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   BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22   

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https://dejure.org/2023,17486
BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22 (https://dejure.org/2023,17486)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2023 - 1 StR 340/22 (https://dejure.org/2023,17486)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 1 StR 340/22 (https://dejure.org/2023,17486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 357 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 StGB, § 16 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes - KAG NI, § 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NW), § 17 KAG NW, § 78 Abs. 3 StGB, § 376 AO, § 17 Abs. 1 Satz 2 KAG NW, § 376 Abs. 1 Halbsatz 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 AO, § 370 Abs. 3 AO, § 376 Abs. 2 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen der Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung nach den allgemeinen Regeln; Eintritt der Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach Tatbeendigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4 ; AO § 376 Abs. 1 Hs. 1
    Bestimmen der Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung nach den allgemeinen Regeln; Eintritt der Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach Tatbeendigung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
    Zwar hat die Strafkammer lediglich die Schätzungsmethode nachvollziehbar dargelegt, nicht aber die nicht erfassten Gelder als quantitative (zahlenmäßige) Schätzungsgrundlage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12 und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
    Das Verfahren gegen den Angeklagten ist unter Erstreckung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H.     (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13 Rn. 39) wegen eines Teils der abgeurteilten Taten einzustellen (§ 206a Abs. 1 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO), weil insoweit bei Erlass des angefochtenen Urteils bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (§ 78 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass die Revision nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22) zulässig war.
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
    Zwar hat die Strafkammer lediglich die Schätzungsmethode nachvollziehbar dargelegt, nicht aber die nicht erfassten Gelder als quantitative (zahlenmäßige) Schätzungsgrundlage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12 und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 3 StR 546/16

    Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen (hier fehlender Adhäsionsantrag) bei

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
    b) Die Verjährung ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen auch zu prüfen, wenn nur der Rechtsfolgenspruch angefochten wurde (sog. horizontale Teilrechtskraft; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 546/16, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 10 Rn. 5), so dass es insoweit unbeachtlich ist, ob eine Revisionsbeschränkung wirksam wäre.
  • BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
    Ob insoweit etwas Anderes gilt, wenn in dem betreffenden Gesetz ein § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO entsprechender besonders schwerer Fall unmittelbar oder durch - eine nicht statuierte - Verweisung auch auf § 370 Abs. 3 AO geregelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 1 StR 340/22 Rn. 5), kann vorliegend dahinstehen.
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