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   BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08   

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https://dejure.org/2009,445
BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08 (https://dejure.org/2009,445)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 StR 731/08 (https://dejure.org/2009,445)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 (https://dejure.org/2009,445)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 263 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 41 StGB; § 265 StPO
    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung; Vorsatz; Verlustrisiko als Endschaden bzw. endgültiger Schaden; Mindestfeststellung durch Schätzung inklusive Beurteilungsspielraum: Recht auf ein faires ...

  • lexetius.com

    § 263 Abs. 1 StGB

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Schadens beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr; Bestimmung der Höhe eines Vermögensnachteils zum Zeitpunkt einer Verfügung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verlustrisiko im Zeitpunkt der Vermögensverfügung als Vermögensschaden bei betrügerisch veranlasstem Eingehen eines Risikogeschäfts

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Feststellung des Schadens beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr; Bestimmung der Höhe eines Vermögensnachteils zum Zeitpunkt einer Verfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    § 263 Abs. 1 StGB
    Verlustrisiko im Zeitpunkt der Vermögensverfügung als Vermögensschaden bei betrügerisch veranlasstem Eingehen eines Risikogeschäfts

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paradigmenwechsel in der Schadensdogmatik oder "Viel Lärm um nichts"? // Zur aktuellen Kontroverse um die sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" (Dr. Christian Becker; HRRS 8/2009, 334 ff.)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 263 Abs. 1, § 41 Satz 1, §§ 73, 73a
    Verlustrisiko im Zeitpunkt der Vermögensverfügung als Vermögensschaden bei betrügerisch veranlasstem Eingehen eines Risikogeschäfts

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückbesinnung auf die wirtschaftliche Schadensbestimmung ohne "konkrete Gefährdung" oder "Gefährdungsschaden"

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 263 StGB
    Vermögensnachteil bei betrügerisch veranlasstem Eingehen eines Risikogeschäfts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 199
  • NJW 2009, 2390
  • ZIP 2009, 723
  • NStZ 2009, 330
  • StV 2009, 242
  • JR 2009, 294
  • JR 2009, 295
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Soweit Unsicherheiten verbleiben, ist unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. BGHSt 30, 388 ; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 -, juris, Rn. 7).

    Diese hängt von dem prognostizierten Risiko ab und wird daher in aller Regel den vollen nominellen Wert des verlustgefährdeten Vermögensgegenstands nicht erreichen; zwischen dem erwarteten Schaden und dem gegenwärtigen besteht also regelmäßig ein quantitativer Unterschied (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Schmitt, BKR 2006, S. 125 ; Riemann, Vermögensgefährdung und Vermögensschaden, 1989, S. 7).

    Die Ausdrücke "Gefährdungsschaden" oder "schadensgleiche Vermögensgefährdung" weisen mithin in der Sache nicht etwa auf eine richterrechtlich geschaffene besondere Kategorie von Gefährdungsdelikten hin; sie bezeichnen vielmehr eine nicht drohende, sondern eingetretene Vermögensminderung (vgl. Fischer, StraFo 2008, S. 269 ; Brüning/Wimmer, ZJS 2009, S. 94 ; Otto, JZ 1985, S. 69 ; ders., JZ 1993, S. 652 ; zur Frage, ob angesichts dessen die Terminologie glücklich ist, vgl. einerseits Ransiek, ZStW , S. 634 , sowie BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 und vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 , andererseits Beulke/Witzigmann, JR 2008, S. 430 ; Fischer, StraFo 2008, S. 269 ).

    Ist aufgrund fehlender Bonität des Schuldners und fehlender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall zu rechnen ist, muss folglich eine Einzelwertberichtigung gebildet oder sogar eine Direktabschreibung vorgenommen werden (vgl. Fischer/Sittmann-Haury, IRZ 2006, S. 217 ), so dass das Vermögen der Bank bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung bereits durch den Vertragsschluss (die verbindliche Kreditzusage) wegen der Minderwertigkeit des Gegenleistungsanspruchs negativ verändert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Hellmann, ZIS 2007, S. 433 ; Martin, Bankuntreue, 2000, S.122; Nack, NJW 1980, S. 1599 ; ders., StraFo 2008, S. 277 ; Ransiek, a.a.O., S. 668 f.; Schmitt, BKR 2006, S. 125 ).

    (1) Bewertung und Wertberichtigung von Forderungen gehören zum kaufmännischen Alltag (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 m. umf. N.; Nack, StraFo 2008, S. 277 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Nach einer teilweise vertretenen Ansicht sind die schadensgleiche Vermögensgefährdung oder der Gefährdungsschaden als eigenständige Kategorie jedoch entbehrlich oder sogar irreführend, da ohnehin stets eine Bewertung und Bezifferung des Schadens erforderlich sei (vgl. dazu BGHSt 53, 199 ; Saliger, in: Festschrift Samson , S. 455 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 157 f.; Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 94 f.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Maßgeblich für den Vermögensvergleich ist der Zeitpunkt der täuschungsbedingten Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der hier in der Zahlung an den Angeklagten liegenden Vermögensverfügung; spätere Entwicklungen, wie Schadensvertiefung oder Schadensausgleich, berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98 jew. mwN).
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