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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12525
OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,12525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,12525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,12525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Medialeistungen

    § 98 Nr 2 GWB, § 99 GWB, § 6 VOLA2 2009, § 16 Abs 6 VOLA2 2009, § 18 VOLA2 2009
    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für Medialeistungen im Bereich von Klassenlotterien: Gemeinsame Klassenlotterie der Länder als öffentlicher Auftraggeber; Nachverhandlungsverbot zwischen Angebotsabgabefrist und Zuschlag; Angebotsausschluss bei ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungen innerhalb einer Bietergemeinschaft führen zum Angebotsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausschreibepflicht der Lottogesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschreibung - und der Mitgliederwechsel in der Bietergemeinschaft

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Vergabe: Änderung im Bestand der Bietergemeinschaft führt zu Ausschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 18 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A; 19 Abs. 2 EG VOL/A
    Mitglied einer Bietergemeinschaft wird zum Nachunternehmer; Ausschluss!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ist öffentlicher Auftraggeber (VPR 2014, 222)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einmal BIEGE, immer BIEGE! (VPR 2014, 175)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einmal BIEGE, immer BIEGE! (IBR 2014, 494)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 659
  • ZfBR 2014, 726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Die Aufgabe ist auch nicht gewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind im Allgemeinen Aufgaben, die zum einen auf andere Art als durch das Angebot von Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt erfüllt werden und die zum anderen der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte, in der Regel im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 50 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 47 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 80 "SIEPSA").

    Dabei seien insbesondere das Fehlen von Wettbewerb auf dem Markt, das Fehlen einer grundsätzlichen Gewinnerzielungsabsicht, das Fehlen der Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 66 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 48 und Tz 59 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 81"SIEPSA").

    Denn wenn die Einrichtung unter normalen Marktbedingungen tätig sei, sie Gewinnerzielungsabsicht habe und die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verluste trage, sei es wenig wahrscheinlich, dass die Aufgaben, die sie erfüllen solle, nicht gewerblicher Art seien (EuGH NZBau 2003, 396 Tz 51 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 82 "SIEPSA").

    Dass das fehlende Insolvenzrisiko der entscheidende Umstand ist, entspricht auch der Entscheidung des EuGH in der Sache "SIEPSA", wonach es nicht darauf ankomme, ob es einen offiziellen Mechanismus zum Ausgleich etwaiger Verluste gebe, sondern es genüge, dass der Staat einen etwaigen Konkurs der spanischen Strafvollzugseinrichtung "SIEPSA" verhindere (EuGH NZBau 2004, 223 Tz 91 "SIEPSA" vgl. auch Ziekow, aaO, § 98 GWB Rn 70).

    Dieser Unterschied gilt ebenso im Vergleich zu der Entscheidung des EuGH in der Sache "SIEPSA" (EuGH NZBau 2004, 223), weil der Staat Einrichtungen des Strafvollzugs in jedem Fall aufrechterhalten muss.

  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Es ist auch nicht richtig, wenn die Antragsgegnerin meint, der Senat habe in seinem Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06, zu der in der Rechtsform einer GmbH organisierten Messegesellschaft Hamburg (VergabeR 2007, 358) entscheidend auf die Gewinnabführungs- und Verlustausgleichsvereinbarung abgestellt und nicht auf das fehlende Insolvenzrisiko.

    Im Gegenteil, für den Senat war maßgeblich, dass die Messegesellschaft einem Insolvenzrisiko nicht ausgesetzt war, weil ihre Muttergesellschaft verpflichtet war, entstehende Verluste zu übernehmen (OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358, 360).

    Der Senat verkennt nicht, dass zu der hier zu entscheidenden Fallgestaltung insoweit ein Unterschied besteht, als der Senat in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg das fehlende "echte" Insolvenzrisiko damit begründet hat, dass die Freie und Hansestadt Hamburg aus dem übergeordneten wirtschaftlichen Interesse am Erhalt des Messestandorts Hamburg die Messegesellschaft nicht einfach in die Insolvenz gehen lassen werde (VergabeR 2007, 358, 360).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg, die auch in einem wettbewerblich geprägten Umfeld mit Gewinnerzielungsabsicht tätig war, ausgeführt hat (VergabeR 2007, 358, 360), besteht auch hier allein schon wegen des fehlenden Insolvenzrisikos die Möglichkeit, dass sich die Antragsgegnerin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge von anderen als rein wirtschaftlichen Erwägungen leiten lässt, die zu einer Bevorzugung von inländischen Bewerbern führen können.

