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   BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16   

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https://dejure.org/2018,4384
BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16 (https://dejure.org/2018,4384)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16 (https://dejure.org/2018,4384)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 1 BvR 2759/16 (https://dejure.org/2018,4384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1610 BGB, § 1615l Abs 3 S 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach §§ 1615l Abs 3, 1610 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach §§ 1615l Abs 3, 1610 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach §§ 1615l Abs 3, 1610 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16
    Zudem wahrt die Auslegung, die die Vorschrift durch das Oberlandesgericht gefunden hat, die richterliche Bindung an Recht und Gesetz und stellt keine unzulässige Rechtsfortbildung (vgl. dazu BVerfGE 132, 99 ) dar.
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16
    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf die Bestimmung des Unterhaltsanspruches der nicht verheirateten Mutter gemäß § 16151 Abs. 3, § 1610 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 -, juris, Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 357/18

    Fiktive Fortschreibung des zum Zeitpunkt des Todeseintritts bestehenden

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Halbteilung des Betreuungsunterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB bereits auf der Bedarfsebene als verfassungsgemäß gebilligt hat (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13. Februar 2018 - 1 BvR 2759/16 - juris), ist es folgerichtig, auch die den Erblasser (zu Lebzeiten) treffende Pflicht zur Zahlung von Ehegattenunterhalt im Rahmen der Halbteilung bereits auf der Bedarfsebene zu beachten (OLG Brandenburg Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 15 UF 109/12 - juris Rn. 45; Wendl/Bömelburg Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 7 Rn. 120; NK-BGB/Schilling 3. Aufl. § 1615 l Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft

    Der zu zahlende Unterhalt darf daher nicht höher sein als das dem Unterhaltspflichtigen verbleibende Einkommen, der betreuende Elternteil darf im Ergebnis nicht finanziell besser gestellt sein als der barunterhaltspflichtige Elternteil (MünchKomm-Born, 7. Auflage 2017, § 1615l Rdnr. 38; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann - Lugani, beck-online Großkommentar, Stand: 01.02.2019, Rdnr. 54 zu § 1615l BGB; BeckOK BGB-Reinken, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 49. Edition, Stand: 01.02.2019, Rdnr. 15 zu § 1615l BGB; Wendl/Dose - Bömelburg, a.a.O., Rdnr. 117 zu § 1615l BGB; Koch-Wellenhofer, Handbuch Unterhaltsrecht, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 39 zu § 3, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.2.2018 -1 BvR 2759/16)).
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