Rechtsprechung
AG Bad Urach, 29.11.2013 - 1 C 440/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadensersatz beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif
- Justiz Baden-Württemberg
Fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter: Berechnung des Schadenersatzanspruchs; richterliche Schätzung des Mindestschadens
- kanzlei.biz
Zur Höhe des Schadensersatzes nach der Kündigung eines Mobilfunkvertrags zum Pauschaltarif
- rabüro.de
Zur Berechnung des Schadenersatzanspruchs bei fristloser Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von ersparten Terminierungsentgelten auf die Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit einem gekündigten Moblilfunkvertrag zum Pauschaltarif
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schadensersatz beim gekündigten Mobilfunkvertrag
- Jurion (Kurzinformation)
Mobilfunknetzbetreiber hat nach verzugsbedingter Vertragskündigung Anspruch auf Schadensersatz für vereinbarte Mindestlaufzeit
Papierfundstellen
- MMR 2014, 784 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.12.2014 - 23 C 120/14
Ausstehende Zahlungen gegenüber einem Mobilfunkanbieter und deren Folgen
Denn beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif muss sich der Anbieter ersparte Terminierungsentgelte auf die Schadensersatzforderung anrechnen lassen (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13, zitiert nach Beck online). - AG Stuttgart, 03.07.2014 - 1 C 1490/14
Ersatz entgangenen Gewinns nach fristloser Kündigung eines Mobilfunkvertrags …
Vor diesem Hintergrund erscheint es daher wahrscheinlich, dass die Klägerin das Ausfallen eines bestimmten Anteils der Verträge - auch im Hinblick auf die Netzkapazitäten - bereits einkalkuliert hat, so dass der Gewinnanteil um die Kosten des Netzausbaus zu kürzen wäre, der erforderlich wäre, um alle abgeschlossenen Verträge erfüllen zu können (vergl. hierzu auch AG Bad Urach, Az.: 1 C 440/13, BeckRS 2014, 01919 sowie AG Hamburg, Az.: 822 C 182/10, BeckRS 2011, 23225).