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   BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14   

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https://dejure.org/2015,30808
BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14 (https://dejure.org/2015,30808)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 1 BvR 455/14 (https://dejure.org/2015,30808)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 1 BvR 455/14 (https://dejure.org/2015,30808)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1357 Abs 1 BGB, § 1357 Abs 3 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Mithaftung des getrennt lebenden Ehegatten unter Missachtung von § 1357 Abs 3 BGB verletzt Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) sowie Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gem Art 103 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend eines zivilgerichtlichen Verfahrens auf Zahlung ärztlichen Honorars; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Mithaftung des getrennt lebenden Ehegatten unter Missachtung von § 1357 Abs 3 BGB verletzt Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) sowie Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gem Art 103 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend eines zivilgerichtlichen Verfahrens auf Zahlung ärztlichen Honorars; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der willkürliche Richterspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14
    Die Kammer nimmt die zulässige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) schließt eine für die Entscheidung ursächliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 455/14 -, juris, Rn. 15).
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