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   BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13   

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https://dejure.org/2015,13515
BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13 (https://dejure.org/2015,13515)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 1 ABR 59/13 (https://dejure.org/2015,13515)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 (https://dejure.org/2015,13515)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • openjur.de

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 2 BetrVG
    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 3 GG, Richtlinie 2002/14/EG, RL 2002/14, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • rewis.io

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1588
  • NZA-RR 2015, 419
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Diese genügt für die Statthaftigkeit der Beschwerde in einem Zustimmungsersetzungsverfahren (vgl. [Abweisung des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG mit der Begründung, die Zustimmung des Betriebsrats gelte bereits als erteilt] BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 13, BAGE 132, 324) .

    Zum anderen entfällt bei einer mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Versetzung das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des abgebenden Betriebs, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 16; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet automatisch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (zu § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 44).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 88 Abs. 8 TV PV setzt ua. voraus, dass die Gruppenvertretung ein Mitbestimmungsrecht nach § 88 Abs. 1 TV PV bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber für die Maßnahme daher der Zustimmung der Gruppenvertretung bedarf (vgl. [zu § 99 Abs. 4 BetrVG] BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 15, BAGE 145, 355) .
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (vgl. BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Ein Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Versetzung liegt vor, wenn er sich die Versetzung in einen anderen Betrieb gewünscht hat oder sie doch seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Sie begegnet keinen durchgreifenden verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken (zur Verfassungskonformität für die st. Rspr. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 97, 52; mittelbar auch 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 2; zur Unionsrechtskonformität Fitting BetrVG 27. Aufl. § 117 Rn. 6b ff.) .
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Zum anderen entfällt bei einer mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Versetzung das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des abgebenden Betriebs, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 16; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Die Frage, ob sich die Tarifzuständigkeit der den TV WeFö schließenden Vereinigung Cockpit e.V. (auch) auf die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des Tarifvertrags - auf § 12 TV WeFö Nr. 3a - erstreckt, kann daher offen bleiben (zur Tarifzuständigkeit von Vereinigung Cockpit e.V. bei betriebsverfassungsrechtlichen Tarifnormen vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 -) .
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Sie begegnet keinen durchgreifenden verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken (zur Verfassungskonformität für die st. Rspr. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 97, 52; mittelbar auch 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 2; zur Unionsrechtskonformität Fitting BetrVG 27. Aufl. § 117 Rn. 6b ff.) .
  • LAG Hessen, 15.01.2013 - 4 TaBV 145/12

    Versetzung zum Zweck der Flugkapitänsförderung - keine Mitbestimmung der

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
    Die Rechtsbeschwerde der Gruppenvertretung der Copiloten gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2013 - 4 TaBV 145/12 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin und den Widerantrag der Gruppenvertretung der Copiloten wendet.
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Das Zitat der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. März 2015 (1 ABR 59/13), wonach § 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG keinen durchgreifenden verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken begegne, führe nicht weiter.

    Maßgeblich ist, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative den Besonderheiten der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Flugbetriebs Rechnung tragen will (Bundesarbeitsgericht 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 31; 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 38; 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - Rn. 16).

    Aus diesem folgt, dass § 117 Absatz 1 Satz 2 BetrVG für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen die Bildung eines Betriebsrats ausschließt.§ 117 Absatz 2 BetrVG ist verfassungsgemäß (Bundesarbeitsgericht 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 31; 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - Rn. 33-35; wohl auch Bundesverfassungsgericht 12. Februar 2014 - 1 BvL 7/11 - Rn. 11: "nach verbreiteter Auffassung verfassungsrechtlich zulässig"; GK-Franzen, BetrVG, 10. Auflage, § 117 Rn. 9; kritisch zur Verfassungsmäßigkeit: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Däubler, BetrVG, 16. Auflage, § 117 Rn. 4ff).

    Ob diese "besser oder schlechter" als die im BetrVG enthaltenen Regelungen ist, hängt vom Inhalt des Tarifvertrages ab.§ 117 Abs. 2 BetrVG ist mit der Richtlinie 2002/14/EG vereinbar (LAG Sachsen 8. November 2016 - 3 TaBV 16/16 - Rn. 36, 37; LAG Berlin-Brandenburg 30. Oktober 2009 - 6 TaBVGa 2284/09 - zu Ziffer 2.4.2.1.2.1 der Gründe; Hessisches Landesarbeitsgericht 19. September 2006 -4/9 TaBV 56/06- Rn. 27; GK-Franzen, BetrVG, 10. Auflage, § 117 Rn. 10; Richardi-Forst, BetrVG, 16. Auflage, § 117 Rn. 2; im Ergebnis wohl auch -allerdings ohne nähere Begründung-: Bundesarbeitsgericht 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 31).

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Nach dem Vortrag der Arbeitgeberin ist ihr Antrag abweichend von seiner sprachlichen Fassung nicht auf eine Zustimmungsersetzung zu einer in der Vergangenheit liegenden Eingruppierung, sondern - entsprechend dem zulässigen Gegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens  (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 18; 1. Juli 2009 - 4 ABR 17/08 - Rn. 19)  - auf die Klärung gerichtet, ob die Eingruppierung der inzwischen unbefristet weiterbeschäftigten Arbeitnehmerin in LG IV LRTV gegenwärtig und zukünftig als Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zutreffend ist.
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Hieraus folgt dessen materielle Beschwer (vgl. auch BAG 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Hieraus folgt dessen materielle Beschwer (vgl. auch BAG 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige -

    Sie begegnet keinen durchgreifenden verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken (zur Verfassungskonformität für die st. Rspr. BAG z.B. Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - EzA § 117 BetrVG 2001 Nr. 2 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 97, 52; zur Unionsrechtskonformität jedenfalls dann wenn - wie hier - eine Personalvertretung gewählt wurde Fitting BetrVG 29. Aufl. § 117 Rn. 6b ff.).
  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

    Hiervon geht das Bundesarbeitsgericht in Kenntnis der hiergegen in Literatur und Rechtsprechung erhobenen Bedenken auch in neuerer Zeit unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung weiterhin aus (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2015 - 1 ABR 59/13 - Rz. 31, m. w. N., zitiert nach Juris).
  • ArbG Berlin, 07.02.2019 - 41 Ca 4536/18

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    Die Frage eines Umsetzungsdefizits stellt sich aber nicht oder jedenfalls nicht mit der Rechtsfolge der Unwirksamkeit eines die Arbeitnehmerinteressen verstärkenden Tarifvertrages (vgl. allgemein für § 117 Abs. 2 BetrVG: BAG [17.03.2015] - 1 ABR 59/13 - juris Rn. 31 f. = NZA-RR 2015, 419 = EzA § 117 BetrVG 2001 Nr. 2 = AP Nr. 9 zu § 117 BetrVG 1972; LAG Hessen [03.09.2018] - 16 TaBVGa 86/18 - juris).
  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 12 Ca 1144/18
    Dem stehen grundsätzlich weder Art. 3 GG (BAG 05.11.1985 - 1 ABR 56/83 - zu B II 2 der Gründe) noch unionsrechtliche Vorgaben entgegen (Fitting BetrVG 27. Aufl. § 117 Rn. 9; BAG, Beschluss vom 17.03.2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 32).
  • ArbG Frankfurt/Main, 18.04.2018 - 14 BVGa 206/18

    Abbruch Betriebsratswahl für Flugbetrieb

    In seiner Entscheidung vom BAG vom 17. März 2015 (1 ABR 59/13, AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 9) führte der erste Senat unter Rz. 31 nämlich wie folgt aus:.
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