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   BGH, 26.06.2002 - 1 StR 191/02   

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https://dejure.org/2002,4592
BGH, 26.06.2002 - 1 StR 191/02 (https://dejure.org/2002,4592)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - 1 StR 191/02 (https://dejure.org/2002,4592)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 StR 191/02 (https://dejure.org/2002,4592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 64 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 15 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; schwerer Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; sukzessiver Mittäterschaft (zwischen Vollendung und Beendigung; Vorsatz; Mittäterexzess)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Tateinheit - Schwerer Raub - Bandenmäßigkeit - Versuch - Verwertung der Beute - Beschaffungskriminalität - Betäubungsmittel - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Sachrüge - Gewaltanwendung - Stillschweigende Vereinbarung - ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mittäterschaft durch Dabeisein und Billigung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mittäterexzess

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1998 - 1 StR 660/98

    Aufhebung einer rechtsfehlerfrei begründeten Maßregelanordnung

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 1 StR 191/02
    Ebenso bleibt die rechtsfehlerfrei auf die Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten und die daraus resultierende Gefahr weiterer Beschaffungskriminalität gestützte Unterbringungsanordnung unberührt (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1998 - 1 StR 660/98).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 1 StR 191/02
    Wer bei der Tat eines anderen anwesend ist und sie billigt, wird nicht allein dadurch zum Mittäter (vgl. zu einer im Kern vergleichbaren Fallgestaltung BGH b. Dallinger MDR 1971, 545 f. m. w. N.; BGH NStZ 1999, 454 zu einer spontan am Tatort getroffenen Verabredung eines Raubes durch Mitglieder einer Diebesbande; allgemein zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und dem Exzeß eines Tatbeteiligten Roxin in LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 175 m. w. N.).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Eine mittäterschaftliche Begehungsweise setzt weder ausdrückliche Absprachen zum gemeinsamen Tatplan (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 StR 191/02, NStZ 2003, 85; Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289), noch die Kenntnis fremder Handlungen in sämtlichen Einzelheiten voraus (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 25 Rn. 34).
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