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   BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18   

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https://dejure.org/2018,24030
BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme einer anderen Teilnahmeform: Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts statt Mittäterschaft; ausreichendes Einräumen der Gelegenheit zur Verteidigung); Aussetzung der Verhandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 35 AO, § 202a StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 265 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts bei Änderung der rechtlichen Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage i.R.d. Steuerhinterziehung durch Zurechnung über die Konstruktion des uneigentlichen Organisationsdelikts

  • rewis.io

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises und zur Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 2 S. 2
    Hinweispflicht des Gerichts bei Änderung der rechtlichen Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage i.R.d. Steuerhinterziehung durch Zurechnung über die Konstruktion des uneigentlichen Organisationsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    StPO: Hinweispflicht des Gerichts bei Wechsel von Mittäterschaft zu mittelbarer Täterschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Hinweispflicht des Gerichts bei Wechsel von Mittäterschaft zu mittelbarer Täterschaft

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinweispflichten in der Hauptverhandlung - und die Gelegenheit zur Verteidigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 673
  • StV 2018, 792
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    b) Im Hinblick auf die mögliche Anordnung der bereits in vorausgehenden Normfassungen des § 265 Abs. 2 StPO enthaltenen Maßnahmen der Sicherungsmaßregeln entspricht es allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Tatgericht den Angeklagten unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage auf diese hinzuweisen hat, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 86 f.; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; Beschluss vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673, 674, diese Hinweispflicht auf § 265 Abs. 1 StPO stützend; vgl. auch LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 31; Radtke/Hohmann/Radtke, § 265 Rn. 44).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Die dem § 265 StPO nachgebildete Vorschrift (Maur in KKStPO, 8. Aufl., § 416 Rn. 4; LRGössel, StPO, 26. Aufl., § 416 Rn. 12) soll den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zur sachgerechten Verteidigung geben (vgl. zu § 265 StPO BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20
    Eine mögliche Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung einer Verfahrensaussetzung nach § 265 Abs. 4 StPO ist durch das Revisionsgericht zu überprüfen (BGH NJW 1958, 1736, 1738; StraFo 2007, 243 ; BGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 -, juris; OLG Celle NJW 1965, 2264 ).

    Da das Urteil auf der unterbliebenen Aussetzung der Hauptverhandlung und Neuterminierung unter Beteiligung eines neuen Wahlverteidigers beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO ) (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 -, juris), unterliegt das angefochtene Urteil bereits auf die Verfahrensrüge hin der Aufhebung.".

  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Auf einer ähnlichen Überlegung basiert § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO, der das Gericht zu einem Hinweis verpflichtet, wenn es von einer in der Verhandlung mitgeteilten vorläufigen Bewertung der Sach- oder Rechtslage abweichen will; dadurch sollen Überraschungsentscheidungen entgegen dem durch die vorherige Mitteilung bei den Verfahrensbeteiligten geschaffenen Vertrauenstatbestand vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 18/11277, 37; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20

    Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten

    Der Hinweis ermöglichte es ihm daher, seine Verteidigung auf den neuen Gesichtspunkt einzustellen, und entsprach mithin den an die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Gelegenheit zur Verteidigung 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 265 Rn. 15b; KKKuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 265 Rn. 20).
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