Rechtsprechung
BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2459/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerungen über eine kommunale Amtsträgerin in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 185 StGB
Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - hier: Abstellen des Fachgerichts auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der gegen eine kommunale Amtsträgerin gerichteten ... - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht zugunsten des Persönlichkeitsrechts
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - hier: Abstellen des Fachgerichts auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der gegen eine kommunale Amtsträgerin gerichteten ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer kommunalen Amtsträgerin; Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit auf die Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB ; ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - hier: Abstellen des Fachgerichts auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der gegen eine kommunale Amtsträgerin gerichteten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Meinungsfreiheit versus Schmähkritik
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Facebook darf Nutzer wegen Hassrede sperren
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verfassungsrechtliche Vorgaben - Strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung und Meinungsfreiheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - oder: die Grenzen der Meinungsfreiheit
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Künast, "taz" und die (neuen) Grenzen der Meinungsfreiheit
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Apropos Künast-Fall
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Meinungsäußerung und Menschenwürde: Die Grenze des Sagbaren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2629
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in …
Kammer des 2. Senats], Beschl. - jeweils - v. 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19 = NJW 2020, 2622 = EuGRZ 2020, 589; 1 BvR 2459/19 = NJW 2020, 2629; 1 BvR 1094/19 = NJW 2020, 2631 = EuGRZ 2020, 595 und 1 BvR 362/18 = NJW 2020, 2636 = DVBl 2020, 1279, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen
Durch diesen abfälligen Vergleich hat der Angeklagte in emotionalisierender Weise eine Stimmung gegen die abgebildeten einzelnen Personen kundgetan und verbreitet, die mit dem Anlass (Kritik an bestimmten Politikern wegen konkreter Handlungen etc.) in keinem Zusammenhang stand, so dass diese Äußerung über eine Wahrnehmung berechtigter Interessen hinausgeht (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2629, juris Rn. 19).Denn selbst in der Öffentlichkeit stehende und streithaft sich zu Wort meldende Politiker müssten derart schwerwiegende Angriffe auf ihre Person nur in Grenzen und allenfalls dann hinnehmen, wenn die Äußerung in erster Linie auf einen Beitrag zum öffentlichen Meinungskampf zielt und nicht - wie hier - auf eine Herabsetzung der Person (BVerfG, NJW 2020, 2629, juris Rn. 25).
- BayObLG, 15.05.2023 - 207 StRR 128/23
Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Freispruch, Meinungsfreiheit, …
Es bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles und der Situation, in der die Äußerung erfolgte (BVerfG, Beschluss vom 19.05.2020, 1 BvR 2459/19, NJW 2020, 2629ff. Rdn. 18). - BayObLG, 04.07.2022 - 202 StRR 61/22
Abgrenzung zwischen Beleidigung und übler Nachrede bei überzogener Kritik an …
Kammer des 1. Senats], Beschl. - jeweils - v. 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19 = NJW 2020, 2622 = EuGRZ 2020, 589; 1 BvR 2459/19 = NJW 2020, 2629; 1 BvR 1094/19 = NJW 2020, 2631 = EuGRZ 2020, 595; 1 BvR 362/18 = NJW 2020, 2636 = DVBl 2020, 1279, jeweils m.w.N.).