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   VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811   

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https://dejure.org/2011,22740
VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 (https://dejure.org/2011,22740)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 (https://dejure.org/2011,22740)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2011 - 14 BV 10.1811 (https://dejure.org/2011,22740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 18 BayBO darstellt (verneint).Zur Frage, inwieweit die Baugenehmigungsbehörde befugt ist, Fragen des Telekommunikationsrechts, die unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) fallen, in einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    30m hohe Mobilfunkanlage als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 18 BayBO; Regelung von Fragen des Telekommunikationsrechts durch die Baugenehmigungsbehörde; Abwehrrechte der Deutschen Bahn AG gegen eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zugelassene Mobilfunkanlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 8 BauGB, Art. 2 Abs. 4 Nr. 18 BayBO, § 2 Abs. 2, §§ 52, 55, 63, 126 ff. TKG, 26. BImSchV
    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Mobilfunkanlage im Außenbereich und Störung von Funkstellen | Genehmigungsinhaltsbestimmung; Sonderbau; Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen; Bundesnetzagentur; Zuteilung von Funkfrequenzen; Überwachung von Frequenznutzungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    30m hohe Mobilfunkanlage als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 18 BayBO; Regelung von Fragen des Telekommunikationsrechts durch die Baugenehmigungsbehörde; Abwehrrechte der Deutschen Bahn AG gegen eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zugelassene Mobilfunkanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
    Insofern entspricht es allerdings allgemeiner Meinung (BVerwG vom 30.9.1983 BRS 40 Nr. 205; BVerwG vom 30.9.1983 BVerwGE 68, 58), dass der Schutz vor Immissionen über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB kein anderer ist und nicht weiter geht als der Schutz nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

    Diese sind unzumutbar, wenn sie im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen (BVerwG vom 30.9.1983 BVerwGE 68, 58; BVerwG vom 24.9.1992 Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22).

  • BVerwG, 02.08.2005 - 4 B 41.05

    Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei von einem Schweinemaststall ausgehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 2.8.2005 ZfBR 2005, 806 = BauR 2005, 1900; BVerwG vom 17. Juli 2003 BRS 66 Nr. 167 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 166 m.w.N.), z.B.), der der Senat bereits gefolgt ist (z.B. BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.604; BayVGH vom 16.12.2009 Az. 14 ZB 09.1244).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
    Im Übrigen entspricht es gesicherter Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, dass bei Einhaltung der in der 26. BImSchV vorgesehenen Grenzwerte den gesundheitlichen Belangen der Bevölkerung nach dem gegenwärtigen Stand von Forschung und Technik ausreichend Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG vom 28.2.2002 NJW 2002, 1638 = DVBl. 2002, 614; BVerfG vom 24.1.2007 NVwZ 2007, 805; siehe auch OVG NRW vom 9.1.2009 DVBl 2009, 327; OVG NRW vom 15.4.2010 Az. 13 B 162/10 m.w.N.; HessVGH vom 19.2.2010 BRS 76 Nr. 180; ferner EGMR vom 3.7.2007 NVwZ 2008, 1215).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Dies ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 60; B.v. 26.1.2022 - 15 CS 21.3210 - juris Rn. 9).

    Bei der Errichtung einer Mobilfunkanlage im planungsrechtlichen Außenbereich handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 48 f.).

    Damit sind immissionsschutzfachliche und gesundheitliche Aspekte im Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB nicht mehr zu prüfen und fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 60, 62; B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; B.v. 26.1.2022 - 15 CS 21.3210 - juris Rn. 9).

    h) Das Vorbringen, klärungsbedürftig sei "die Divergenz zwischen dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2011, Az. 4 BV 10.1811 (gemeint: 14 BV 10.1811) und dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. November 2021, Az. 8 S 2400/21, und zwar insofern, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Baugenehmigungsbehörde als verpflichtet ansieht, bei der Genehmigung der Funkanlage § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG bzw. die vorgesehenen Nutzungen zu prüfen, während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im ergangenen Urteil nicht die Baugenehmigungsbehörde diesbezüglich als prüfungspflichtig ansah, sondern die Bundesnetzagentur", formuliert schon keine konkrete Frage.

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Dies ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 60; B.v. 26.1.2022 - 15 CS 21.3210 - juris Rn. 9).

    Bei der Errichtung einer Mobilfunkanlage im planungsrechtlichen Außenbereich handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 48 f.).

    Damit sind immissionsschutzfachliche und gesundheitliche Aspekte im Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB nicht mehr zu prüfen und fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 60, 62; B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; B.v. 26.1.2022 - 15 CS 21.3210 - juris Rn. 9).

    h) Das Vorbringen, klärungsbedürftig sei "die Divergenz zwischen dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2011, Az. 4 BV 10.1811 (gemeint: 14 BV 10.1811) und dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. November 2021, Az. 8 S 2400/21, und zwar insofern, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Baugenehmigungsbehörde als verpflichtet ansieht, bei der Genehmigung der Funkanlage § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG bzw. die vorgesehenen Nutzungen zu prüfen, während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im ergangenen Urteil nicht die Baugenehmigungsbehörde diesbezüglich als prüfungspflichtig ansah, sondern die Bundesnetzagentur", formuliert schon keine konkrete Frage.

  • VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 4 K 10.2059

    Umgestaltung Freibadparkplatz ...; Freibad als Sportanlage

    Dies ist vorliegend nicht der Fall, da durch die Wahl des falschen Verfahrens ein klagender Nachbar oder Dritter nicht in eigenen Rechten verletzt sein kann (Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2011, Rdnr. 501 zu Art. 76; BayVGH vom 23.11.2011, Az. 14 BV 10.1811, Rdnr. 45).

    Ein Nachbar hat dementsprechend grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens, noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 23.11.2011, a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall kann jedoch offen bleiben, ob die Umgestaltung des Freibadparkplatzes bereits formell illegal, d.h. ohne eine erforderliche (Bau-)Genehmigung erfolgt, ist, da - wie bereits oben ausgeführt - Dritte grundsätzlich keinen Anspruch auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften haben (BayVGH vom 23.11.2011, Az. 14 BV 10.1811, Rdnr. 45).

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