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VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 20.11.2008 - StVK 559/08
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 15.02.2021 - 215-IV-20 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der beschwerenden Entscheidung befand; dabei bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09).
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23 Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 2021 - Vf. 215-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
Verfassungsmäßige Heranziehung von Grundstückseigentümern zu …
Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 153-IV-15; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 132-IV-19 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der beschwerenden Entscheidung befand; dabei bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09).
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 13-IV-09
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung
Unterlässt es der Beschwerdeführer, die Anhörungsrüge gemäß § 321a Abs. 1 und 2 ZPO zu erheben, hat dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 73-IV-14 um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
Denn auf einen erfolgreichen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens hin hat das Fachgericht das Verfahren in vollem Umfang fortzuführen; dies bietet zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (vgl. zur Anhörungsrüge SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ; …
Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den gerügten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.), weil ein gemäß § 152a VwGO wiedereröffnetes fachgerichtliches Verfahren zugleich die Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 81-IV-17 a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 2-IV-17 Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine unterlassene Anhörungsrüge im Übrigen zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 66-IV-15
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18
Anwaltliche Versicherung zur Glaubhaftmachung einer Behauptung; Erschütterung der …
- VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 60-IV-09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ohne Erschöpfung des Rechtsweges
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
- VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 45-IV-22
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 30-IV-20
- VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 15-IV-19
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 126-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 98-IV-09
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 21-IV-17
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 153-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 18-IV-23
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 45-IV-18
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 40-IV-21
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 34-IV-09
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 146-IV-16
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 80-IV-14
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 82-IV-11v
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 111-IV-10
- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 26-IV-09
- VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 107-IV-11
- VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 39-IV-15