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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12   

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https://dejure.org/2013,21641
LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2013,21641)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.08.2013 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2013,21641)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. August 2013 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2013,21641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines frei bestellten Personalratsmitglieds - Leistungsbezogene Verkürzung des Stufenaufstiegs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenlaufzeit bei Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds; Einstufungsfeststellungsklage bei arbeitgeberseitiger Beschränkung der verkürzten Stufenlaufzeit auf sachlich begründete Einzelfälle

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 2 S 1 TVöD, § 46 Abs 3 S 6 BPersVG, § 8 BPersVG
    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds - leistungsbezogene Verkürzung des Stufenaufstiegs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenlaufzeit bei Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds; unbegründete Einstufungsfeststellungsklage bei arbeitgeberseitiger Beschränkung der verkürzten Stufenlaufzeit auf sachlich begründete Einzelfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Freigestellter Personalrat hat keinen Anspruch auf beschleunigten Stufenaufstieg

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.06.2001 - 7 AZR 496/99 - AP BPersVG § 46 Nr. 23; BAG 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - ZTR 2011, 56).

    Aber auch wenn eine tatsächliche oder fiktive Bewerbung an den fehlenden aktuellen Fachkenntnissen des freigestellten Personalratsmitglieds gescheitert wäre, kann ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellem Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG 27.06.2001 aaO Rn 22; BAG 14.07.2010 aaO Rn 20).

    Eine Besserstellung, die auf individuelle Gründe zurückzuführen ist, muss auch dem beamteten Amtsträger nicht zugestanden werden (BAG 14.07.2010 aaO Rn 30).

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.06.2001 - 7 AZR 496/99 - AP BPersVG § 46 Nr. 23; BAG 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - ZTR 2011, 56).

    Aber auch wenn eine tatsächliche oder fiktive Bewerbung an den fehlenden aktuellen Fachkenntnissen des freigestellten Personalratsmitglieds gescheitert wäre, kann ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellem Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG 27.06.2001 aaO Rn 22; BAG 14.07.2010 aaO Rn 20).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Dies ist die Entwicklung, die bei einer objektiv vergleichbaren Tätigkeit Arbeitnehmer mit einer vergleichbaren fachlichen und persönlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen hätten (BAG 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 - zu § 37 Abs. 4 BetrVG; LAG Hamm 22.07.2011 - 10 Sa 203/11 - zu § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW; LAG Niedersachsen 27.03.2009 - 10 Sa 451/08 zu § 41 Abs. 1 LPVG Nds.; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage, § 46 BPersVG Rn 80 ff).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 19.01.2005 aaO Rn 21).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltende Beibringungsgrundsatz verlangt einen schlüssigen Tatsachenvortrag der Parteien (BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12; BAG 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) - AP AGG § 22 Nr. 1)).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der Beibringungsgrundsatz wird durch die Berücksichtigung abstrakter Möglichkeiten, die von keiner Partei bisher behauptet wurden, verletzt (BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - AP SGB IX § 81 Nr. 11).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, bei einer Beurteilung des Amtsträgers auch dessen Werdegang ohne Freistellung fiktiv nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Nachzeichnung zu berücksichtigen (BAG 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - AP LPVG Sachsen § 8 Nr. 1; vgl. auch BVerwG 21.09.2006 - 2 C 13/05 AP LPVG Rheinland-Pfalz § 39 Nr. 2; Richardi/Dörner/Weber aaO Rn 92; Altvater/Peiseler, BPersVG, § 46 Rn. 79a).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltende Beibringungsgrundsatz verlangt einen schlüssigen Tatsachenvortrag der Parteien (BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12; BAG 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) - AP AGG § 22 Nr. 1)).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Einstufung bezogene Feststellungsklagen in vergleichbaren Zusammenhängen als zulässig angesehen (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 382/09 - AP TVöD § 16 Nr. 1; BAG 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 - ZTR 2013, 35).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAG 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12
    Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, bei einer Beurteilung des Amtsträgers auch dessen Werdegang ohne Freistellung fiktiv nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Nachzeichnung zu berücksichtigen (BAG 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - AP LPVG Sachsen § 8 Nr. 1; vgl. auch BVerwG 21.09.2006 - 2 C 13/05 AP LPVG Rheinland-Pfalz § 39 Nr. 2; Richardi/Dörner/Weber aaO Rn 92; Altvater/Peiseler, BPersVG, § 46 Rn. 79a).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 203/11

    Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei

  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Schließlich geht der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5.8.2013(- 1 Sa 33/12-, juris, Rn. 33 ff.), nach der eine fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds sich nicht auf die Teilhabe am beschleunigten Stufenaufstieg erstreckt, fehl.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 482/17

    Neubescheidungsklage - Leistungsprämie an freigestelltes Personalratsmitglied

    Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet sein könnte, im Wege einer - wie auch immer ausgestaltete - fiktiven Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung vollständig freigestellte Personalratsmitglieder in eine übertarifliche Leistungsbezahlung einzubeziehen, muss vorliegend nicht geklärt werden (vgl. hierzu BVerwG 30.01.2013 - 6 P 5/12; OVG NRW 13.04.2016 - 1 A 1236/15; OVG NRW 29.07.2014 - 1 A 2885/12; OVG Hamburg 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 05.08.2013 - 1 Sa 33/12).
  • VG Köln, 20.04.2015 - 15 K 5699/13

    Anspruch eines Beamten und Vorsitzenden des örtlichen Personalrats auf die

    Auch der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden - Württemberg vom 05.08.2013 - 1 Sa 33/12 - (juris), nach der eine fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds sich nicht auf die Teilhabe am beschleunigten Stufenaufstieg erstreckt, wenn der Arbeitgeber die Verkürzung der Stufenlaufzeit auf sachlich begründete Einzelfälle beschränkt, verfängt nicht, da die Entscheidung über eine "Leistungsprämie" besondere herausragende Leistungen voraussetzt und nicht auf Ausnahmen in einer beruflichen Entwicklung beschränkt ist, die - wie dargestellt - auch für ein von der dienstlichen Tätigkeit freigestelltes Personalratsmitglied ermittelt und nachgezeichnet werden kann.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50296
LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2012,50296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2012,50296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 Sa 33/12 (https://dejure.org/2012,50296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 6 Abs 5 ArbZG, § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 2 Abs 5 Nr 2 ArbZG, § 2 Abs 3 ArbZG
    Servicemitarbeiter im Fahrdienst - Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nach ErgTV SiZ/West

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann eine stillschweigende Ausgleichsregelung aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG, Urteil vom 18. Mai 2011, 10 AZR 369/10, Rdnr. 18).

    Dieser ist nämlich gerade nicht geregelt, weil die tarifliche Regelung eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen muss (BAG, Urteil vom 18. Mai 2011, 10 AZR 369/10, Rn. 23).

    Eine andere Bewertung kann aber je nach der Gegenleistung, die in der Nacht zu erbringen ist, geboten sein, etwa wenn regelmäßig längere Zeiten von Arbeitsbereitschaft anfallen (BAG, Urteil vom 18. Mai 2011, 10 AZR 369/10, Rdnr. 25).

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Dieser Prozentsatz ist regelmäßig zum Ausgleich der Nachtarbeit angemessen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2003, 9 AZR 180/02, Rdnr. 25).

    Ein höherer Prozentsatz kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dauernd in der Nacht eingesetzt wird (BAG, Urteil vom 27. Mai 2003, 9 AZR 180/02).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteil vom 17. August 2011, 5 AZR 406/10, Rdnr. 13).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Ansatzpunkt für die Auslegung, die sich grundsätzlich nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientieren hat, ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007, 10 AZR 825/06, Rdnr. 13).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Ferner sind von Bedeutung für das Auslegungsergebnis der verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urteil vom 19. März 2008, 5 AZR 429/07, Rdnr. 24).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Verbleibende Zweifel gehen gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BAG, Urteil vom 19. Januar 2011, 10 AZR 738/09).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Ferner kann von Bedeutung sein, ob der vom Gesetzgeber mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, zum Tragen kommen muss (BAG, Urteil vom 11. Februar 2009, 5 AZR 148/08, Rdnr. 12).
  • LAG Hamburg, 10.10.2012 - H 6 Sa 35/12
    Auszug aus LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12
    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung der gründlich und überzeugend begründeten Entscheidung des Kammer H 6 des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2012 (H 6 Sa 35/12) an, deren Überlegungen im Folgenden zusammenfassend wiedergegeben werden.
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