Rechtsprechung
   VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66957
VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14 (https://dejure.org/2015,66957)
VK Bund, Entscheidung vom 22.01.2015 - VK 1-112/14 (https://dejure.org/2015,66957)
VK Bund, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - VK 1-112/14 (https://dejure.org/2015,66957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,66957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Eine solche wirtschaftliche Einheit bzw. ein entsprechendes einheitliches Unternehmen ist zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaft gegeben, wenn letztere - trotz eigener Rechtspersönlichkeit - ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P, m.w.N.; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P), und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Gesellschaften verbinden (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Dazu muss die Muttergesellschaft eine bestimmenden Einfluss auf das Verhalten der Tochtergesellschaft ausüben können und tatsächlich ausüben (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Auf dieser Grundlage ist im Falle von Konzernunternehmen, die über 100%ige Beteiligungen untereinander direkt oder mittelbar verbunden sind, grundsätzlich davon auszugehen bzw. besteht eine entsprechende Vermutung, dass ein entsprechender bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft über die Tochter- und Enkelgesellschaften nicht nur möglich ist, sondern auch ausgeübt wird und dass die beteiligten Konzernunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden und als einheitliches Unternehmen anzusehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P; EuG, Urteil vom 30. April 2009, T-12/03).

    Der äußere Umstand, dass einzelne Konzernunternehmen in der Vergangenheit auch getrennt voneinander Angebote abgegeben haben, lässt hingegen keine zwingenden Rückschlüsse darauf zu, ob eine Muttergesellschaft auf die Ausübung ihres möglichen Einflusses tatsächlich verzichtet hat oder nicht, geschweige denn, dass sie aktuell noch auf eine Einflussnahme verzichtet (vgl. zur allenfalls indiziellen Wirkung von Marktverhalten: EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P); hierfür bestehen angesichts der zuvor dargelegten derzeitigen tatsächlichen Verhältnisse keine Anhaltspunkte.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Zwar ist der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede nach der dazu ergangenen Rechtsprechung mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen; er ist grundsätzlich nicht auf gesetzeswidriges Verhalten - etwa Verstöße gegen das Kartellverbot - beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung liegt außerhalb kartellrechtlicher Verstöße eine wettbewerbsbeschränkende Abrede insbesondere dann vor, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots, zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird und damit ein Geheimwettbewerb zwischen den fraglichen Bietern nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, m.w.N.).

    Denn Hintergrund der vorgenannten Rechtsprechung ist, dass jedes Angebot, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgegeben wird, unabhängig von anderen Bietern und in Unkenntnis der vertraulichen Angebotsgrundlagen der anderen Bietern erstellt und kalkuliert werden soll, um im Wege des Geheimwettbewerbs möglichst wirtschaftliche Angebote zu erhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Eine solche wirtschaftliche Einheit bzw. ein entsprechendes einheitliches Unternehmen ist zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaft gegeben, wenn letztere - trotz eigener Rechtspersönlichkeit - ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P, m.w.N.; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P), und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Gesellschaften verbinden (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Dazu muss die Muttergesellschaft eine bestimmenden Einfluss auf das Verhalten der Tochtergesellschaft ausüben können und tatsächlich ausüben (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Auf dieser Grundlage ist im Falle von Konzernunternehmen, die über 100%ige Beteiligungen untereinander direkt oder mittelbar verbunden sind, grundsätzlich davon auszugehen bzw. besteht eine entsprechende Vermutung, dass ein entsprechender bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft über die Tochter- und Enkelgesellschaften nicht nur möglich ist, sondern auch ausgeübt wird und dass die beteiligten Konzernunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden und als einheitliches Unternehmen anzusehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P; EuG, Urteil vom 30. April 2009, T-12/03).

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09

    Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Eine solche wirtschaftliche Einheit bzw. ein entsprechendes einheitliches Unternehmen ist zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaft gegeben, wenn letztere - trotz eigener Rechtspersönlichkeit - ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P, m.w.N.; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P), und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Gesellschaften verbinden (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Dazu muss die Muttergesellschaft eine bestimmenden Einfluss auf das Verhalten der Tochtergesellschaft ausüben können und tatsächlich ausüben (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-97/08 P; Urteil vom 20. Januar 2011, C-90/09 P; EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

    Insoweit ist ein bestimmender Einfluss auf die Geschäftspolitik im weiteren Sinne ausreichend; die Ausübung der Funktion als Leitungs- und Koordinierungsinstanz genügt (vgl. EuG, Urteil vom 29. Juni 2012, T-360/09).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    a) Nach § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A ist eine Bietergemeinschaft bzw. deren Angebot wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das deutsche bzw. europäische Kartellverbot (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV) darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, mit Verweis auf die Beschlüsse vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, und vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Verg 11/13).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften soweit ersichtlich allein unter Bezugnahme auf das Kartellverbot geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, m.w.N.).

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt dann nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung, hier der Vereinbarung der Bietergemeinschaft, teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009, KZR 21/08, m.w.N.) bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, C-73/95 P) angehörig anzusehen sind.

    Dies ergibt sich auch aus § 36 Abs. 2 GWB i.V.m. § 17 Abs. 2 AktG (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009, KZR 21/08).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften soweit ersichtlich allein unter Bezugnahme auf das Kartellverbot geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, m.w.N.).
  • VK Bund, 22.02.2008 - VK 1-04/08

    Bauvorhaben Revitalisierung, hier: Innenausbau und Sonnenschutzarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Allenfalls der nachträgliche Zusammenschluss von einzelnen Teilnehmern zu einer Bietergemeinschaft während eines Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (nach erfolgreicher Einzelteilnahme am Teilnahmewettbewerb) kann unter anderem gegen den Wettbewerbsgrundsatz verstoßen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 22. Februar 2008, VK 1-4/08).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Die Bg zu 1) hat sich durch eigene Sachanträge sowie insbesondere durch schriftsätzlichen Vortrag aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    Auszug aus VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
    Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt dann nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung, hier der Vereinbarung der Bietergemeinschaft, teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009, KZR 21/08, m.w.N.) bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, C-73/95 P) angehörig anzusehen sind.
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

  • KG, 24.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Irrtümliche Durchführung eines

  • OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Kalkulationsaustauschs

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 16.07.2010 - VK 1-58/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 2 SGB V

  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Denn während die ASt und die [...] GmbH, die beide dem [...]-Konzern angehören, im vorliegenden bzw. parallelen Nachprüfungsverfahren VK 1-112/14 die Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften zwischen konzernverbundenen Unternehmen geltend machen würden, hätten sich die beiden selbst als Bietergemeinschaft an Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen beteiligt.
  • VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Denn während die ASt und die [...], die beide dem [...]-Konzern angehören, derzeit in parallel geschalteten Nachprüfungsverfahren (VK 1-110/14 und VK 1-112/14 sowie VK 1-116/14 und VK 1- 118/14) die Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften zwischen konzernverbundenen Unternehmen geltend machen würden, hätten sich die beiden selbst als Bietergemeinschaft an Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen beteiligt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht