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   BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98   

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BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98 (https://dejure.org/2001,1947)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2001 - 1 BvR 212/98 (https://dejure.org/2001,1947)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2001 - 1 BvR 212/98 (https://dejure.org/2001,1947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der offensichtlichen Beeinflussung des Kindes und widersprechenden tatsächlichen Bindungsverhältnissen

  • Wolters Kluwer

    Umgangsregelung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Sexueller Mißbrauch - Übernachtungsrecht - Kindeswohl

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines Umgangsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1057
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Inwieweit durch die unterbliebene Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung der Beschwerdeführerin zu 1) deren Rechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG (s. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ) verletzt worden sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da es insoweit an einer Rüge der Beschwerdeführerin fehlt.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Die Antworten auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umfang des Elternrechts, zur Bedeutung des Kindeswohls und zum rechtlichen Gehör lassen sich der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entnehmen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 250 ; 61, 358 ; 79, 51 ).
  • OLG Frankfurt, 23.12.1997 - 6 UF 243/97

    Kontinuitätsgrundsatz im Sorgerecht; Verfahren im Sorgerechtsstreit bei einem von

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Dezember 1997 - 6 UF 243/97 -,.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Die Antworten auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umfang des Elternrechts, zur Bedeutung des Kindeswohls und zum rechtlichen Gehör lassen sich der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entnehmen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 250 ; 61, 358 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Inwieweit durch die unterbliebene Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung der Beschwerdeführerin zu 1) deren Rechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG (s. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ) verletzt worden sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da es insoweit an einer Rüge der Beschwerdeführerin fehlt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Die Antworten auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umfang des Elternrechts, zur Bedeutung des Kindeswohls und zum rechtlichen Gehör lassen sich der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entnehmen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 250 ; 61, 358 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Die Antworten auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umfang des Elternrechts, zur Bedeutung des Kindeswohls und zum rechtlichen Gehör lassen sich der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entnehmen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 250 ; 61, 358 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
    Inwieweit durch die unterbliebene Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung der Beschwerdeführerin zu 1) deren Rechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG (s. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ) verletzt worden sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da es insoweit an einer Rüge der Beschwerdeführerin fehlt.
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2001 - 1 BvR 212/98 -, FamRZ 2001, S. 1057).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    Ungeachtet dessen entspricht die Annahme des Oberlandesgerichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch durch Beeinflussung eine echte und damit schützenswerte Bindung entstehen kann und deshalb die Disqualifizierung beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt ist, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes dessen wirkliche Bindungsverhältnisse nicht zutreffend bezeichnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 BvR 212/98, FamRZ 2001, 1057 = juris, Rn. 4) oder, wenn dessen Befolgung seinerseits mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist und zu einer Kindeswohlgefährung führen würde (BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20, FamRZ 2021, 1201 = juris, Rn. 37, und vom 17. November 2023 - 1 BvR 1076/23, FamRZ 2024, 278 = juris, Rn. 24).
  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 169/16

    Kindeswille, Beeinflussung des Kindeswillens

    Der erklärte Wille des Kindes darf dann ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG unbeachtet bleiben, wenn der Kindeswille offensichtlich beeinflusst wurde und die manipulierten Äußerungen des Kindes die tatsächlichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend wiedergeben (vgl. BVerfG v. 02.04.2001 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 UF 84/09

    Voraussetzungen und Umfang des Informationsrechts des Kindesvaters

    Die nachhaltige Ablehnung des Antragstellers durch die betroffenen Kinder ist beachtlich, denn es bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der von ihnen geäußerte Wille nicht die wirklichen Bindungsverhältnisse der Kinder wiedergibt, und es ist auch nicht zu erwarten, dass der Widerstand der Kinder durch geeignete erzieherische Maßnahmen in absehbarer Zeit überwunden werden kann (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1057; OLG Hamm FamRZ 1996, 363).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Zwar hat das Oberlandesgericht im verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt beanstandungsfrei angenommen, dass die Nichtberücksichtigung eines beeinflussten Kindeswillens dann gerechtfertigt ist, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend bezeichnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2001 - 1 BvR 212/98 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer

    Auch ein manipulierter Kindeswille kann beachtlich sein, wenn er die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2005 - 6 UF 4/05

    Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen

    Es ist vielmehr die wirkliche Einstellung des Kindes zu erforschen und auf ihrer Grundlage die am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; BVerfG FamRZ 2001, 1057; OLG Hamm FamRZ 1994, 57; Palandt/Diederichsen, Oelkers, jew. aaO).
  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007, 531; 2001, 1057; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106).

    Denn auch ein solcher Wille stellt ein inneres Faktum dar, das im Interesse des Kindes nicht ignoriert werden darf (BGH, NJW 1985, 1702 (1703); BVerfG, FamRZ 2001, 1057; OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2002, 187).

    Denn auch eine illoyal begründete Bindung ist in der Person des Kindes ein Faktum, das im Interesse des Kindes nicht ignoriert werden darf (BGH NJW 1985, 1702 (1703); BVerfG, FamRZ 2001, 1057; OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2002, 187).

  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02

    Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge

    Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Unzureichend berücksichtigt hat das Amtsgericht allerdings, dass bei einer Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Wille von noch nicht 8 Jahre alten Kindern regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein kann und wonach es weiter die Trennung von Geschwistern grundsätzlich zu vermeiden gilt und nur bei Vorliegen besonderer triftiger Ausnahmegründe die Trennung zuzulassen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857; vgl. auch: BVerfG, FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Nürnberg, 20.04.2016 - 7 UF 270/16

    Weiterbetreiben des Umgangsverfahrens von Amts wegen - Beschwerdebefugnis

  • OLG Koblenz, 22.12.2015 - 13 UF 503/15

    Umgangsregelung: Beachtlichkeit des entgegenstehenden, nicht autonomem

  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des

  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

  • KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19

    Umgangsrecht für Samenspender bei erheblichen Konflikten mit Müttern

  • OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08

    Sorgerechtsregelung zugunsten der Großeltern: Berücksichtigung des Willens eines

  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

  • OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 10 UF 74/10

    Elterliche Sorge: Übertragung von Teilbereichen des Sorgerechts auf einen

  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

  • OLG Koblenz, 21.05.2003 - 13 UF 230/03

    Umgang gegen den Willen eines Kindes

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit

  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

  • OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 1 UF 73/19

    Vorübergehender Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung

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