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   BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16   

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https://dejure.org/2016,26201
BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16 (https://dejure.org/2016,26201)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2016 - 1 StR 331/16 (https://dejure.org/2016,26201)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2016 - 1 StR 331/16 (https://dejure.org/2016,26201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründen (hier: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 27 Abs. 2 S. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 27 Abs. 2 S. 2 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge; Aufhebung im Strafausspruch; Zugrundelegung des (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmens der Strafzumessung

  • rewis.io

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge; Aufhebung im Strafausspruch; Zugrundelegung des (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmens der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge; Aufhebung im Strafausspruch; Zugrundelegung des (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmens der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertypter Milderungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (std. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 09. August 2016 -Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer hat insoweit geprüft, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 9 letzter Hs. StGB vorliegt (vgl. dazu nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174)., der in Bezug auf § 177 Abs. 7 StGB zu dem Rahmen Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren führen würde, die Heranziehung des Ausnahmestrafrahmen nach der gebotenen Gesamtschau jedoch in Ansehung des (offensichtlichen) Überwiegens der strafschärfenden Umstände (Vorstrafenbelastung, tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Verbrechenstatbestände, ausgesprochen erniedrigendes Tatbild, Begehung mehrerer gewichtiger Taten binnen eines überschaubaren Zeitraums) abgelehnt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - Az. 1 StR 14/19 -, Rn. 8/9 m. w.N., juris; BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16; vom 2. März 2016 - 5 StR 61/16 und vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696 mwN).
  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt erachtet, darf er im Rahmen seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 5 StR 45/14, juris Rn. 6; vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16, BGHR BtMG § 29a Abs. 2 Verneinung eines minder schweren Falls 1; vom 15. November 2016 - 3 StR 368/16, juris Rn. 11).
  • LG Bamberg, 29.04.2019 - 33 KLs 2101 Js 11332/18

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe u.a. auf Bewährung wegen vorsätzlichen

    Unter Berücksichtigung der diesbezüglich mit Blick auf § 50 StGB einzuhaltenden Prüfungsreihenfolge (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 09. August 2016, Az. 1 StR 331/16, bei juris Rn. 5) hat die Kammer zugunsten des Angeklagten sein weitgehendes Geständnis gewertet, das er bereits zu einem frühzeitigen Stadium des Ermittlungsverfahrens abgegeben hat.

    Unter Berücksichtigung der diesbezüglich mit Blick auf § 50 StGB einzuhaltenden Prüfungsreihenfolge (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 09. August 2016, Az. 1 StR 331/16, bei juris Rn. 5) hat die Kammer zugunsten des nicht vorgeahndeten Angeklagten sein Geständnis gewertet.

  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16

    Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung;

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
  • LG Bielefeld, 28.10.2022 - 21 KLs 10/22
    Vielmehr ist bei Ablehnung eines minder schweren Falles aufgrund aller Strafzumessungsumstände darüber hinaus eine weitere Prüfung vorzunehmen, in die die den gesetzlichen vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände einzubeziehen sind (BGH , Beschl. v. 09.08.2016 - 1 StR 331/16 -, juris Rn. 5).
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