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Die Aufgabe ist auch nicht gewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind im Allgemeinen Aufgaben, die zum einen auf andere Art als durch das Angebot von Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt erfüllt werden und die zum anderen der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte, in der Regel im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 50 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 47 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 80 "SIEPSA").

    Dabei seien insbesondere das Fehlen von Wettbewerb auf dem Markt, das Fehlen einer grundsätzlichen Gewinnerzielungsabsicht, das Fehlen der Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 66 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 48 und Tz 59 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 81"SIEPSA").

    Denn wenn die Einrichtung unter normalen Marktbedingungen tätig sei, sie Gewinnerzielungsabsicht habe und die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verluste trage, sei es wenig wahrscheinlich, dass die Aufgaben, die sie erfüllen solle, nicht gewerblicher Art seien (EuGH NZBau 2003, 396 Tz 51 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 82 "SIEPSA").

    Denn nach dem vom EuGH vertretenen funktionellen Auftraggeberbegriff gilt es vor allem sicherzustellen, die Gefahr einer Bevorzugung inländischer Bieter bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu vermeiden und zugleich zu verhindern, dass sich der öffentliche Auftraggeber von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. EuGH NZBau 2003, 396 Tz 52 "Korhonen"; EuGH, NZBau 2013, 717 Tz 20 "Ärztekammer Westfalen-Lippe"; Ziekow aaO § 98 GWB Rn 31 ff).

  • VK Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 1 VK 11/05

    Keine Rechtswegeröffnung durch freiwillige Ausschreibung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Das ist eine Aufgabe, die gemeinwohldienlichen Zwecken und damit dem Allgemeininteresse dient (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2005, 1 VK 11/05, BeckRS 2013, 46428 S. 9; Ziekow, aaO, § 98 GWB Rn 58).

    Die Antragsgegnerin, die im Wettbewerb mit anderen legalen und auch illegalen Anbietern von Glücksspielen steht, strebt wie ihre Konkurrenten Geschäfte mit möglichst vielen Kunden an, um möglichst hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen (so auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2005, 1 VK 11/05, BeckRS 2013, 46428, S. 9 f).

    Dieser Einschätzung steht auch nicht der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 19.04.2005, 1 VK 11/05, entgegen (BeckRS 2013, 46418).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 28/05

    Zwingender Ausschluss bei Wechsel in der Identität des Bieters

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Dies stört empfindlich die Transparenz des Vergabeverfahrens und ebenso den fairen und chancengleichen Bieterwettbewerb, zumal bei einer Zulassung Manipulationsmöglichkeiten eröffnet sind (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 254, 255; NZBau 2005, 710 Tz. 15 ff, zitiert nach juris; OLG Celle, NZBau 2007, 663, 664 "JadeWeserPort"; Glahs in Kapellmann/Messerschmidt/Glahs, VOB, 4. Aufl., § 6 VOB/A EG Rn 2).

    Denn die BGB-Gesellschaft erlischt zwingend, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2005, 710 Tz. 16, zitiert nach juris; Glahs, aaO, § 6 VOB/A EG Rn 23; Lux, NZBau 2012, 680, 682).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Die Aufgabe ist auch nicht gewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind im Allgemeinen Aufgaben, die zum einen auf andere Art als durch das Angebot von Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt erfüllt werden und die zum anderen der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte, in der Regel im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 50 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 47 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 80 "SIEPSA").

    Dabei seien insbesondere das Fehlen von Wettbewerb auf dem Markt, das Fehlen einer grundsätzlichen Gewinnerzielungsabsicht, das Fehlen der Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 Tz 66 "Truley"; EuGH NZBau 2003, 396 Tz 48 und Tz 59 "Korhonen"; EuGH NZBau 2004, 223 Tz 81"SIEPSA").

  • VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02

    Sind öffentliche Banken und Sparkassen öffentliche Auftraggeber?

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zum Beschluss der Vergabekammer Münster vom 24.06.2002, VK 3/02.

