Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3056
BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09 (https://dejure.org/2010,3056)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09 (https://dejure.org/2010,3056)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2010 - 1 BvR 2582/09 (https://dejure.org/2010,3056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Verweisung einer Untätigkeitsklage gegen die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen gem § 3 Abs 4 EAEG auf den Zivilrechtsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 5 EAEG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Verweisung einer Untätigkeitsklage gegen die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen gem § 3 Abs 4 EAEG auf den ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zur Frage über den richtigen Rechtsweg für eine gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen gerichtete Untätigkeitsklage

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Verweisung einer Untätigkeitsklage gegen die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen gem § 3 Abs 4 EAEG auf den ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Verweisung einer Untätigkeitsklage gegen die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen gem § 3 Abs 4 EAEG auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zur Frage über den richtigen Rechtsweg für eine gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen gerichtete Untätigkeitsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 145
  • ZIP 2010, 1819
  • WM 2010, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Insoweit ist es geboten und der Beschwerdeführerin auch zumutbar, dass sie vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde umfassend von den einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfen Gebrauch macht, wenn diese nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; 86, 133 ).
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Die Verfassungsbeschwerde lässt zudem eine Auseinandersetzung damit vermissen, dass die Beschwerdeführerin selbst im Fall einer Aussetzung des Verfahrens über ihre hier vorrangig auf Bescheidung gerichtete Klage nach § 148 ZPO die Möglichkeit hätte, diese Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach § 252 ZPO anzugreifen (vgl. BAG, NZA 2009, S. 1436; KG, MDR 2008, S. 283).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04

    Stecken gebliebene Entschädigung; hängen gebliebene DDR-Entschädigung;

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Die von der Verfassungsbeschwerde angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 124, 321) betrifft eine andere, mit der hier gegebenen nicht vergleichbaren Fallgestaltung; sie steht deshalb der Annahme eines einheitlichen Rechtsweges zu den Zivilgerichten für Untätigkeits- und Zahlungsklage gegen die Entschädigungseinrichtung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegen.
  • KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Die Verfassungsbeschwerde lässt zudem eine Auseinandersetzung damit vermissen, dass die Beschwerdeführerin selbst im Fall einer Aussetzung des Verfahrens über ihre hier vorrangig auf Bescheidung gerichtete Klage nach § 148 ZPO die Möglichkeit hätte, diese Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach § 252 ZPO anzugreifen (vgl. BAG, NZA 2009, S. 1436; KG, MDR 2008, S. 283).
  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09
    Selbst bei einer bloßen Nichtbearbeitung des gerichtlichen Verfahrens - ohne förmliche Aussetzung - wäre die Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde eröffnet, die das hier zur Entscheidung berufene Kammergericht als grundsätzlich statthaft anerkennt (vgl. KG, NJW-RR 2005, S. 374).
  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    Bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm muss sich das Gericht der grundgesetzlichen Anforderung bewusst sein (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschluss vom 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 -, BVerfGE 29, 45, 48 f.; Beschluss vom 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09 -, WM 2010, 822).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Bei der ihr durch § 6 Abs. 3 EAEG zugewiesenen Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihnen zugeordneten Instituts zu entschädigen, nimmt sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (vgl. dazu BT-Drs. 13/10188, S. 17, und VG Berlin, Beschluss vom 1. Juli 2009 - VG 1 K 74.09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2009 - OVG 1 L 65.09 -, BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvR 2582/09 - ) eine Verwaltungsaufgabe wahr.
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 521/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Es ist zwar so, dass nicht schon jede bloß fehlerhafte Anwendung einfachgesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften zu einer verfassungswidrigen Entziehung des gesetzlichen Richters und die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst dann überschritten ist, wenn die fehlerhafte Auslegung einer Zuständigkeitsnorm offensichtlich unhaltbar ist, wovon nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Anlegerin der P. GmbH gegen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2010, 1 BvR 2582/09, WM 2010, 822 f.).
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 522/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Es ist zwar so, dass nicht schon jede bloß fehlerhafte Anwendung einfachgesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften zu einer verfassungswidrigen Entziehung des gesetzlichen Richters und die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst dann überschritten ist, wenn die fehlerhafte Auslegung einer Zuständigkeitsnorm offensichtlich unhaltbar ist, wovon nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Anlegerin der P. GmbH gegen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2010, 1 BvR 2582/09, WM 2010, 822 f.).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Anlegerin der P. GmbH gegen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 10.03.2010, 1 BvR 2582/09, WM 2010, 822 f.).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Anlegerin der P. GmbH gegen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 10.03.2010, 1 BvR 2582/09, WM 2010, 822 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht