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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32710
VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09 (https://dejure.org/2010,32710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 99-IV-09 (https://dejure.org/2010,32710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 99-IV-09 (https://dejure.org/2010,32710)
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14
    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfGHG regelmäßig die Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs voraus, zu dem auch die Erhebung der Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO gehört (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09 - st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09 - st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 53-IV-18

    Anwaltliche Versicherung zur Glaubhaftmachung einer Behauptung; Erschütterung der …

    Rügt ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde unter anderem eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, so gehört auch die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 2-IV-17
    a) Vorliegend rügt der Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. In diesen Fällen gehört die einfachrechtliche Anhörungsrüge zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
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