Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18493
BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18 (https://dejure.org/2019,18493)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2019 - 1 C 49.18 (https://dejure.org/2019,18493)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 1 C 49.18 (https://dejure.org/2019,18493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG; Zugrundelegung einer Rückkehr des Betroffenen nach Afghanistan ohne die weiteren Mitglieder seiner Kernfamilie

  • rewis.io
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; VwGO § 137 Abs. 1
    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG ; Zugrundelegung einer Rückkehr des Betroffenen nach Afghanistan ohne die weiteren Mitglieder seiner Kernfamilie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Bei Mitgliedern einer häuslichen und familiären Gemeinschaft ist anzunehmen, dass diese in besonderer Weise füreinander einstehen und bereit sind, ihren Lebensunterhalt auch jenseits zwingender rechtlicher Verpflichtungen gegenseitig zu sichern (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 63).

    Regelmäßig werden in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige umfassend "aus einem Topf" wirtschaften (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 53, 65).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03

    Asylantrag; Abschiebungsschutz; individuelle Rechtsposition; Familienangehörige;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

    Die Unterschreitung auch des eigenen Existenzminimums, die in der Familiensituation aus der existenziellen Notlage für jedes einzelne Familienmitglied folgt, ist dann auch nicht eine bloß mittelbare Gefährdungssteigerung aus den "Versorgungslasten" für nahe Familienangehörige; sie bewirkt auch nicht, dass lediglich das Schutzbedürfnis eines nahen Familienangehörigen zu einer eigenen Rechtsposition des Ausländers führt (dies - für eine andere Fallkonstellation ablehnend - BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.).

  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    1.3.1 Der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, ist eine - zwar notwendig hypothetische, aber doch - realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu legen (BVerwG, Urteile vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 - BVerwGE 90, 364 und vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 S. 391 f.).

    Lebt der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit der Kernfamilie, ist hiernach für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Herkunftsland in Gemeinschaft mit den weiteren Mitgliedern dieser Kernfamilie zu unterstellen (BVerwG, Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 S. 391 f.).

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Von diesen Grundsätzen, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung herangezogen werden (s. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 176 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 26 f.; OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 19 f.), ist zutreffend auch das Berufungsgericht ausgegangen (UA Rn. 28 ff.).

    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 27.07.2000 - 9 C 9.00

    Afghanistan; Abschiebungshindernis; Abschiebung einzelner Familienmitglieder;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Die Annahme gemeinsamer Rückkehr unterstellte dann, dass dieses gesicherte Bleiberecht zugunsten der Wahrung des Familienverbandes aufgegeben werde, widerspräche damit der verbindlichen Schutzfeststellung und stünde deshalb nicht im Einklang mit der Rechtsprechung zum Erfordernis einer möglichst realitätsnahen Beurteilung der Situation im - hypothetischen - Rückkehrfall (s.a. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 2000 - 9 C 2.00 - juris Rn. 2 und vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.).

    Es sei Sache der Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Trennung des nichtbleibeberechtigten Familienmitglieds von den bleibeberechtigten Familienangehörigen in Betracht komme oder Art. 6 GG/Art. 8 EMRK durch ein Vollstreckungshindernis (nunmehr) nach § 60a Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 - juris).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, bei der ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (ebd., Rn. 39) Dies gilt namentlich für die familiäre Lebensgemeinschaft mit besonders schutzbedürftigen minderjährigen Kindern; denn Eltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und haben für einen angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen, zumindest aber die Existenz des Kindes auch finanziell sicherzustellen, soweit und solange sie hierzu in der Lage sind (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Diese Bewertungen gründen auf Feststellungen zu den landesweiten Lebensverhältnissen in Afghanistan und auch denjenigen in Kabul als Ankunfts- bzw. Endort der Abschiebung, für die sich das Berufungsgericht insbesondere Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteile vom 3. November 2017 - A 11 S 1704/17 - juris und vom 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 - juris) zu eigen gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17

    Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    Diese Bewertungen gründen auf Feststellungen zu den landesweiten Lebensverhältnissen in Afghanistan und auch denjenigen in Kabul als Ankunfts- bzw. Endort der Abschiebung, für die sich das Berufungsgericht insbesondere Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteile vom 3. November 2017 - A 11 S 1704/17 - juris und vom 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 - juris) zu eigen gemacht hat.
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18

    Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr

  • BVerwG, 23.05.2000 - 9 C 2.00

    Afghanistan, Paschtunen, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00

    Asylrecht und Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung - trennungsbedingte

  • VG München, 28.06.2022 - M 13 K 18.31319

    Asyl, Äthiopien, Eritrea: Nur hinsichtlich der Befristung des Einreise- und

    Ist der Ausländer Teil eines sich in Deutschland aufhaltenden Familienverbandes (Kernfamilie; Eltern und ihre minderjährigen Kinder), ist daher im Regelfall davon auszugehen, dass der Ausländer nur gemeinsam im Familienverbund oder - mangels freiwilliger Trennung von der Familie und Rückkehr in den Zielstaat sowie angesichts eines, einer isolierten Abschiebung entgegenstehenden inlandsbezogenen Abschiebungsverbotes - gar nicht zurückkehrt (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, Rn. 15).

    Bloße rechtliche Beziehungen, ein gemeinsames Sorgerecht oder eine reine Begegnungsgemeinschaft hingegen rechtfertigen für sich allein noch nicht die typisierende Regelvermutung einer gemeinsamen Rückkehr als Grundlage für die Rückkehrprognose (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, Rn. 18).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - unter Verweis auf das Gebot einer realitätsnahen Prognose (s.o.) - die Regelvermutung einer gemeinsamen Rückkehr im Familienverbund der Gefährdungsprognose selbst dann zu Grunde zu legen, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits bestandskräftig ein Schutzstatus zuerkannt oder für diese ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, Rn. 19; anders noch: BVerwG, U.v. 21. September 1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305, 308 f).

    Jedoch hat bereits das Bundesamt - im Hinblick auf eine realitätsnahe Rückkehrprognose - zu antizipieren, dass unter den o.g. Voraussetzungen im Regelfall der Abschiebung einzelner (nicht bleibeberechtigter) Familienmitglieder ein inlandsbezogenes Abschiebungsverbot entgegensteht, so dass realistisch gesehen entweder der gesamte Familienverbund freiwillig zurückkehrt oder aber, da eine zwangsweise Abschiebung einzelner Mitglieder rechtlich unzulässig ist, der gesamte Familienverbund einschließlich der nicht bleibeberechtigten Ausländer, letztere unter dem Schutz des sich aus Art. 6 GG / Art. 8 EMRK ergebenden inlandsbezogenen Abschiebungsverbotes, im Bundesgebiet verbleibt (siehe hierzu ausführlich BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, insb. Rn. 21-22).

    Die Regelvermutung einer gemeinsamen Rückkehr entfällt nur ausnahmsweise, so etwa dann, wenn - unter Beachtung des hierzu in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze der Konventions- und Grundrechtsschutz familiärer Bindungen, etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zurückzutreten hat und eine zur Trennung des Familienverbandes führende Abschiebung rechtlich zulässig wäre (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, Rn. 23) oder u.U. bei tatsachengestützten Missbrauchsverdacht (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49.18 - BeckRS 2019, 19728, Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

    Eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfrage ist in den vom erkennenden Senat dazu wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen und nachfolgend eingelegten Revisionen (Verfahren anhängig unter 1 C 45.18, 1 C 49.18 und 1 C 50.18) bislang nicht erfolgt.
  • VG Berlin, 14.10.2022 - 29 K 563.17
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (BVerwG Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 49.18 -, BeckRS 2019, 19728, beck-online m.w.N.).

    Diese Annahme einer gemeinsamen Rückkehr im Familienverband sei selbst dann zugrunde zu legen, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits bestandskräftig ein Schutzstatus zuerkannt oder für diese ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019, a.a.O., Rn. 17, 19).

    Im Übrigen ist die Klägerin als alleinstehende Frau einer erheblichen gesellschaftlichen Stigmatisierung ausgesetzt, die ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Versorgung Angriffe auf ihre körperliche Integrität ebenso wie auf ihre psychische Gesundheit und damit eine mit Art. 3 EMRK unvereinbare Notsituation (vgl. BVerwG Urteil vom 4. Juli 2019, a.a.O.) befürchten lassen.

