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   LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 1 Ta 191/15   

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https://dejure.org/2015,44591
LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 1 Ta 191/15 (https://dejure.org/2015,44591)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.12.2015 - 1 Ta 191/15 (https://dejure.org/2015,44591)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 1 Ta 191/15 (https://dejure.org/2015,44591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 622 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Arbeitsvertrag - Inbezugnahme - Kündigungsfrist - Hinweis - Prozesskostenhilfe - Transparenz

  • IWW

    § 2 Nr. 6 MTV, § 114 ZPO, §§ ... 133, 157 BGB, § 622 Abs. 1 BGB, § 2 Ziffer 6 MTV, § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 310 Abs. 3 Nr. 3, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 3 Abs. 1 TVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage im befristeten Arbeitsverhältnis einer Saisonkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage im befristeten Arbeitsverhältnis einer Saisonkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Hamburg, 03.02.2016 - 27 Ca 594/14

    Ende des Sonderurlaubs als Grund für die Kündigung eines abgestellten

    Hingegen ist eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag intransparent, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht erkennbar ist, welchen Tarifvertrag die Arbeitgeberin in Bezug genommen hat (LAG Schleswig-Holstein v. 09.12.2015 - 1 Ta 191/15 -, juris).

    Anders könnte dies nur dann zu beurteilen sein, wenn dem Kläger bei Abschluss des Arbeitsvertrags der anwendbare Tarifvertrag vorgelegt worden wäre oder der Kläger konkret darauf hingewiesen worden wäre, wo er den anwendbaren Tarifvertrag einsehen kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 09.12.2015 - 1 Ta 191/15 -, Rn. 47, juris).

    Aus diesen Umständen könnte sich vorliegend ergeben, dass der Kläger bei Abschluss des Vertrags hinreichend darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass auf das Arbeitsverhältnis ein bestimmter Tarifvertrag Anwendung finden sollte (LAG Schleswig-Holstein v. 09.12.2015 - 1 Ta 191/15 -, Rn. 47, juris).

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