Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 22.11.2010

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10   

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https://dejure.org/2010,15184
OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,15184)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.08.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,15184)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. August 2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,15184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Person mit gambischer Staatsangehörigkeit und einem Ehegatten mit deutscher Staatsangehörigkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Recht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers auf Einreise und Aufenthalt bei Begleitung des sein ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § ... 84 Abs. 1 Nr. 1, FreizügG/EU § 11 Abs. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 5, FreizügG/EU § 3 Abs. 1 S. 2, FreizügG/EU § 4 S. 1, AufenthG § 83 Abs. 3, AufenthG § 50 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Unionsbürger, freizügigkeitsberechtigt, Schutz von Ehe und Familie, deutscher Ehegatte, drittstaatsangehöriger Ehegatte, Heirat in Dänemark, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Widerspruch, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Person mit gambischer Staatsangehörigkeit und einem Ehegatten mit deutscher Staatsangehörigkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Recht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers auf Einreise und Aufenthalt bei Begleitung des sein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Der EuGH hat dazu ausgeführt, dass es die Wahrnehmung der Freizügigkeitsrechte beeinträchtige, wenn der Unionsbürger ein während des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenes Familienleben bei seiner Rückkehr nicht fortsetzen könne (EuGH, U. v. 07.07.1992, C-370/90, [Singh], Sammlung 1992, I-4265; U. v. 11.12.2007, C-291/05 [Eind], InfAuslR 2008, 114 ; vgl. auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU vom 26.10.2009, GMBl 2009, 1270, Ziff. 1.3 und 3.0.3).

    Entscheidend ist jedoch, dass der EuGH ausdrücklich klargestellt hat, dass das Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen in den Rückkehrfällen unabhängig davon besteht, ob der Unionsbürger, von dem er sein Aufenthaltsrecht ableitet, nach Rückkehr in sein Herkunftsmitgliedsstaat einer Erwerbstätigkeit nachgeht (U. v. 11.12.2007, C-291/05, [Eind], a.a.O.).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Dieses Recht ist von der Einhaltung einer nationalen Aufenthaltsvisumpflicht unabhängig (vgl. EuGH, U. v. 25.07.2002, C-459/99 [MRAX], InfAuslR 2002, 417 ; U. v. 14.04.2005, C-157/03, [KOM ./. Spanien], InfAuslR 2005, 299; U. v. 25.07.2008, C-127/08 [Metock], InfAuslR 2008, 377 ) und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Dieses Recht ist von der Einhaltung einer nationalen Aufenthaltsvisumpflicht unabhängig (vgl. EuGH, U. v. 25.07.2002, C-459/99 [MRAX], InfAuslR 2002, 417 ; U. v. 14.04.2005, C-157/03, [KOM ./. Spanien], InfAuslR 2005, 299; U. v. 25.07.2008, C-127/08 [Metock], InfAuslR 2008, 377 ) und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Der EuGH hat dazu ausgeführt, dass es die Wahrnehmung der Freizügigkeitsrechte beeinträchtige, wenn der Unionsbürger ein während des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenes Familienleben bei seiner Rückkehr nicht fortsetzen könne (EuGH, U. v. 07.07.1992, C-370/90, [Singh], Sammlung 1992, I-4265; U. v. 11.12.2007, C-291/05 [Eind], InfAuslR 2008, 114 ; vgl. auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU vom 26.10.2009, GMBl 2009, 1270, Ziff. 1.3 und 3.0.3).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-157/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG,

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Dieses Recht ist von der Einhaltung einer nationalen Aufenthaltsvisumpflicht unabhängig (vgl. EuGH, U. v. 25.07.2002, C-459/99 [MRAX], InfAuslR 2002, 417 ; U. v. 14.04.2005, C-157/03, [KOM ./. Spanien], InfAuslR 2005, 299; U. v. 25.07.2008, C-127/08 [Metock], InfAuslR 2008, 377 ) und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 11 S 2181/09

