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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25988
VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24 (https://dejure.org/2024,25988)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.09.2024 - 1-IV-24 (https://dejure.org/2024,25988)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. September 2024 - 1-IV-24 (https://dejure.org/2024,25988)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).

    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).

    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21

    Verfassungsmäßige Heranziehung von Grundstückseigentümern zu …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 1-IV-24
    Der darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 90-IV-23; Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 51-IV-25
    Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 65-IV-25 [HS]/Vf. 66-IV-25 [e.A.]; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 1-IV-24; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 63-IV-24
    Der Grundsatz der Subsidiarität umfasst auch die Notwendigkeit der Erhebung der Untätigkeitsklage in Fällen etwaiger behördlicher Untätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 1-IV-24).
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