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   VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14   

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https://dejure.org/2015,23334
VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14 (https://dejure.org/2015,23334)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2015 - 85-IV-14 (https://dejure.org/2015,23334)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2015 - 85-IV-14 (https://dejure.org/2015,23334)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    aa) Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs vor einer Kenntnisnahme durch die öffentliche Gewalt und soll vermeiden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen und Kommunikationsinhalte gewinnen (so zu Art. 10 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012, BVerfGE 130, 151 [179] unter Verweis auf Beschluss vom 2. März 2010, BVerfGE 125, 260 [309] m. w. N.).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    aa) Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs vor einer Kenntnisnahme durch die öffentliche Gewalt und soll vermeiden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen und Kommunikationsinhalte gewinnen (so zu Art. 10 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012, BVerfGE 130, 151 [179] unter Verweis auf Beschluss vom 2. März 2010, BVerfGE 125, 260 [309] m. w. N.).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Dass die Regelungen des § 100a StPO verfassungsgemäß sind und die Anforderungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung auf der Ebene der Informationserhebung erfüllen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011, BVerfGE 129, 208).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur eingreifen, wenn die Bejahung der Voraussetzungen der Ermächtigungsnorm durch die Fachgerichte bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 43-IV-15 [HS]/Vf. 44-IV-15 [e.A.], Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; auch BVerfG, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 - juris Rn. 51 unter Verweis auf Beschluss vom 10. Juni 1964 - BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur eingreifen, wenn die Bejahung der Voraussetzungen der Ermächtigungsnorm durch die Fachgerichte bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 43-IV-15 [HS]/Vf. 44-IV-15 [e.A.], Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; auch BVerfG, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 - juris Rn. 51 unter Verweis auf Beschluss vom 10. Juni 1964 - BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 - juris zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    aa) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Die tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt insoweit nur einer begrenzten verfassungsgerichtlichen Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 2-IV-14; Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/ Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 42-IV-15, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 42-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 43-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 2-IV-14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

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