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   BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04   

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https://dejure.org/2004,1072
BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterkellerter Wintergarten als Nachteil für benachbarten Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Unterlassung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fundamenten in einem Wohnungseigentumsverfahren; Eigentumsbeeinträchtigung durch Nichteinhalten von baulichen Abstandsflächen beim Bau eines unterkellerten ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsschutz der Wohnungseigentümer untereinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 333
  • NJW 2005, 2844 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 454
  • NVwZ 2005, 801
  • NZM 2005, 182
  • ZMR 2005, 634
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schutz des Grundstückseigentums in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 98, 17 ).

    a) Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem das dem einzelnen Rechtsträger durch das bürgerliche Recht zugeordnete Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht Wohnungseigentümern auch untereinander zu (siehe BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 - und der Beschluss des Landgerichts München I vom 27. Februar 2004 - 1 T 17376/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Auch die Fachgerichte haben bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 361 ; 79, 292 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Auch die Fachgerichte haben bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 361 ; 79, 292 ).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Als Nachteil wird hierbei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden (BGHZ 116, 392 ; Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9. Aufl., 2003, § 22 Rn. 127; Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz, 9. Aufl., 2005, § 14 Rn. 2).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    a) Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem das dem einzelnen Rechtsträger durch das bürgerliche Recht zugeordnete Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schutz des Grundstückseigentums in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 98, 17 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Wenn aber nachbarschützende baurechtliche Regelungen, zu denen gerade auch die Vorschriften über Abstandsflächen gezählt werden (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 516 ; siehe auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 13 Rn. 159), in der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Anwendung finden, so muss der notwendige Schutz des Eigentumsrechts der Wohnungseigentümer untereinander durch eine sorgfältige Abwägung im Rahmen des § 22 Abs. 1 WEG sichergestellt werden.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
    Auch die Fachgerichte haben bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 361 ; 79, 292 ).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98

    Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 Wx 9/96
  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    cc) Die Auslegung und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "berechtigtes Interesse" erfordert damit eine an den Umständen des Einzelfalls ausgerichtete Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen (BVerfGE 89, 1, 9 ff.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098; NJW-RR 2004, 440, 441; vgl. ferner BVerfG, NJW-RR 2005, 454, 455 [zur Wohnungseigentümergemeinschaft]).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; siehe auch BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.).

    aa) Bei der insoweit gebotenen Interessenabwägung ist neben dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), auf das sich jede der Parteien berufen kann (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.), auf Seiten des Klägers Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu beachten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. für das Mietrecht BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

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