  • VG München, 31.08.2021 - M 8 K 19.34202

    Nigeria: Klage abgewiesen; Verfolgungsgefahr nicht glaubhaft, inländische

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundes­ verwaltungsgerichts bei der Prognose, welche Gefahren dem Asylbewerber im Falle einer Abschiebung in den Heimatstaat drohen, regelmäßig von einer gemeinsamen Rückkehr mit den Familienangehörigen auszugehen, falls er auch in der Bundesre­ publik Deutschland mit ihnen als Familie zusammenlebt (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 4.7.2019 - 1 C 49/18 - juris Rn. 11 ff.; BayVGH, U.v. 8.11.2018 - 13a B 17.31960 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 24).

    (Nur) in ganz außergewöhnlichen Fällen können auch schlechte humanitäre Ver­ hältnisse Art. 3 EMRK verletzen, wenn die humanitären Gründe gegen die Abschie­ bung zwingend sind (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 25 unter Verweis auf EGMR, U.v. 28.6.2011 - Nr. 8319/17, Sufi und Elmi /Vereinigtes König­ reich - NVwZ 2012, 681; BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris Rn. 12; U.v. 4.7.2019 - 1 C 49/18 -juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 7.6.2021 - 13a B 2130342 - Rn 16 m.w.N.).

  • VG München, 21.02.2024 - M 11 K 21.30073

    Asyl (Herkunftsland, Somalia), Rücknahme von Flüchtlingsschutz, der aufgrund

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht für die Gefahrenprognose auch dann in der Regel davon auszugehen, dass Eltern und ihre minderjährigen Kinder gemeinsam zurückkehren, wenn einzelne Familienmitglieder bereits einen Schutzstatus bzw. Abschiebungsschutz genießen (BVerwG, U.v. 4.Juli 2019 - 1 C 49/18 - juris).
  • VG München, 08.05.2023 - M 5 K 17.42261

    Uganda, Asylklage, Homosexualität, Bisexualität, Unglaubhaft,

    Bei der Rückkehrprognose ist von einer möglichst realitätsnahen Rückkehrsituation und damit bei tatsächlicher Lebensgemeinschaft der Kernfamilie im Regelfall davon auszugehen, dass im Hinblick auf Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK die Kernfamilie - unabhängig von einer Schutzzuerkennung oder Aufenthaltsberechtigung eines Kernfamilienmitglieds - insgesamt nicht oder nur gemeinsam im Familienverband in das Herkunftsland zurückkehrt (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49/18 - juris Rn. 15 ff.).

    Eine von familiärer Verbundenheit geprägte enge Bindungen jenseits der Kernfamilie kann ebenfalls durch nach Art. 6 GG schutzwürdige besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft geprägt sein (BVerfG, B.v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 - BVerfGE 136, 383, juris Rn. 22 f.); sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisierende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der Verfolgungsprognose (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49/18 - juris Rn. 18).

  • VG München, 30.08.2022 - M 11 K 18.31438

    Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 4. Juli 2019 (Az. 1 C 49/18 - juris) in Bezug auf die im Rahmen des nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzustellende Prognose, welche Gefahren dem Betroffenen bei einer Rückkehr ins Herkunftsland drohen, entschieden, dass im Rahmen einer möglichst realitätsnahen, wenngleich hypothetischen Beurteilung im Regelfall davon auszugehen sei, dass eine im Bundesgebiet in familiärer Gemeinschaft lebende Kernfamilie im Familienverband in ihr Herkunftsland zurückkehren werde und dies - in Abkehr zur früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.7.2000 - 9 C 9/00 - juris Rn. 10) - auch dann gelte, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie im Bundesgebiet bereits ein Schutzstatus zuerkannt oder nationaler Abschiebungsschutz festgestellt worden sei.
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 3 S 20.31209

    Erfolglose erfolgloser Eilantrag gegen Unzulässigkeitsentscheidung (Folgeantrag -

    Vorliegend muss unter Berücksichtigung von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK davon ausgegangen werden, dass eine in familiärer Gemeinschaft lebende Kernfamilie nicht getrennt werden darf und es daher zur Rückkehr entweder nicht oder nur im Familienverband kommen wird (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 49/18 - juris - Rn. 21).
  • VG München, 04.08.2020 - M 11 K 17.41381

    Abschiebungsverbot (bejaht) - Somalia

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht für die Gefahrenprognose auch dann in der Regel davon auszugehen, dass Eltern und ihre minderjährigen Kinder gemeinsam zurückkehren, wenn einzelne Familienmitglieder bereits einen Schutzstatus bzw. Abschiebungsschutz genießen (BVerwG, U.v. 4.Juli 2019 - 1 C 49/18 - juris; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632 - juris; BayVGH, U.v. 8.11.2018 - 13a B 17.31960 - juris).
  • VG Hannover, 05.06.2023 - 3 A 1652/19

    ARK; Autonome Region Kurdistan; Flüchtlingsschutz; Frauen; Irak; Jesiden;

    g) Das fast durchgehend in der Rechtsprechung geprüfte Merkmal des fehlenden wirksamen Schutzes durch einen Familien- oder Stammesverbund liegt vorliegend auch vor, da zum einen nach den glaubhaften Ausführungen der Klägerin und ihrer Mutter sich im Irak keinerlei Verwandtschaft mehr befinde (lediglich ihre Kernfamilie - also ihre Eltern und die minderjährigen Geschwister -, von der bei einer realistischen Rückkehrprognose anzunehmen wäre, dass diese mit der Klägerin in den Irak zurückkehrten [vgl. hierzu die Urteile des Eufach0000000005s vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, - 1 C 49/18 - und - 1 C 50/18 -, juris], wäre dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit ihr vor Ort).
  • VG München, 03.04.2023 - M 27 K 22.30441

    Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Männliches minderjähriges Kind ohne eigene

  • VG Hamburg, 21.04.2021 - 19 A 3850/20

    Nigeria: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der

  • VG München, 11.03.2020 - M 19 K 16.33362

    Verfolgung im Irak wegen einer atheistischen Überzeugung

  • VG Würzburg, 10.08.2021 - W 3 K 20.30082

    Erfolglose asylrechtliche Klage eines in Deutschland geborenen zweijährigen

  • OVG Sachsen, 09.08.2023 - 6 A 55/21

    Zulassung der Berufung; Asyl; Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Guinea;

  • VG Würzburg, 25.02.2022 - W 3 K 20.30129

    Äthiopien: Keine landesweit drohende FGM bei ablehnender Haltung der Eltern,

  • VG Ansbach, 05.05.2023 - AN 14 K 19.50551

    Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung (Folgeantrag Bulgarien)

  • VG Berlin, 01.12.2022 - 28 K 330.17

    Äthiopien: Kein Familienschutz aus abgeleitetem Recht der Kinder für Mutter,

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - A 4 S 2954/21

    Dublin-Verfahren; Reichweite des sogenannten Sachverhaltsversteinerungsprinzip;

  • VG München, 21.01.2022 - M 13 K 21.30871

    Klage gegen den Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen

  • VG Stuttgart, 15.11.2021 - A 16 K 1553/21

    Nigeria: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Unglaubhaftes,

  • VG Halle, 28.09.2021 - 4 A 143/20

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender

  • VG Berlin, 06.02.2023 - 28 K 505.17
  • VG Stuttgart, 08.03.2021 - A 16 K 3860/19

    Somalia: Keine drohende Genitalverstümmelung; Möglichkeit des internen Schutzes

  • VG München, 21.06.2022 - M 13 K 21.30776

    Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Menschenhandel in Form der Zwangsprostitution

  • VG München, 03.03.2020 - M 19 K 16.32660

    Erfolglose Klage zu Asylfolgeantrag

  • VG München, 04.05.2020 - M 19 K 16.32801

    Abschiebeverbot wegen Gefahr der Verelendung im Falle der Rückkehr in den Irak

  • VG Köln, 09.05.2023 - 14 K 4792/22
  • VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für minderjähriges, in Deutschland geborenes

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 21 ZB 19.32712

    Keine grundsätzliche Bedeutung wegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote in

  • VG München, 10.08.2020 - M 2 S 20.32217

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Androhung der Abschiebung nach Albanien

  • VG Würzburg, 09.10.2023 - W 6 K 23.30370

    Untätigkeitsklage, zulässig, Folgeantrag, Ukraine, Feststellung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht