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   VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH   

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https://dejure.org/2008,38792
VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH (https://dejure.org/2008,38792)
VK Thüringen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH (https://dejure.org/2008,38792)
VK Thüringen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH (https://dejure.org/2008,38792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VK Thüringen PDF

    GWB §§ 99 Abs. 1, 4; Thür WG § 58 Abs. 4, 61 Abs. 2; WHG § 21a Abs. 1
    Zuständigkeit, Abgrenzung Dienstleistungskonzession zu Dienstleistungsauftrag, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Entgeltlichkeit, eigene Leistung, wirtschaftliches Risiko

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  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist zudem entscheidend, ob es sich im weitesten Sinne um einen der öffentlichen Hand zuzuordnenden Beschaffungsvorgang handelt, so dass der Begriff des öffentlichen Auftrags in einem funktionalen Sinne verstanden werden muss (EuGH, Urteil v. 18.11.1999 -Teckal-, NZBau 2000, S. 90; und BGH NZBau 2001, S. 517, 519).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist zudem entscheidend, ob es sich im weitesten Sinne um einen der öffentlichen Hand zuzuordnenden Beschaffungsvorgang handelt, so dass der Begriff des öffentlichen Auftrags in einem funktionalen Sinne verstanden werden muss (EuGH, Urteil v. 18.11.1999 -Teckal-, NZBau 2000, S. 90; und BGH NZBau 2001, S. 517, 519).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. dazu Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, VergabeR 2006, 47, Rdnrn. 40ff.) ist bei der Prüfung, ob ein vergabepflichtiger Auftrag erteilt werden soll, nicht nur auf den formell gerade zur Vergabe anstehenden Vertrag abzustellen.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Mit der Rechtsprechung des EuGH muß auch die Entscheidung der Frage, ob ein Vertrag nach nationalem Recht öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Natur ist, insoweit als geklärt angesehen werden, dass dies für die Einordnung als "Dienstleistungsauftrag" unerheblich ist (vgl. zur Rechtslage für das Vorliegen einer Baukonzession : EuGH, Urteil vom 18.01.2007 - C-2220/05, NZBau 2007, 185 Rn 40, Urteil vom 20.10.2005 - C-2645/03 Rn. 36.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt danach eine Dienstleistungskonzession vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er mit den fraglichen Dienstleistungen verbundenes Betriebsrisiko übernimmt (EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 2000, Teleaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rn. 58, und Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C- 358/00, slg. 2002, I-4685, Rn. 27 und 28, sowie Urteil Parking Brixen, Rn. 40).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Er umfasst danach jede Art von Vergütung, die einen geldwerten Vorteil bedeutet (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschl. v. 03.11.2005 - 1 Verg 9/05, VergabeR 2006, 88; BGH, Beschl. v. 01.02.2005, XZB 27/04 zur Vorlagefrage des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2004, Verg 41/04, VergabeR 2005, 90 zur Entgeltlichkeit der Verwertung von gegen Entgelt überlassenen Altpapier).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 41/04

    Entgelt i.S.d. § 99 GWB bei Altpapierverwertung?

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Er umfasst danach jede Art von Vergütung, die einen geldwerten Vorteil bedeutet (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschl. v. 03.11.2005 - 1 Verg 9/05, VergabeR 2006, 88; BGH, Beschl. v. 01.02.2005, XZB 27/04 zur Vorlagefrage des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2004, Verg 41/04, VergabeR 2005, 90 zur Entgeltlichkeit der Verwertung von gegen Entgelt überlassenen Altpapier).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt danach eine Dienstleistungskonzession vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er mit den fraglichen Dienstleistungen verbundenes Betriebsrisiko übernimmt (EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 2000, Teleaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rn. 58, und Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C- 358/00, slg. 2002, I-4685, Rn. 27 und 28, sowie Urteil Parking Brixen, Rn. 40).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt danach eine Dienstleistungskonzession vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er mit den fraglichen Dienstleistungen verbundenes Betriebsrisiko übernimmt (EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 2000, Teleaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Rn. 58, und Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C- 358/00, slg. 2002, I-4685, Rn. 27 und 28, sowie Urteil Parking Brixen, Rn. 40).
  • BayObLG, 23.01.2003 - Verg 2/03

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch Vergabekammer

    Auszug aus VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 23.01.2003 - Verg 2/03, VergabeR 2003, S. 368, 369) führt schon allein die bloße Verknüpfung solcher, als Dienstleistungsaufträge zu vergebende (Verwaltungs-) Leistungen, mit den Leistungen, die zum Gegenstand und Inhalt einer Dienstleistungskonzession gemacht werden können, dazu, dass das Vertrags- und Leistungsverhältnis insgesamt ausschreibungspflichtig ist.
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