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   VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744   

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VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744 (https://dejure.org/2012,37082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2012 - 10 B 11.2744 (https://dejure.org/2012,37082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 10 B 11.2744 (https://dejure.org/2012,37082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen;Verurteilung zu 8 Jahren Haft wegen versuchten Mordes an der Ehefrau;Gegenwärtige hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft Wiederholungsgefahr; Sachverständigengutachten; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 55 Abs. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2, ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, AtGB, Pr § 57, VwGO § 114 S. 1
    Strafrechtliche Verurteilung, Straftat, Ausweisung, Wiederholungsgefahr, forensisch-psychiatrisches Gutachten, Sachverständigengutachten, Gutachten, eigenständige Prognose, Prognose, Beurteilungszeitpunkt, Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, mündliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, also hier des Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht (zuletzt BVerwG vom 4.10.2012 Az. 1 C 13.11 RdNr. 16; vom 10.7.2012 Az. 1 C 19.11 RdNr. 12 m.w.N.; vom 15.11.2007 Az. 1 C 45.06 RdNr. 12).

    Für einen türkischen Staatsangehörigen, der sich, wie der Kläger, seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, wird der unionsrechtliche Bezugsrahmen für die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 durch Art. 12 RL 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) gebildet, der eine Vorschrift zum Mindestschutz für Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen darstellt, die in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (EuGH vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 79; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNrn. 14 ff.; BVerwG vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 17).

    Der unionsrechtliche Bezugsrahmen für Verfahrensgarantien bestimmt sich ebenfalls nach der Richtlinie 2003/109/EG, die in Art. 12 Abs. 4 entsprechende Verfahrensgarantien enthält (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNrn. 23 ff.; BayVGH vom 11.7.2012 a.a.O. RdNr. 31; OVG NRW vom 22.3.2012 Az. 18 A 951/09 RdNrn. 53 ff.; VGH BW vom 10.2.2012 a.a.O. RdNrn. 35 ff.).

    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.9.2009 Az. 1 C 2.01 RdNr. 17), der der Senat folgt, ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18; a.A. VGH BW vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11 RdNr. 52).

    An die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O.).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist für die Bejahung der Wiederholungsgefahr eine konkrete Rückfallgefahr (HessVGH vom 10.8.2011 Az. 6 A 95/10.1 RdNr. 33 unter Verweis auf BVerwG vom 16.11.2000 a.a.O; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, also hier des Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht (zuletzt BVerwG vom 4.10.2012 Az. 1 C 13.11 RdNr. 16; vom 10.7.2012 Az. 1 C 19.11 RdNr. 12 m.w.N.; vom 15.11.2007 Az. 1 C 45.06 RdNr. 12).

    Für einen türkischen Staatsangehörigen, der sich, wie der Kläger, seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, wird der unionsrechtliche Bezugsrahmen für die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 durch Art. 12 RL 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) gebildet, der eine Vorschrift zum Mindestschutz für Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen darstellt, die in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (EuGH vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 79; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNrn. 14 ff.; BVerwG vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 17).

    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.9.2009 Az. 1 C 2.01 RdNr. 17), der der Senat folgt, ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18; a.A. VGH BW vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11 RdNr. 52).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist für die Bejahung der Wiederholungsgefahr eine konkrete Rückfallgefahr (HessVGH vom 10.8.2011 Az. 6 A 95/10.1 RdNr. 33 unter Verweis auf BVerwG vom 16.11.2000 a.a.O; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Demzufolge kann der Kläger gemäß Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH vom 8.12.2011 Rs. C-371/08 - Ziebell - RdNr. 80).

    Für einen türkischen Staatsangehörigen, der sich, wie der Kläger, seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, wird der unionsrechtliche Bezugsrahmen für die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 durch Art. 12 RL 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) gebildet, der eine Vorschrift zum Mindestschutz für Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen darstellt, die in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (EuGH vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 79; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNrn. 14 ff.; BVerwG vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 17).

    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH vom 22.12.2010 - Bozkurt - RdNrn. 57 bis 60 m.w.N. sowie vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 82).

    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH vom 11.11.2004 Rs. C-467/02 - Cetinkaya - RdNr. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 84).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist für die Bejahung der Wiederholungsgefahr eine konkrete Rückfallgefahr (HessVGH vom 10.8.2011 Az. 6 A 95/10.1 RdNr. 33 unter Verweis auf BVerwG vom 16.11.2000 a.a.O; BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18).

