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   VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13   

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https://dejure.org/2013,48675
VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13 (https://dejure.org/2013,48675)
VK Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2013 - 1/SVK/043-13 (https://dejure.org/2013,48675)
VK Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 1/SVK/043-13 (https://dejure.org/2013,48675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung! (VPR 2014, 214)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VK Brandenburg, 09.06.2009 - VK 24/09

    Keine Antragsbefugnis bei unterlassener Angebotsabgabe

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG, B. v. 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

    Bei dem vorliegend unzulässigen Nachprüfungsantrag war mithin eine weitergehende Akteneinsicht, bspw. in Dokumente des Wertungsvorganges nicht erforderlich, da hypothetische Mängel der Angebotswertung sich nicht mehr auf die Rechtsstellung der Antragstellerin hätten auswirken können, da der Zuschlag wirksam erteilt und das Vergabeverfahren mithin abgeschlossen war (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG, B. v. 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

    Bei dem vorliegend unzulässigen Nachprüfungsantrag war mithin eine weitergehende Akteneinsicht, bspw. in Dokumente des Wertungsvorganges nicht erforderlich, da hypothetische Mängel der Angebotswertung sich nicht mehr auf die Rechtsstellung der Antragstellerin hätten auswirken können, da der Zuschlag wirksam erteilt und das Vergabeverfahren mithin abgeschlossen war (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2009 - VK 24/09, BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 10/00 m. w. N.).

  • OLG Dresden, 14.11.2012 - Verg 8/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e.

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Nach der Rechtsprechung des OLG Dresden (zuletzt zuletzt Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 8/11) ist dies nach dem individuellen Streitstoff zu bestimmen.

    Dies ist im Hinblick auf den in Rede stehenden Auftragsgegenstand besonders problematisch, weil der Auftraggeber aus Gründen der Versorgungssicherheit gehalten ist, die termingerechte Bereitstellung von Rettungsdienstleistungen nahezu "um jeden Preis" sicherzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 14. November 2012 - Verg 8/11).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Er weist Rechtsgeschäfte allein deshalb dem GWB-Vergaberegime zu, weil der öffentliche Auftraggeber Leistungen durch einen Dritten für wünschenswert oder notwendig erachtet und dies zum Anlass nimmt, deren Erbringung auf vertraglichem Weg und nicht in anderer Weise, etwa durch einen Beleihungsakt (vgl. hierzu Burgi, NVwZ 2007, 383), sicherzustellen (vgl. BGHZ 148, 55, 61), wobei angesichts des zu beurteilenden Sachverhalts dahinstehen kann, ob fallweise - etwa zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten - auch eine Beauftragung auf vertragsähnlichem Wege ausreichen kann.".

    Die Frage ist bekanntlich sehr umstritten (vgl. den Rechtsprechungsbericht NZBau 2001, 427, 433 unter XII. d); der BGH hat die Frage bisher ausdrücklich offen gelassen, NZBau 2001, 517, 520).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01) führte die Antragstellerin aus, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag mithin noch nicht zu Stande gekommen sei bzw. unwirksam o-der nichtig sei und zudem der Rüge der Antragstellerin nicht abgeholfen worden sei, so dass weiterhin die Einleitung eines Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer zulässig sei.

    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (B. v. 11.03.2002 - Verg 43/01), denn in dieser Entscheidung geht es um die Wirksamkeit oder Nichtigkeit eines ohne Ausschreibungsverfahren im Wege einer de-facto-Vergabe geschlossenen Beleihungsvertrages.

  • OLG Naumburg, 16.10.2007 - 1 Verg 6/07

    BAB A 71/ Brückenbau

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Nach einer Auffassung stellt der in den Vergabe- und Vertragsordnungen verwendete Begriff des Zuschlags nichts anderes als die Annahmeerklärung im allgemeinen bürgerlichen Vertragsrecht (§§ 146 ff. BGB) dar (OLG Naumburg, B. v. 16.10.2007 - 1 Verg 6/07; 1. VK Bund, B. v. 17.08.2010 - VK 1 - 70/10; 1. VK Rheinland-Pfalz, B. v. 04.07.2012 - VK 1 - 13/12).

    Diese, je nach Vergabeart unterschiedliche Aufforderung zur Angebotsabgabe stellt auch zivilrechtlich betrachtet die Aufforderung zur Angebotsabgabe ("invitatio ad offerendum") dar und eröffnet kein auf den Erlass eines Verwaltungsakts oder den Abschluss eines Verwaltungsvertrags gerichtetes Verwaltungsverfahren (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.10.2007, 1 Verg 6/07; 1. VK Bund, B. v. 17.08.2010 - VK 1 - 70/10).

  • VK Bund, 17.08.2010 - VK 1-70/10

    Sanierung der Außenanlagen, MS/NS, BK und IT Versorgungsnetze

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Nach einer Auffassung stellt der in den Vergabe- und Vertragsordnungen verwendete Begriff des Zuschlags nichts anderes als die Annahmeerklärung im allgemeinen bürgerlichen Vertragsrecht (§§ 146 ff. BGB) dar (OLG Naumburg, B. v. 16.10.2007 - 1 Verg 6/07; 1. VK Bund, B. v. 17.08.2010 - VK 1 - 70/10; 1. VK Rheinland-Pfalz, B. v. 04.07.2012 - VK 1 - 13/12).

    Diese, je nach Vergabeart unterschiedliche Aufforderung zur Angebotsabgabe stellt auch zivilrechtlich betrachtet die Aufforderung zur Angebotsabgabe ("invitatio ad offerendum") dar und eröffnet kein auf den Erlass eines Verwaltungsakts oder den Abschluss eines Verwaltungsvertrags gerichtetes Verwaltungsverfahren (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.10.2007, 1 Verg 6/07; 1. VK Bund, B. v. 17.08.2010 - VK 1 - 70/10).

  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Die Vergabekammer verkennt bei dieser Handhabung nicht, dass das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB Ausfluss verfassungsrechtlich geschützter Rechte ist und dieses Recht der Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) dient, wonach ein Gericht - oder eine gerichtsähnliche Institution wie die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren - seiner Entscheidung nicht Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (OLG München, B. v. 08.11.2010 - Verg 20/10).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04

    Unterbliebene Zerlegung in Teillose verletzt Bieterrechte!

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Die in § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichte Überleitung von einem Nachprüfungsverfahren in ein Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverletzung bezweckt nämlich grundsätzlich, die in dem erstgenannten Verfahren bereits erarbeiteten Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige zivilgerichtliche Überprüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - VII - Verg 8/04; VK Arnsberg, B. v. 12.06.2012 - VK 08/12).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13
    Die Vergabekammer kann deshalb auch dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Antrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB zugestellt - also eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint hat - und später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage, unter Umständen auch erst nach weiteren Ermittlungen, zur Überzeugung von der Unzulässigkeit des Antrags gelangt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01 m. Verw.
  • VK Arnsberg, 12.06.2012 - VK 8/12
  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - VK 1-13/12
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

    Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln

  • VK Bremen, 16.07.2003 - VK 12/03

    Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt

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