Rechtsprechung
OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 KO 760/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
GG Art 3 Abs 1; ThürVerf Art 2 Abs 1; BauGB § 35 Abs 3 S 1 Nr 7; ThürVwVfG § 45 Abs 1; ThürVwVfG § 45 Abs 2; VwGO § 114 S 2; ThürBO-1994 § 77 Abs 1 S 1; ThürBO § 77
Anforderungen aus dem Gleichheitssatz an ein Konzept bei der Beseitigung von Wochenendhäusern im Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Ermessen; Konzept; Gleichbehandlung; Außenbereich; Freizeitnutzung; Gartenhaus; Wochenendhaus - Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Anforderungen aus dem Gleichheitssatz an ein Konzept bei der Beseitigung von Wochenendhäusern im Außenbereich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer Beseitigungsanordnung gegen eine Freizeitanlage (Wochenendhaus) im Außenbereich im Hinblick auf einen Umgang mit vergleichbaren, vermutlich ebenfalls illegalen baulichen Anlagen in der näheren Umgebung; Vorliegen eines auf sachlichen Erwägungen beruhenden ...
- Justiz Thüringen
Art 3 Abs 1 GG
Anforderungen aus dem Gleichheitssatz an ein Konzept bei der Beseitigung von Wochenendhäusern im Außenbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigungsanordnung gegen Freizeitanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schwarzbauten: Behörde muss systematisch vorgehen! (IBR 2010, 1396)
Verfahrensgang
- VG Gera, 13.02.2006 - 4 K 2117/04
- OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 KO 760/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 758 (Ls.)
- DVBl 2010, 1058
- DÖV 2010, 785
- BauR 2011, 244
Wird zitiert von ... (4)
- VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses
Die Baurechtsbehörde handelt daher grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (…VGH Bad.Württ., Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 47; vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43).Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH…, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.;… Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg…, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).
- VG Magdeburg, 07.12.2021 - 4 A 579/17
Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses
Aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30.10.2002 (unveröffentlicht), vom 11.05.2005 (unveröffentlicht) sowie vom 16.03.2010 (- 1 KO 760/07 -, juris) folgt - soweit die unveröffentlichten Entscheidungen zitiert worden sind - kein anderer Maßstab.Abgesehen davon war eine Ergänzung des Konzepts noch im gerichtlichen Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 VwVfG LSA möglich (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43).
- OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1380/10
Bauplanung; Innen- und Außenbereich; Geltung von Landesrecht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses Ermessen grundsätzlich in Richtung auf ein behördliches Einschreiten gegen bauordnungswidrige Zustände intendiert (s. nur Senatsurteil vom 16. März 2010, 1 KO 760/07, ThürVBl. 2010, 270, Ziff. 43 in juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
Anordnung der Beseitigung einer Laube
b) Einen Ermessensfehler legen sie nicht dar, soweit sie unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. März 2010 - 1 KO 760/07 -, bei juris) geltend machen, es fehle an einem (Gesamt-) Konzept, an dem sich das Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) orientieren müsse, wenn sich in einem abgegrenzten Bereich weitere, mit der streitgegenständlichen Anlage vergleichbare, vermutlich illegale bauliche Anlagen befänden.