Rechtsprechung
   VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15729
VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02 (https://dejure.org/2002,15729)
VK Sachsen, Entscheidung vom 21.08.2002 - 1/SVK/077-02 (https://dejure.org/2002,15729)
VK Sachsen, Entscheidung vom 21. August 2002 - 1/SVK/077-02 (https://dejure.org/2002,15729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Aufhebung einer Ausschreibung wieder aufgehoben werden? (IBR 2002, 624)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 97 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.06.2002 (Rechtssache C-92/00, Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungsgesellschaft mbH (HI) ./. Stadt Wien, NZBau 2002, Heft 8) für das vergleichbare österreichische Recht festgestellt, dass Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG in seiner geänderten Fassung verlange, dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zu widerrufen (= aufzuheben), in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüft und gegebenenfalls ausgehoben werden kann.

    Unzulässig wäre - auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Rz. 61-65 in der Rechtssache C-92/00) - eine eher restriktive Auslegung der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der vorgesehenen Nachprüfungsbehörden oder eine reine Änderung der Rechtsansicht der Nachprüfungsbehörden.

    Nichtsdestotrotz gebiete der Grundsatz der Gleichbehandlung, der den Vergaberichtlinien zugrunde liegt und der eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die Möglichkeit der Beachtung elementarer Grundsätze (EuGH, Urt. v. 18.06.2002, Rs C-92/00, Rdnr. 45).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel zwei Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Müller-Wrede, in: Ingenstau/Korbion, VOB/A § 107 GWB, Rdnr. 5).

    Dies ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG, Beschl. v. 21.05.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) im Rahmen des § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist in dieser Weise zulässig.

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Da dies somit unabhängig von den Regelungen der VOB/A lediglich ein ermessensgebundener Ausschlussgrund war, kann dieser nach der einschlägigen Rechtsprechung (OLG Jena, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) nicht mehr zu Lasten der Antragstellerin heran gezogen werden.

    Dies ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG, Beschl. v. 21.05.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) im Rahmen des § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist in dieser Weise zulässig.

  • VK Sachsen, 01.02.2002 - 1/SVK/139-01

    Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Nachdem der Zuschlag zunächst auf das Nebenangebot eines Generalunternehmers erteilt werden sollte, stellte die W... einen Nachprüfungsantrag (Verfahren 1/SVK/139-01).

    So hat der Auftraggeber noch im Verfahren 1/SVK/139-01 (W... ./. ...) die Abgabe eines Nebenangebotes eines Generalunternehmers für (nach Aufklärungsgesprächen) wertbar erachtet (Niederschrift S. 7-9), obwohl dort keine einzige der anzugebenden Fabrikats- oder Typenangaben vom damaligen Bieter ... vorgelegen hatte.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU-Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, 2203, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/ Deutschland, Slg. 1996 1, 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR - keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Grundsätzlich kann sich ein Mitgliedsstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die (mögliche) Nichteinhaltung der in der Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Slg. 1996 1, 2423).

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Noch (Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., 2002, S. 172) fasst dies zutreffend wie folgt zusammen: "Bei Bauvergaben sollen nach im Vordringen befindlicher Rechtsprechung nur solche Erklärungen dem Wettbewerb und damit dem notwendigen Inhalt des § 21 Nr. 1 I 3 VOB/A unterliegen, die für die spätere Angebotswertung unverzichtbar sind (OLG Bremen, Beschl. v. 20.7.2000 (Verg 1/2000), Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, VII 2.5.1).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Dies ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG, Beschl. v. 21.05.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) im Rahmen des § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist in dieser Weise zulässig.
  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Schon deshalb könne man im Fehlen solcher Erklärungen im Einklang mit dem BayObLG keinen zwingenden Grund für einen Ausschluss erblicken (BayObLG, Beschl. v. 28.12.1999 (Verg 7/99), Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, VII 2.2.7).
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    Diese Einschätzung hat die Auftraggeberin gegen massive Kritik im OLG-Verfahren WVerg 0006/02 (Schriftsatz der Rechtsanwälte ... v. 04.06.2002, S. 5-7) verteidigt.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

    Auszug aus VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
    So hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschl. v. 20.12.2000, 11 Verg 1/00, IBR 2001, 638) entschieden, dass die Anweisung an den Auftraggeber, die Wertung der Angebote zu wiederholen, lediglich dazu ermächtigt, die festgestellten Fehler zu korrigieren.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02

