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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13039
VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21 (https://dejure.org/2021,13039)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2021 - 22-IV-21 (https://dejure.org/2021,13039)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 22-IV-21 (https://dejure.org/2021,13039)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 153-IV-15; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen die beiden Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 171-IV- 20 [HS]/Vf. 172-IV-20 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 75-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 3 SächsVerf und Art. 36 Sächs- Verf folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass es sich um keine nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähigen Grundrechte handelt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 75-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 126-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen die beiden Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 171-IV- 20 [HS]/Vf. 172-IV-20 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 153-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 153-IV-15; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 51-IV-25
    Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 65-IV-25 [HS]/Vf. 66-IV-25 [e.A.]; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 1-IV-24; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Hier hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen, von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landgerichts vom 4. Mai 2022 gemäß § 33a StPO Anhörungsrüge zu erheben, Gebrauch gemacht zu haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 12-IV-24
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV- 22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 45-IV-22
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Urteils neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
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