Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.07.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,244
BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Wolters Kluwer

    Pressefreiheit - Werkszeitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Pressefreiheit für Werkszeitungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schutz von Werkszeitungen durch die Pressefreiheit - Rechtfertigung von Einschränkungen durch Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 28
  • NJW 1997, 386
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • NZA 1997, 158
  • BB 1997, 205
  • DB 1996, 2443
  • afp 1997, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Soweit die Anonymität den Zweck hat, Autoren vor Nachteilen zu bewahren und der Zeitung den Informationsfluß zu erhalten, fällt ins Gewicht, daß sich die Pressefreiheit auch auf das Redaktionsgeheimnis sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informant erstreckt (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Pressefreiheit gehört nicht zu denjenigen Grundrechten, die ihrem Wesen nach nur natürlichen Personen zustehen können (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

    Das Grundrecht schützt den gesamten Inhalt eines Presseorgans (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABN 20/90
    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 -,.

    Damit wird der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Wirkt sich die einschlägige betriebsverfassungsrechtliche Norm oder ihre Anwendung im Einzelfall jedoch beschränkend auf eine grundrechtlich geschützte Tätigkeit aus, so haben die Arbeitsgerichte der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts bei der Rechtsanwendung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dabei reicht seine Kontrollbefugnis gegenüber den Zivilgerichten aber nicht weiter als der Einfluß der Grundrechte auf das Privatrecht (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Parteien des Ausgangsverfahrens streiten nicht um die Zulässigkeit einer bestimmten Äußerung, die sich auch dann, wenn die Äußerung in einem Presseerzeugnis gefallen ist, nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG richtet (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Ermöglichung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 ), wird nicht nur von allgemein zugänglichen, sondern auch von gruppeninternen Publikationen erfüllt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, daß bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so daß darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht.

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt aber vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet, und wenn die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 [37]; 97, 391 [401]).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    67 b) Die von Art. 19 Abs. 3 GG vorausgesetzte wesensmäßige Anwendbarkeit der geltend gemachten Grundrechte auf juristische Personen ist für Art. 10 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 3 Abs. 1 GG gegeben (vgl. zu Art. 10 Abs. 1 GG: BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 80, 124 ; 95, 28 ; 113, 63 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 21, 362 ; 42, 374 ; 53, 336 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2369
BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1998,2369)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1998,2369)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1998,2369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung von "notwendigen Auslagen" i.S.v. § 34a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 1; BVerfGG § 34a Abs. 2, Abs. 3
    Verfassungsbeschwerdeverfahren: Zurückweisung einer Erinnerung - Kosten und notwendige Auslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 46
  • NJW 1999, 203
  • NVwZ 1999, 175 (Ls.)
  • NZA 1998, 1135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).

    Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten (BVerfGE 95, 28).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Nach den Grundsätzen des arbeitsgerichtlichen Prozeßrechts, die zur Auslegung des Begriffs "notwendige Auslagen" ergänzend herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 89, 313 [314]), gilt für die Erstattungsfähigkeit nichts anderes.
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Die einem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 55, 132 [133]).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABN 20/90
    Auszug aus BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma B ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Partner, Mozartstraße 4-10, Bonn - gegen a) den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 -, b) den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Dezember 1989 - 13 Ta BV 18/89 -, hier: Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß vom 23. Februar 1998, hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Seibert, Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner am 22. Juli 1998 beschlossen:.
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Notwendige Auslagen sind Kosten, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ; 99, 46 ).
  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvL 11/14

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt § 34a Abs. 3 BVerfGG keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris; sowie BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).
  • BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch

    Erstattungsberechtigt gemäß § 34a Abs. 2 und 3 BVerfGG ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren regelmäßig nur der Beschwerdeführer; die einem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten sind hingegen grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 55, 132 ; 99, 46 ; Kunze, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34a Rn. 31 und 56).
  • BVerfG, 26.03.2018 - 1 BvL 4/14

    Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine

    Als Rechtsgrundlage für die begehrte Anordnung kommt nur § 34a Abs. 3 BVerfGG in Betracht, der jedoch keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter erlaubt (vgl. BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht