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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20   

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VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20 (https://dejure.org/2020,9912)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2020 - 1 S 1216/20 (https://dejure.org/2020,9912)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 (https://dejure.org/2020,9912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Familienvater scheitert mit Eilantrag gegen Kita-Notbetrieb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vater scheitert mit Eilantrag: Kita-Notbetrieb ist rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Verordnung: Familienvater scheitert mit Eilantrag gegen Kita-Notbetrieb

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.05.2020)

    Vater scheitert mit Eilantrag gegen Kita-Schließung

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Kita-Schließung und Notbetrieb ohne Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (33)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    bb) Die Ermächtigungsgrundlage in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG dürfte für das in § 1a Var. 3 CoronaVO geregelte grundsätzliche Verbot auch dem Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt genügen (zu den Anforderungen vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 20; Beschl. v. 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19; ausf. ebenfalls Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - m.w.N.).

    Denn der Gesetzgeber selbst hat in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG vorgesehen, dass die zuständige Behörde unter den Voraussetzungen von Satz 1 die in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon - darunter Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte (§ 33 Nr. 1 IfSG) - schließen kann (vgl. zu einem verordnungsrechtlichen Verbot von Ansammlungen und allen Zusammenkünften von Menschen, die eine Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen, ausf. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 23.04.2020 - 1 S 1046/20 - und ausf. Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.), ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern.

    Der Verordnungsgeber verfolgt damit das Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen und damit den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen, indem Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst verhindert werden und die Verbreitung des Virus zumindest verlangsamt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 23.04.2020, a.a.O., und v. 09.04.2020, a.a.O.).

    Auch nach den seit Mitte März andauernden Beschränkungsmaßnahmen und einer merklichen Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit besteht derzeit weiterhin die Gefahr, dass ohne Kontaktbeschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit wieder sehr schnell zunimmt und es zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20, und v. 30.04.2020 - 1 S 1101/20 -, je m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - 1 S 1046/20

    § 3 Abs. 1 und 2 CoronaVO voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 23.04.2020 - 1 S 1046/20 - und ausf. Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.), ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern.

    Es stellt sich daher schon die Frage, ob eine Differenzierung von Störern und Nichtstörern im Falle von SARS-CoV-2 überhaupt sachgerecht ist (vgl. Senat, Beschl. v. 23.04.2020, a.a.O., unter Hinweis auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText20 [Ziff. 20]).

    Der Verordnungsgeber verfolgt damit das Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen und damit den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen, indem Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst verhindert werden und die Verbreitung des Virus zumindest verlangsamt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 23.04.2020, a.a.O., und v. 09.04.2020, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Zwar umfasst der besondere Gewährleistungsgehalt der ausdrücklichen Schutzverpflichtung des Art. 6 Abs. 1 GG eine über die allgemeine grundrechtliche Schutzpflicht noch hinausgehende Förder- und Schutzpflicht des Staats für die Familie (BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240).

    Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen lassen sich aus dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Gebot, die Pflege- und Erziehungstätigkeit der Eltern zu unterstützen, jedoch nicht herleiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012, a.a.O., und v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412 ; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2020 - 1 S 1068/20

    Untersagung des Betriebs von Gaststätten während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Auch nach den seit Mitte März andauernden Beschränkungsmaßnahmen und einer merklichen Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit besteht derzeit weiterhin die Gefahr, dass ohne Kontaktbeschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit wieder sehr schnell zunimmt und es zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20, und v. 30.04.2020 - 1 S 1101/20 -, je m.w.N.).

    Mit Inkrafttreten der Fünften, Sechsten und Siebten Corona-Verordnung sowie dem im Wege einer faktischen achten Änderung erfolgten Neuerlass der Verordnung am 09.05.2020 hat die Landesregierung in Reaktion auf die gesunkenen Neuinfektionszahlen erste Lockerungen ermöglicht (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20 -) und auch die Regelungen zur Notbetreuung ausgeweitet.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, wobei dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zusteht (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - BVerfGE 67, 157, 173 ff.; Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 172 f.; je m.w.N.).

    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984, a.a.O., und v. 09.03.1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, wobei dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zusteht (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - BVerfGE 67, 157, 173 ff.; Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 172 f.; je m.w.N.).

    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984, a.a.O., und v. 09.03.1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 905/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 - GRUR-RR 2011, 217; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 u.a. -, BVerfGE 106, 175 und v. 20.04.2002 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274).

    Denn Schließungen treffen alle Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern ungeachtet ihrer beruflichen Betätigung (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BVerfG, Urt. v. 20.04.2002, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Dass die Landesregierung bisher dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wäre, ist in keiner Weise ersichtlich (ähnlich zu anderen betrieblichen Schließungsanordnungen OVG Bln.-Bdbg., Beschl. v. 23.03.2020 - 11 S 12/20 - juris; BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 - juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Die Eltern sind daher berechtigt, vorbehaltlich des Art. 7 GG in eigener Verantwortung insbesondere zu bestimmen, ob und inwieweit sie andere zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrags heranziehen wollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 u.a. - BVerfGE 99, 216; Uhle, in: Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, 42. Ed., Art. 6 Rn. 27a; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
    Die Maßnahme beeinträchtigt auch im Übrigen weder gezielt noch typischerweise das Zusammenleben in der Familie (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 1 S 1101/20

    Corona-Pandemie: Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20

    Betretensverbot von Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10

    Unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94

    Grundrechte - Berufsausübungsfreiheit - Eingriff - Gesetzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Weder ist ersichtlich, dass der Schutzbereich dieses Grundrechts tangiert sein könnte, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vorschriften einen Eingriff begründen könnten, zumal sie ersichtlich keine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweisen (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 11.05.2020 - 1 S 1216/20 -).

    Art. 6 Abs. 2 GG gewährleistet die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit unter den vorhandenen, zur Kinderbetreuung bereiten Personen, schützt aber nicht vor Veränderungen des Kreises der Betreuungsmöglichkeiten (vgl. zu Kindertageseinrichtungen bereits Senat, Beschl. v. 11.05.2020 - 1 S 1216/20 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 S 3117/21

    Coronapandemie: Erfolgreicher Eilantrag gegen zweimal wöchentliche

    Die Antragsgegnerin übersieht aber, dass die von ihr zunächst ohne normative Verankerung und zuletzt in § 10a BenO getroffene infektionsschützende Maßnahme einen Eingriff nicht nur in die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch der Eltern bewirkt (vgl. für staatliche Untersagungen des Betriebs von Kindertageseinrichtungen bereits Senat, Beschl. v. 11.05.2020 - 1 S 1216/20 - VBlBW 2020, 414 = juris Rn. 49) und dieser Grundrechtseingriff möglicherweise - im Falle seiner Rechtswidrigkeit - einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (auch) der zuletzt genannten Grundrechtsträger zur Folge hat (vgl. zur Antragsbefugnis der Eltern für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde über ein infektionsschutzrechtliches, Kindertageseinrichtungen betreffendes Zutritts- und Teilnahmeverbot für den Fall der Nichtvorlage von Testnachweisen VG Freiburg, Beschl. v. 24.06.2021 - 7 K 1948/21 - juris; nachgehend Senat, Beschl. v. 13.07.2021, a.a.O.).

    Der Antragsteller hat zwar keine existenziellen Beeinträchtigungen, aber immerhin nachvollziehbar dargelegt, dass er derzeit auf keine anderen Betreuungsmöglichkeiten ausweichen kann und deshalb durch die Notwendigkeit, seine Kinder zuhause oder am jeweiligen Arbeitsplatz selbst zu betreuen, bestimmte berufliche Tätigkeiten teils "wenig produktiv" und teils zeitweise gar nicht ausüben kann" (Senat, Beschl. v. 11.05.2020, a.a.O.).

    Davon ausgehend reicht die allgemeine Satzungsermächtigung in § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 GemO nicht als Rechtsgrundlage für satzungsrechtliche Bestimmungen aus, die zu Eingriffen in der Gestalt von Zutritts- und Teilnahmeverboten führen, welche die Inanspruchnahme des vom Bundesgesetzgeber im Interesse der Kinder und ihrer Eltern gewährten Betreuungsanspruchs im Ergebnis ausschließen und die nach dem zuvor Gesagten als erhebliche (Senat, Beschl. v. 11.05.2020, a.a.O.) Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) von Eltern und Kindern zu bewerten sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    vgl. Robert Koch-Institut, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Spezielle Gruppen: Schwangere und Kinder, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu-artiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792- bodyText4, Stand: 29. Mai 2020, und Epidemiologisches Bulletin, Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen, Stand: 7. Mai 2020, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publicationFile; vgl. auch Tagesschau, Studie zu Viruskonzentration, Kinder so ansteckend wie Erwachsene, 30. April 2020, https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kinder-101.html; RND, Studie aus Island: Welche Rolle spielen Kinder bei der Corona-Pandemie?, 15. April 2020, abrufbar unter: https://www.rnd.de/gesundheit/studie-zu-corona-kinder-weniger-von-virus-betroffen-als-erwachsene-DDA7RWXXU7WQSVIY EDUFHB6DUI.html; vgl. zur Rolle der Kinder auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 -, juris, Rn. 31, sowie VG Leipzig, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 3 L 247/20 -, juris, Rn. 18.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2022 - 4 U 28/21

    Infektionsschutzrecht: Entschädigung wegen der Anordnung einer Betriebsschließung

    Gleichwohl können Schutzmaßnahmen auch gegenüber "Nichtstörern" ergriffen werden, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (BeckRS 2012, 51345 Rn. 26; OVG Sachsen BeckRS 2020, 9441 Rn. 19; OVG Mecklenburg-Vorpommern BeckRS 2020, 10494 Rn. 14; OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944 Rn. 21; OVG Niedersachsen BeckRS 2020, 10749 Rn. 24; VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8653 Rn. 17; VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8277 Rn. 22: "Wie der Senat bereits entschieden hat (...), ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2020 - 13 B 855/20

    Reduzierter Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen voraussichtlich

    vgl. Robert Koch-Institut, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Spezielle Gruppen: Schwangere und Kinder, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu-artiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792- bodyText4, Stand: 26. Juni 2020, und Epidemiologisches Bulletin, Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/ Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 7. Mai 2020, sowie Corona-KiTa-Studie, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/KiTaStudie.html, Stand: 10. Juni 2020; vgl. auch ZDF, Londoner Kinder-Institut - Corona-Studie: Leichtere Symptome bei Kindern, 26. Juni 2020, abrufbar unter: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-studie-kinder-leichter-erkrankt-durch-covid19-100.html, und Pressemitteilung vom 16. Juni 2020 der Landesregierung Baden-Württembergs, Coronavirus - Erste Ergebnisse der Studie über Corona bei Kindern, abrufbar unter: https://kurzelinks.de/oa8o; vgl. zur Rolle der Kinder auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 -, juris, Rn. 31, und Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 8 B 1399/20.N -, juris Rn. 38, sowie VG Leipzig, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 3 L 247/20 -, juris, Rn. 18.

    vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 -, juris, Rn. 23 ff., 41 f., 43 f., 45 f., zu Art. 12 und Art. 6 GG.

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 20 CS 20.1056

    Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

    Soweit die Antragsteller rügen, dass aufgrund der bereits mehrwöchigen Dauer der Schließungen der Beurteilungsspielraum des Antragsgegners zunehmend eingeengt werde und dieser deswegen den Nachweis schulde, dass tatsächlich ein erhebliches Infektionsrisiko von Kindern ausgehe, dieses zu einer Gefährdung von Risikogruppen und des Gesundheitssystems führen könne und dass sich dies auch nicht anders als durch Schulschließungen bzw. temporären Ausschluss von Kindern aus dem Betreuungs- und Schulbetrieb verhindern lasse, so hat sich das Verwaltungsgericht eingehend mit der bereits dort vorgebrachten Argumentation auseinandergesetzt (S. 11 bis 14 des Beschlusses) und ist zum Ergebnis gekommen, dass die angegriffenen Maßnahmen geeignet und erforderlich sind (vgl. auch VGH BW, B.v. 11.5.2020 - 1 S 1216/20 - juris).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
    Gleichwohl können Schutzmaßnahmen auch gegenüber "Nichtstörern" ergriffen werden, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (BeckRS 2012, 51345 Rn. 26; OVG Sachsen BeckRS 2020, 9441 Rn. 19; OVG Mecklenburg-Vorpommern BeckRS 2020, 10494 Rn. 14; OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944 Rn. 21; OVG Niedersachsen BeckRS 2020, 10749 Rn. 24; VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8653 Rn. 17; VGH Baden-Württemberg BeckRS 2020, 8277 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 20 NE 20.1316

    Coronaverordnung: Eilantrag zur Ermöglichung von Hochzeiten, Geburtstagsfeiern

    Zwar kann sie sich hierbei nicht auf eine Verletzung der Rechte ihrer Kunden berufen, weil es im Rahmen der Antragsbefugnis darauf ankommt, die Verletzung eigener Rechte, nicht die Rechte Dritter, geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.5.2020 - 1 S 1216/20 - juris Rn. 13).
  • VG München, 22.05.2020 - M 26 S 20.2071

    Betretungsverbot einer Kindertagesstätte wegen Corona-Pandemie

    Angesichts der intensiven faktischen Auswirkungen, die das Verbot des Besuchs einer Kindertagesstätte auf die Berufsausübung in Vollzeit berufstätiger Eltern und auf deren Alltag haben kann, liegt aber eine unmittelbare Rechtsbetroffenheit in Form jedenfalls eines Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG nahe, so dass der Antragsteller geltend machen kann, möglicherweise in eigenen Rechten verletzt zu sein (so auch VGH BW, B.v. 11.5.2020 - 1 S 1216/20 - juris).
  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 8 B 1505/20

    Corona-Regel für Schulen bleiben bestehen - Corona-Virus

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSchG auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris zu § 3 Abs. 1 CoronaVV HE 2 in der bis zum 24. Mai 2020 gültigen Fassung, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 zur entsprechenden baden-württembergischen Verordnung, juris).
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