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   VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20, VK 2-33/20   

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VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20, VK 2-33/20 (https://dejure.org/2021,36572)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2021 - VK 2-33/20, VK 2-33/20 (https://dejure.org/2021,36572)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - VK 2-33/20, VK 2-33/20 (https://dejure.org/2021,36572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen Kalkulationsvorgaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An (eindeutige) Kalkulationsvorgaben sind die Bieter gebunden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsvorgaben müssen eindeutig sein (VPR 2021, 185)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsvorgaben müssen eindeutig sein! (IBR 2021, 647)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Soll der Zuschlag nach der Vorinformation (§ 134 Abs. 1 GWB) auf ein Angebot mit einem Preis erteilt werden, den ein Antragsteller für unangemessen niedrig hält, gehört es in Anbetracht der einschlägigen Regelungen in § 60 VgV zur Schlüssigkeit, genügt insoweit aber auch, dass die Unangemessenheit des Preises indizierende Umstände dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

    Auf die Einhaltung dieser Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat jeder Bieter nach § 97 Abs. 6 GWB Anspruch (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

    Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung berücksichtigt der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

    Die Ablehnung des Zuschlags ist vielmehr grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

    Der Auftraggeber ist dabei aber nicht verpflichtet, jede Preisposition genau zu prüfen (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

    Danach darf das Beschwerdegericht im Kartellverwaltungsverfahren von dem Grundsatz, dass die Beschwerdeentscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, abweichen, soweit Beigeladenen aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, Akteneinsicht nicht gewährt und der Akteninhalt aus diesen Gründen auch nicht vorgetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 57/15

    Ausschluss eines unter Preisangebots von der Wertung im Rahmen der Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Es handelt sich bei dieser Prüfung methodisch um ein Wiederaufgreifen der Eignungsprüfung wegen nachträglich hervorgetretener Bedenken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Dicks, in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2017, § 60 Rn. 27).

    Ebenso wenig muss der öffentliche Auftraggeber nur auskömmliche oder kostendeckende Preise der Bieter akzeptieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; OLG München, Beschluss vom 21.05.2010, Verg 02/10).

    Bloße Vermutungen reichen nicht aus (OLG Düsseldorf v. 08.06.2016 - Verg 57/15).

    Diese Entscheidung des Auftraggebers ist im Nachprüfungsverfahren daher uneingeschränkt zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2017, § 60 Rn. 28 f.).

    Daher kann diese Prognose von den Nachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden, ob die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen oder sachwidrigen Erwägungen beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Steck, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 60 VgV, Rn. 30).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot schon deshalb nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; mit Verweis auf BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 21.04.2017, Verg 1/17).

    Sind aber wie vorliegend die Vergabeunterlagen insoweit unklar, kommt ein Bieterausschluss nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; Urteil vom 01.08.2006, X ZR 115/04; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015, 13 Verg 12/14; Herrmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 57 VgV, Rn. 37).

    Geht man davon aus, dass sich aus diesen Erklärungen nicht bereits ergibt, dass das Angebot aufgrund der fehlerhaften, "verbindlichen Umlaufplanung" nicht als Änderung an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), hatte das Angebot der Beigeladenen keinen von den Vergabeunterlagen abweichenden Inhalt, sondern war unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der vorgegebenen Fahrpläne lediglich nicht eindeutig.

    Der Antragsgegner war aufgrund dieser Unklarheit im Angebot der Beigeladenen zu einer Aufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV berechtigt und auch verpflichtet (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; Rn. 21).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob sich die Widersprüchlichkeit ergibt aus Angebotspassagen, die zivilrechtlich als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen wären oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Ergibt die Aufklärung, dass das Angebot tatsächlich auskömmlich ist und damit kein Unterkostenangebot vorliegt, ist ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zu verneinen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.214, VII-Verg 41/13).

    Hinsichtlich der Einleitung eines Prüfverfahrens nach § 60 VgV ("Aufgreifschwelle") ist dem Auftraggeber ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2015, VK 1- 19/15).

    Diese Entscheidung des Auftraggebers ist im Nachprüfungsverfahren daher uneingeschränkt zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2017, § 60 Rn. 28 f.).

    Daher kann diese Prognose von den Nachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden, ob die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen oder sachwidrigen Erwägungen beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Steck, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 60 VgV, Rn. 30).

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Der Bieter ist in seiner Kalkulation grundsätzlich frei (OLG München, Beschluss vom 21.05.2010, Verg 02/10).

    Ebenso wenig muss der öffentliche Auftraggeber nur auskömmliche oder kostendeckende Preise der Bieter akzeptieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; OLG München, Beschluss vom 21.05.2010, Verg 02/10).

  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Notwendig in diesem Sinne ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann, wenn sie von dem Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte ( OLG Koblenz, a.a.O.; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann dann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren über auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 6/20; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

  • VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20

    Projektträgerschaft Neue Methoden und Technologien

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Danach darf das Beschwerdegericht im Kartellverwaltungsverfahren von dem Grundsatz, dass die Beschwerdeentscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, abweichen, soweit Beigeladenen aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, Akteneinsicht nicht gewährt und der Akteninhalt aus diesen Gründen auch nicht vorgetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).

    Auch der erhebliche Umfang des Nachprüfungsantrags mit einer Vielzahl an Rügen und der Umstand, dass auch die Antragstellerin anwaltlich vertreten war, sprechen hier für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Ein sachgerechter Rechtsschutz wäre in vielen Fällen nicht gewährleistet, wenn nur vorgetragen werden könnte, worüber bereits Gewissheit besteht (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beteiligte im konkreten Fall auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 6/20, mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 201/15

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Auftraggeberkündigung eines

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Nach Auffassung der Kammer könnten daher grundsätzlich in diesem Preisfaktor neben dem kalkulierten Gewinn sowohl eine (Zuschlags-) Position für das allgemeine Unternehmerwagnis, d.h. zur Absicherung von Risiken, die mit dem Geschäftsbetrieb als solchem verbunden sind, kalkuliert werden als auch (Zuschlags-) Positionen für Einzelwagnisse, die die mit der Leistungserbringung in den einzelnen Tätigkeitsgebieten des Betriebs verbundenen Verlustgefahren abgelten sollen, somit auch solche, die mit der Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistung verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2016, VII ZR 201/15).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20
    Sind aber wie vorliegend die Vergabeunterlagen insoweit unklar, kommt ein Bieterausschluss nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17; Urteil vom 01.08.2006, X ZR 115/04; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015, 13 Verg 12/14; Herrmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 57 VgV, Rn. 37).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 28/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18

    Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfer-Erklärung stützen!

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • VK Bund, 26.10.2012 - VK 3-117/12

    Vergabe von Baumaßnahmen

  • VK Niedersachsen, 29.09.2010 - VgK-45/10

    § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist bieterschützend

  • VK Bund, 24.11.2011 - VK 3-143/11

    Vergabe eines Ersatzneubaus

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - VK 1-19/15

    Nachforderung nur bei innerhalb der Angebotsfrist vorzulegenden Erklärungen

  • VK Bund, 16.02.2006 - VK 3-03/06

    Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung vom 94 LKW

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

  • VK Bund, 26.06.2018 - VK 2-46/18

    Rabattstaffel; Zurücksetzung des Vergabeverfahrens; Preisbewertungsformel;

  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

  • OLG Koblenz, 02.01.2006 - 1 Verg 6/05

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebotes wegen unzutreffender Preisangabe

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