2008 - M 10 K 08.517
Zweitwohnungssteuerpflicht bei Zweitwohnung zu beruflichen Zwecken; …
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.6056
Campingwagen als Wohnung; Inhaltliche Bestimmtheit; Rückwirkung
- VG München, 17.01.2008 - M 10 K 06.4676
Schätzung der ortsüblichen Miete; generalisiertes Mietgutachten eines …
- VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 6 K 07.805
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsbesteuerung - unerheblich ist der …