    Der zeitliche Prognosehorizont für eine Prognoseentscheidung zur Wiederholungsgefahr im Verfahren nach § 57 StGB unterscheidet sich vom Prognosehorizont bei einer Ausweisungsentscheidung dahingehend, dass es bei der Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB um die Frage geht, ob die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, während die ausländerrechtliche Beurteilung eine längerfristige Gefahrenprognose erfordert (BVerwG vom 2.9.2009 Az. 1 C 2/09 RdNr. 18 unter Verweis auf BVerwG vom 16.11.2000 Az. 9 C 6/00 RdNr. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Ein zur Klärung der Gefährdungsprognose eingeholtes Sachverständigengutachten kann die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten und als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (BVerwG vom 23.10.2008 Az. 1 B 5/08 RdNr. 5; vom 2.9.2009 Az. 1 C 2/09 RdNr. 17).

    Der zeitliche Prognosehorizont für eine Prognoseentscheidung zur Wiederholungsgefahr im Verfahren nach § 57 StGB unterscheidet sich vom Prognosehorizont bei einer Ausweisungsentscheidung dahingehend, dass es bei der Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB um die Frage geht, ob die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, während die ausländerrechtliche Beurteilung eine längerfristige Gefahrenprognose erfordert (BVerwG vom 2.9.2009 Az. 1 C 2/09 RdNr. 18 unter Verweis auf BVerwG vom 16.11.2000 Az. 9 C 6/00 RdNr. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.9.2009 Az. 1 C 2.01 RdNr. 17), der der Senat folgt, ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18; a.A. VGH BW vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11 RdNr. 52).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Die Verwaltungsgerichte haben zwar eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen und sind an etwaige Feststellungen und Beurteilungen der Strafgerichte nicht gebunden (vgl. zu § 56 StGB BVerwG vom 28.1.1997 Az. 1 C 17.94 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2012 - 11 S 3269/11

    Zum Ausweisungsschutz für assoziationsrechtlich geschützten türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.9.2009 Az. 1 C 2.01 RdNr. 17), der der Senat folgt, ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG vom 10.7.2012 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N sowie vom 4.10.2012 a.a.O. RdNr. 18; a.A. VGH BW vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11 RdNr. 52).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08

    Rechtfertigung einer Ausweisung aus zwingenden Gründen der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Ein zur Klärung der Gefährdungsprognose eingeholtes Sachverständigengutachten kann die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten und als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (BVerwG vom 23.10.2008 Az. 1 B 5/08 RdNr. 5; vom 2.9.2009 Az. 1 C 2/09 RdNr. 17).
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
    Die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe kann die Reifung eines Straftäters fördern und die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens mindern (BayVGH vom 20.3.2008 Az. 10 BV 07.1856 RdNr. 23 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 10 ZB 11.2198

    Strafrechtliche Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels; begonnene

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Damit gibt die Neufassung von § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wieder, die nach ständiger Rechtsprechung (z. B. EuGH, U. v. 8.12.2011 - Rs. C - 371/08 Ziebell -, juris Rn. 80; BayVGH" U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen erfüllt sein mussten.

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris).

    Die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe ist zwar grundsätzlich geeignet, die persönliche Reifung eines Straftäters zu fördern (vgl. BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris, Rn. 44); im vorliegenden Fall ist dies jedoch vor dem Hintergrund der nach wie vor problematischen Persönlichkeitsstruktur des Klägers zu verneinen.

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 16.320

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen aufgrund

    Dabei gibt die Neufassung von § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wieder, die nach ständiger Rechtsprechung (z. B. EuGH, U. v. 8.12.2011 - Rs. C - 371/08 Ziebell - juris Rn. 80; BayVGH" U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen erfüllt sein mussten.

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr; vgl. z. B. BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34).

    Die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe ist zwar grundsätzlich geeignet, die persönliche Reifung eines Straftäters zu fördern (vgl. BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 44); im vorliegenden Fall wurde dieses Ziel jedoch ersichtlich nicht erreicht.

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18).

    Folglich kann das vorgelegte Sachverständigengutachten für die gerichtliche Prognoseentscheidung allenfalls eine Hilfestellung bieten und zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 35).

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