    Anspruch des Ehegatten auf längerfristigen Aufenthalt aus Art. 21 Abs. 1 AEUV

    Auszug aus OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
    Die Fragen, die sich bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt des Unionsbürgers und seines Ehepartners im EU-Ausland stellen (vgl. etwa VGH Mannheim, B. v. 25.01.2010 - 11 S 2181/09 - InfAuslR 2010, 143), sind hier nicht relevant.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Ob bei Bestehen eines solchen unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU in unionsrechtskonformer Auslegung entsprechend anzuwenden sind (vgl. Hailbronner, AuslR, § 1 FreizügG/EU Rn. 2 und 14; VG Darmstadt, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 L 492/10.DA - S. 4 f.; wohl auch OVG Bremen, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 B 166/10 - InfAuslR 2011, 1) oder ob eine unionsrechtskonforme Handhabung durch unmittelbaren Rückgriff auf das Unionsrecht sicherzustellen ist (vgl. Epe, in: GK-AufenthG, § 1 FreizügG/EU Rn. 26), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Ob bei Bestehen eines solchen unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU in unionsrechtskonformer Auslegung entsprechend anzuwenden sind (vgl. Hailbronner, AuslR, § 1 FreizügG/EU Rn. 2 und 14; VG Darmstadt, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 L 492/10.DA - S. 4 f.; wohl auch OVG Bremen, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 B 166/10 - InfAuslR 2011, 1) oder ob eine unionsrechtskonforme Handhabung durch unmittelbaren Rückgriff auf das Unionsrecht sicherzustellen ist (vgl. Epe, in: GK-AufenthG, § 1 FreizügG/EU Rn. 26), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden.
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten

    Aus diesem Grund bedarf es auch nicht des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.8.2010 - 1 B 166/10 -, InfAuslR 2011, 1).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9732
OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 2 Abs. 2, § 34
    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines nachbarlichen Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Hinblick auf die Anforderung des ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines nachbarlichen Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Hinblick auf die Anforderung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Factory-Outlet-Center: Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich! (IBR 2011, 52)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O., und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

    Zum anderen ist aber auch zu berücksichtigen, ob an anderer Stelle - jedoch in räumlicher Nähe des zentralen Versorgungsbereichs - bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind und ob es sich bei dem in Rede stehenden zentralen Versorgungsbereich um einen "stabilen zentralen Versorgungsbereich" oder um einen bereits vorgeschädigten Bereich handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) Für die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt, ist dementsprechend nicht allein ausschlaggebend, welcher Kaufkraftanteil abgeschöpft wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) hat dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Denn insoweit genügt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung; ob eine solche sodann tatsächlich besteht, ist hingegen im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 - 1 BS 108/02 - BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, DVBl. 1993, 658).

    Wird es genehmigt, so kann ein Nachbar hierdurch nicht in seinen Rechten verletzt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, a. a. O.).

    Etwas anderes würde auch nicht gelten, wenn es sich vorliegend aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben um ein faktisches Sondergebiet handeln würde, denn § 34 Abs. 2 BauGB stellt ebenfalls nicht darauf ab, ob ein solches Gebiet im Wege der Planung hätte geschaffen werden dürfen oder müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Vom Schutzumfang des § 34 BauGB wird dieser öffentliche Belang bereits nicht erfasst, denn Inhalt des Tatbestandsmerkmals der "Eigenart der näheren Umgebung" sind nicht die städtebaulichen Auswirkungen, die § 11 Abs. 3 BauNVO näher regelt (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, BVerwGE 119, 25 und Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, zitiert nach juris).

    Der Antragsgegner kann auch nicht von der Erteilung - für den Fall einer geänderten Planungsabsicht - absehen, denn er ist in seiner Entscheidung gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 06.06.2002 - 1 BS 108/02

    Unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Denn insoweit genügt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung; ob eine solche sodann tatsächlich besteht, ist hingegen im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 - 1 BS 108/02 - BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, DVBl. 1993, 658).

    Insoweit legt der Senat die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB zugrunde, nach der ein Bauherr auch dann von einer Baugenehmigung Gebrauch machen darf, wenn sie von einem Dritten angefochten worden ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Vom Schutzumfang des § 34 BauGB wird dieser öffentliche Belang bereits nicht erfasst, denn Inhalt des Tatbestandsmerkmals der "Eigenart der näheren Umgebung" sind nicht die städtebaulichen Auswirkungen, die § 11 Abs. 3 BauNVO näher regelt (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, BVerwGE 119, 25 und Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, zitiert nach juris).

    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O., und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

  • VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Ausfertigung Az.: 1 B 166/10 4 L 226/09.

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 und 2 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. April 2010 - 4 L 226/09 - geändert.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Allerdings kann sich die Antragstellerin dabei nicht - anders als bei einem Außenbereichsvorhaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.2002, BVerwGE 117, 25) - auf einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB stützen, wonach sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen können.
  • OVG Sachsen, 08.06.2010 - 1 B 105/10

    Begründungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin erfüllen die drei Beschwerdeschriften auch das Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. Beschl. des Senats v. 8.6.2010 - 1 B 105/10 -).
  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

    Bereits am 8.7.2009 hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen die am 3.4.2009 erteilte Baugenehmigung (FOC W ________ ) einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nicht erfolgreich war (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 -, Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ).

    Unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ( Beschl. v. 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ) macht sie geltend, das interkommunale Abstimmungsgebot könne nur dann für die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung von Bedeutung sein, wenn und soweit es Eingang in die Tatbestände der §§ 29 ff. BauGB gefunden habe.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 303/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
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