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   VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57   

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VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57 (https://dejure.org/2017,17640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2017 - 10 ZB 16.57 (https://dejure.org/2017,17640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 10 ZB 16.57 (https://dejure.org/2017,17640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a, § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 81 Abs. 4 S. 1, Abs. 5; EMRK Art. 8; GG Art. 6 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Änderung des Ausweisungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens des zwingenden Ausweisungstatbestands nach § 53 Nr. 1 AufenthG (a.F.) bei einem faktischen Inländer; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung bzgl. der Ausweisung; Abschiebung in den Kosovo

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Änderung des Ausweisungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung (Ist- und Ermessensausweisung nach AufenthG a.F.); kosovarischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; faktischer Inländer; Ausweisung nach AufenthG aF; Zulassungsverfahren; Strafunmündigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

  • rechtsportal.de

    Prüfung des Vorliegens des zwingenden Ausweisungstatbestands nach § 53 Nr. 1 AufenthG (a.F.) bei einem faktischen Inländer; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung bzgl. der Ausweisung; Abschiebung in den Kosovo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich mittlerweile dazu geäußert (U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 ZB 15.2310

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Die rechtliche Beurteilung von Ausweisungsentscheidungen, die unter der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Rechtlage ergangen sind, anhand der aktuell geltenden Rechtsgrundlagen ist in der Rechtsprechung des Senats in ständiger Rechtsprechung geklärt (zuletzt z.B. B.v. 3.5.2017 - 10 ZB 15.2310).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 ZB 15.2656

    Ausweisung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57
    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ausweisung ist nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1. Januar 2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (stRspr d. Senats, siehe z.B. B.v. 2.11.2016 - 10 ZB 15.2656 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 9.5.2017 -10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).
  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19

    Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie

    Bei dieser Prognoseentscheidung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Gesamtpersönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt, der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil v. 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris; Beschluss vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.05.2017 - 10 ZB 16.57 -, juris).
  • VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18

    Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung

    Dabei sind nicht alleine die strafrechtliche Verurteilung und die dieser zugrundeliegende Straftat, sondern auch die Persönlichkeit und das Verhalten des Ausländers sowie seine Entwicklung und Lebensumstände zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris, und v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 09.05.2017 - 10 ZB 16.57 -, juris).
  • VG München, 18.05.2021 - M 4 K 18.2526

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818, BeckRS 2017, 134588; BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).
  • VG Sigmaringen, 12.12.2017 - 4 K 877/17

    Ausweisung; schwerwiegendes Bleibeinteresse bei aus Art. 7 AssoziierungsAbk

    Bei dieser Prognoseentscheidung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt, der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.11.2000 - 9 C 6/00 Rn. 16 - juris; ; Bay. VGH, Beschluss vom 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 Rn. 15 - juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 26.9.2017 - 6 K 1376/15 Rn. 54 - juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164

    Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für

    Eine Rechtssache weist besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 - juris Rn. 32).
  • VG München, 18.05.2021 - M 4 K 18.2315

    Ausweisung wegen schwerer und wiederholter Straffälligkeit

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818, BeckRS 2017, 134588; BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).
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