    Aufhebung der Aufhebung

  • VK Sachsen, 07.05.2002 - 1/SVK/035-02

    Verdingungsunterlagen: Begriff und Abänderbarkeit

  • OLG Rostock, 02.08.2000 - 17 W 2/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages nach Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Sachsen, 04.03.2002 - 1/SVK/019-02

    Vergabeverfahren - Aufhebung der Ausschreibung

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Aktenzeichen: WVerg 0015/02 Verkündet am 10.07.2003 1/SVK/77-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin Fst.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 21.08.2002 - 1/SVK/77-02 - abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

    Durch Beschluss der Vergabekammer vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) wurde die Aufhebung der Ausschreibung aufgehoben und in den Gründen der Entscheidung fest gestellt, dass hinsichtlich des Konkurrenzangebotes des Unternehmens ... keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 25 Nr. 1 b VOB/A vorlägen, so dass auch die Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 a VOB/A nicht gegeben seien.

    So hat die Vergabekammer zum einen schon in ihrem Beschluss vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) in selbiger Sache entscheiden, dass das Angebot des Konkurrenzunternehmens ... mangels Ausschlussgrundes (Fehlen von Typangaben bei vorhandenen Fabrikatsangaben irrelevant) den Ausschreibungsbedingungen entsprach und eine lediglich mangelnde haushaltsrechtliche Deckung selbst des niedrigsten Angebotes jedenfalls im Rahmen des § 26 Nr. 1 a VOB/A keinerlei Bedeutung zukommt (vgl. Jasper in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB, Teil A, § 26 Rdnr. 20 unter Hinweis auf VÜA Bund, 1 VÜ 10/97, WuE 1998, 110, 111).

    Übertragen auf die Erklärungen und Angaben der Antragstellerin in den monierten Leistungspositionen 3.1.10 und 3.3.390 bedeutet dies, dass die Antragstellerin nicht nur eine Typenangabe neben einer bestehenden Fabrikatsangabe weggelassen hat (so die Fallkonstellation im Verfahren 1/SVK/077-02), sondern dass sie zwar die geforderten Fabrikatsangaben mit den Herstellerangaben ,,F." und ,,D." eingetragen hat, diese verbindlichen Angaben aber durch den Zusatz ,,o. glw" (= oder gleichwertig) wieder relativiert hat.

    Eine Reduzierung der Gebühr - wie im Verfahren 1/SVK/077-02 kommt - nicht in Betracht, da Gegenstand des Verfahrens neben dem kostengeminderten Verfahren zur Aufhegung der Ausschreibung bis zur Einstellung auch noch das nach Aufhebung eingeleitete Verhandlungsverfahren des Auftraggebers war.

  • VK Sachsen, 24.03.2005 - 1/SVK/019-05

    Urteil "übersehen": Rügefrist läuft dennoch weiter!

    Eine direkte Geltung der Richtlinie oder eine völlige Unanwendbarkeit der umgesetzten Regelungen kann es daher nach Ansicht der Vergabekammer - auch nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 04.12.1997, Rs. 97/96 ,,Daihatsu"), aber auch der erkennenden Vergabekammer (B. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02 und v. 05.09.2002, 1/SVK/073-02) nicht geben (vgl. dazu Jarass/Beljin, ,,Die Bedeutung von Vorrang und Durchführung des EG- Rechts für die nationale Rechtsetzung und Rechtsanwendung, NVwZ 2004, 1; Blejin, JuS 2002, 989).
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02 ­; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02 ­; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 ­ Az. Verg W 9/02 ­; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 ­ VgK FB 1/02 ­; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 ­ VK 50/02 ­; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 ­ 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 ­ VK 30/2002-B ­; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 ­ WVerg 15/02 ­; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-33/02 ­; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 ­ VK B2-51/02 ­; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 ­ VK 2-78/02 ­) .
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.03.2003 - VK 2/03

    Beendigung eines Vergabeverfahrens durch eine Aufhebungsentscheidung der

    Während einige Vergabesenate und Vergabekammern im Wesentlichen mit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 107, 114 GWB eine grundsätzlicheÜberprüfungskompetenz der Nachprüfungsbehörden für Aufhebungsentscheidungen begründen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.2002, 1 Verg 3/02; VK Sachsen, Beschl. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02), stehen andere einerÜberprüfungsmöglichkeit ablehnend gegenüber (OLG Dresden, Beschl. v. 03.12.2002, NZBau 2003, S. 169; VK Nordbayern, Beschl. v. 12.09.2002, 320.VK-3194-25/02).
  • VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

    VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).
  • VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05

    Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht