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   VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104   

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https://dejure.org/2008,10187
VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104 (https://dejure.org/2008,10187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2008 - 1 B 05.1104 (https://dejure.org/2008,10187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 1 B 05.1104 (https://dejure.org/2008,10187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufstockung eines Mobilfunkmastes im Außenbereich - zum regionalplanerischen "Vermeidungsgebot" für "große" Antennenträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung für die Erhöhung eines Trägers (Mastes) für Mobilfunkantennen um knapp 5 m auf eine Höhe von 35 m; Die Festlegung eines große Teile einer Region erfassenden "Vermeidungsgebotes" für große Antennenträger im Regionalplan als ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § ... 35 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 3 Nr. 3; ; ROG § 3 Nr. 6; ; ROG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; Regionalplan der Region Südostbayern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Aufstockung eines Mobilfunkmastes im Außenbereich; raumbedeutsames Vorhaben; regionalplanerisches "Vermeidungsgebot" für "große" Antennenträger; Ziel der Raumordnung; abschließend abgewogene Festlegung; Grundsatz der Raumordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
    Bei der Änderung einer baulichen Anlage ist das "Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt" Gegenstand der Prüfung der von der Änderung berührten Zulässigkeitsvoraussetzungen, wenn eine isolierte Beurteilung der Änderung nicht möglich ist (BVerwG vom 4.2.2000 NVwZ 2000, 1047).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
    Bei einem nach § 35 BauGB zu beurteilenden Vorhaben erfolgt sie im Rahmen der "nachvollziehenden Abwägung" (BVerwG vom 19.7.2001 BVerwGE 115, 17 = NVwZ 2002, 476) zwischen dem als öffentlicher Belang zu berücksichtigenden Vermeidungsgebot und den für das Vorhaben sprechenden Gründen.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
    Abschließend abgewogen ist eine Festlegung, wenn die mit ihr für die Ebenen der Bauleitplanung, der Fachplanung und der Vorhabenzulassung normierte Vorgabe in ihrem Kern auf der "nachfolgenden" Planungs- bzw. Genehmigungsebene keiner Ergänzung mehr bedarf (vgl. BVerwG vom 18.9.2003 BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226; Goppel, BayVBl 1998, 289 f.; Heemeyer, UPR 2007, 10/12 f.).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
    Bei dieser Vorschrift geht es zwar nicht, wie bei der strittigen Festlegung, um die Vermeidung des Vorhabens, sondern um die Vermeidbarkeit der mit einem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen (BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144 = NVwZ 1997, 914; Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, § 19 RdNr. 17).
  • BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
    Die Rechtsqualität eines Ziels hat eine Festlegung nur, wenn auch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 2 ROG erfüllt sind (BVerwG vom 1.7.2005 ZfBR 2005, 807 = BRS 69 Nr. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 8 A 104/10

    Funkturm im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" unzulässig

    vgl. auch BayVGH, Urteil vom 26. Juni 2008 1 B 05.1104 -, UPR 2009, 110 (juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

    Dass Windgeschwindigkeiten in dieser Größenordnung einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen (schlechterdings) nicht ermöglichen und die Beigeladene in dem für die Rechtmäßigkeit der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Planänderungen dies hätte erkennen müssen, zeigt die Klägerin nicht auf (vgl. auch Senat, Beschl. v. 8.9.2008 - 12 LA 123/07 - sowie BayVGH, Urt. v. 26.6.2008 - 1 B 05.1104 -, UPR 2009, 110 sogar mit Verweis auf mittlere Windgeschwindigkeiten von 4 bis 5 m/s als Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung; ähnlich BayVGH, Urt. v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 -, juris, ab 4, 8 m/s in 50 m Höhe).
  • VG Freiburg, 14.01.2010 - 1 K 2125/09

    Elektrosmog; Mobilfunk-Forschungsprogramm; Grenzwerte der BImSchV 26

    Darauf, ob die Mobilfunktechnologie vom öffentlichen Versorgungsauftrag mit Universaldienstleistungen i.S.v. Art. 87f GG und § 78 TKG umfasst ist (verneinend: Budzinski, a.a.O., Seite 854), kommt es - anders als etwa bei der Interessenabwägung im Zusammenhang mit baurechtlichen Ausnahmen/Befreiungen (vgl. dazu etwa Bay. VGH, Urt. v. 26.6.2008 - 1 B 05.1104 - UPR 2009) - hier nicht an.
  • VG München, 10.08.2010 - M 1 K 10.1225

    Windenergieanlage; Ziele der Raumordnung

    Die Rechtsqualität eines Ziels erlangt die als solche gekennzeichnete Planaussage nur, wenn auch die sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG (bzw. § 3 Nr. 2 ROG a.F., Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayLPlG) ergebenden Voraussetzungen eines Ziels der Raumordnung erfüllt sind (BVerwG v. 1.7.2005 - 4 BN 26/05 - juris, BayVGH v. 26.6.2008 - 1 B 05.1104 - juris).
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