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   VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332   

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https://dejure.org/2017,50229
VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 (https://dejure.org/2017,50229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 (https://dejure.org/2017,50229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 (https://dejure.org/2017,50229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 146 Abs. 4; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, § 4 Abs. 1 Nr. 2,; § 45 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5; SprengG § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 27,; § 34 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5
    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 45 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 WaffG, § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 27, § 34 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 SprengG
    Waffenrecht: Unzuverlässigkeit von sog. "Reichsbürgern" | Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ; Sog. "Reichsbürgerbewegung"; Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; "RuStAG 1913", "Königreich Bayern"

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 45 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 WaffG, § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 27, § 34 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 SprengG
    Waffenrecht: Unzuverlässigkeit von sog. "Reichsbürgern" | Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ; Sog. "Reichsbürgerbewegung"; Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; "RuStAG 1913", "Königreich Bayern"

  • rewis.io

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen der Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

  • rechtsportal.de

    Waffenrecht; Sprengstoffrecht; erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners; Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse; Unzuverlässigkeit; sog. "Reichsbürgerbewegung"; (Staatsangehörigkeitsausweis "nach RuStAG Stand 1913"); offene Erfolgsaussichten; Vorrang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 45 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 WaffG, § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a-c, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 27, § 34 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 SprengG
    Waffenrecht: Unzuverlässigkeit von sog. "Reichsbürgern" | Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ; Sog. "Reichsbürgerbewegung"; Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; "RuStAG 1913", "Königreich Bayern"

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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte -neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG , B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte -neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG , B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    11 1.1.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).

    11 1.1.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).

  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG, § 34 Abs. 5 SprengG) sofort vollziehbare Widerruf der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).

    Denn diese Folgeentscheidung stellt sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    750.- EUR je weiterer Waffe und für den Widerruf des Kleinen Waffenscheins der Auffangwert von 5.000,00 EUR (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris) anzusetzen.

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).25 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 GKG).

  • VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • VG München, 05.09.2017 - M 7 S 17.1331

    Beurteilung waffenrechtlicher (Un-) Zuverlässigkeit aufgrund Zugehörigkeit zur so

  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).
  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur

    BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578; B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518; B.v. 8.12.2021 - 24 ZB 20.1495; B.v. 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386; U.v. 11.8.2022 - 24 B 20.1363; B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.295 - alle juris).

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könne in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BT-Drs. 16/7717 S. 33; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 18).

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der dargelegten gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 24; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 20).

    Inwieweit die waffenrechtlichen Erlaubnisse für ihn etwa (beruflich) existenziell notwendig sind, hat der Antragsteller dagegen nicht hinreichend substantiiert dargelegt (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 25; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 21).

    Nachdem der Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass auch im Hinblick auf die Neben- bzw. Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 22).

  • VG München, 13.03.2019 - M 7 K 17.1201

    Widerruf der Waffenbesitzkarten

    Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss vom 8. Juni 2017 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben und den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 14. März 2017 anzuordnen bzw. wiederherzustellen, abgelehnt (21 CS 17.1332).

    Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).

    Diese Grundsätze gelten ebenfalls für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 13).

    Der Kläger hat hierdurch eine weitere für die sog. "Reichsbürgerbewegung" typische Argumentationslinie zum Ausdruck gebracht (vgl. zur Angabe "Königreich Bayern" BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 15).

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