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   VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601   

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https://dejure.org/2009,11074
VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601 (https://dejure.org/2009,11074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2009 - 22 CE 09.1601 (https://dejure.org/2009,11074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 22 CE 09.1601 (https://dejure.org/2009,11074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen Baulärmverordnung; Zweifel an der Gültigkeit der Verordnung (verneint); Vorliegen einer unbilligen Härte (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahme von den Verboten der gemeindlichen Baulärmverordnung i.R.d. Durchführung eines Bauvorhabens; Vollzug der Baulärmverordnung als eine unbillige Härte für den Bauherrn

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 49 Abs. 3; ; BayImSchG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Einstweilige Anordnung; Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen Baulärmverordnung; Zweifel an der Gültigkeit der Verordnung (verneint); Vorliegen einer unbilligen Härte (verneint)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauverbot: Verzögerungsschaden als unbillige Härte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verordnung gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte und deshalb diese Ausnahmebestimmung im Lichte der Grundrechte jedenfalls großzügig ausgelegt werden müsste (vgl. BVerfG vom 31.3.2000 NVwZ 2001, 187), bestehen nicht (2.).

    Demgemäß ist es auch nicht geboten, im Hinblick auf die Grundrechte der Antragsteller aus Art. 14 Abs. 1 GG (Baufreiheit) die Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 der Verordnung und somit den Begriff der unbilligen Härte besonders großzügig auszulegen (vgl. BVerfG vom 31.3.2000 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Wie die Antragsgegnerin umfassend dargelegt hat, finden sich verstreut im gesamten Bereich von H***** ** *** neben Kureinrichtungen im engeren Sinne insbesondere Beherbergungsbetriebe oder sonstige Beherbergungseinrichtungen, wie sie für ein Kurgebiet typisch sind (vgl. BayVGH vom 25.3.2004 NVwZ-RR 2005, 776 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61

    Untätigkeitsklage; Erledigungsrechtsstreit; Erledigendes Ereignis;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Dies setzt besondere (atypische) Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus, denen die generelle und schematische Anwendung der Vorschrift nicht mehr gerecht wird (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2005 NJW 2005, 1450 m.w.N.; BayVGH vom 5.4.1990 Az. 22 B 88.2640 und Az. 22 B 89.3191 UPR 1990, 356).
  • VerfGH Bayern, 17.10.1985 - 7-VII-84
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Die Verfassungsgemäßheit dieser Ermächtigungsgrundlage wurde - hinsichtlich Verordnungen gegen Lärm - auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bezogen auf die frühere Fassung der Vorschrift nicht in Zweifel gezogen (vgl. BayVerfGH vom 17.10.1985 VerfGH 38, 143).
  • VGH Bayern, 05.04.1990 - 22 B 89.3191
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Dies setzt besondere (atypische) Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus, denen die generelle und schematische Anwendung der Vorschrift nicht mehr gerecht wird (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2005 NJW 2005, 1450 m.w.N.; BayVGH vom 5.4.1990 Az. 22 B 88.2640 und Az. 22 B 89.3191 UPR 1990, 356).
  • VGH Bayern, 05.04.1990 - 22 B 88.2640
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
    Dies setzt besondere (atypische) Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus, denen die generelle und schematische Anwendung der Vorschrift nicht mehr gerecht wird (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2005 NJW 2005, 1450 m.w.N.; BayVGH vom 5.4.1990 Az. 22 B 88.2640 und Az. 22 B 89.3191 UPR 1990, 356).
  • VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2009 Az. 22 CE 09.1601, mit dem das Begehren der Beschwerdeführer, vorläufig eine Ausnahme von den Beschränkungen der Baulärmverordnung der Stadt Füssen zu erhalten, abgelehnt wurde.

    Auf Beschwerde der Stadt Füssen hin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Juli 2009 Az. 22 CE 09.1601 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg und lehnte den Antrag ab.

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