    Wegen dieser Alleinstellung für den Bereich des Landes NRW hat die Vergabekammer eine Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern auf dem freien Markt verneint und dementsprechend ein nicht gewerbliches Handeln angenommen (Beschluss vom 24.06.2002, VK 3/02, Tz 66, zitiert nach juris; vgl. auch Ziekow, aaO, § 98 Rn 73 und Rn 208).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Dies stört empfindlich die Transparenz des Vergabeverfahrens und ebenso den fairen und chancengleichen Bieterwettbewerb, zumal bei einer Zulassung Manipulationsmöglichkeiten eröffnet sind (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 254, 255; NZBau 2005, 710 Tz. 15 ff, zitiert nach juris; OLG Celle, NZBau 2007, 663, 664 "JadeWeserPort"; Glahs in Kapellmann/Messerschmidt/Glahs, VOB, 4. Aufl., § 6 VOB/A EG Rn 2).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Dies stört empfindlich die Transparenz des Vergabeverfahrens und ebenso den fairen und chancengleichen Bieterwettbewerb, zumal bei einer Zulassung Manipulationsmöglichkeiten eröffnet sind (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 254, 255; NZBau 2005, 710 Tz. 15 ff, zitiert nach juris; OLG Celle, NZBau 2007, 663, 664 "JadeWeserPort"; Glahs in Kapellmann/Messerschmidt/Glahs, VOB, 4. Aufl., § 6 VOB/A EG Rn 2).
  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
    Denn nach dem vom EuGH vertretenen funktionellen Auftraggeberbegriff gilt es vor allem sicherzustellen, die Gefahr einer Bevorzugung inländischer Bieter bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu vermeiden und zugleich zu verhindern, dass sich der öffentliche Auftraggeber von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. EuGH NZBau 2003, 396 Tz 52 "Korhonen"; EuGH, NZBau 2013, 717 Tz 20 "Ärztekammer Westfalen-Lippe"; Ziekow aaO § 98 GWB Rn 31 ff).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04

    Preisangabe fehlt: Keine Antragsbefugnis nach Ausschluss

  • OLG Naumburg, 29.10.2001 - 1 Verg 11/01

    Missverständliche Leistungsbeschreibung und unverzügliche Rügepflicht

  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 19 ZB 12.59

    (Rückwirkende) Rücknahme von - zum Zweck der Eheführung - erteilter

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

  • OLG Celle, 08.08.2013 - 13 Verg 7/13

    Zur Frage der Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber

  • VK Hamburg, 04.11.2013 - Vgk FB 3/13
  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Damit ist das Nachprüfungsverfahren nach den §§ 160 ff. GWB nicht eröffnet (OLG Celle, NZBau 2013, 659; OLG Hamburg, NZBau 2014, 659, 660).
  • VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21

    Einkaufsgesellschaft ist keine zentrale Beschaffungsstelle!

    Für das relevante wirtschaftliche Umfeld, den sog. Referenzmarkt, der zu berücksichtigen ist, um festzustellen, ob die fragliche Einrichtung ihre Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen ausübt, ist auf das gesamte mögliche Betätigungsfeld der betreffenden Einrichtung abzustellen (EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014, 1 Verg 4/13; Röwekamp, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 99 GWB Rn. 89).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16319
OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,16319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,16319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,16319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Aufklärung vor Auslegung, Eignungsmängel sind in jedem Verfahrensstadium aufzuklären

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaft - Folgen eines späteren ,,Änderungswillens" in ein Einzelbieterangebot

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übersehene Mängel sind auch nach Abschluss einer Wertungsstufe zu berücksichtigen (VPR 2014, 226)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung vor Aufklärung! (VPR 2014, 248)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsaufklärung nur zulässig, wenn Zweifel durch Auslegung nicht auszuräumen sind! (IBR 2014, 567)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04

    Preisangabe fehlt: Keine Antragsbefugnis nach Ausschluss

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005, Verg 82/04, Tz 4, zit. nach juris; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., § 13 VOB/A, Rn 44).

    Damit könnte ein Bewerber die Zulassung zur Verhandlung erreichen, obwohl seine - persönliche - Eignung aufgrund fehlender Angaben nicht nachgewiesen ist (vgl. zum zwingenden Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2009, Verg 28/09 im VOL/A-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005, Verg 82/04 VK Bund, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3 - 152/04).

  • OLG München, 19.03.2012 - Verg 14/11

    Anhörungsrüge im Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Abgesehen davon verlangt der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ohnehin nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht; es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat ( vgl. OLG München, Beschluss vom 19.03.2012, Az. Verg 14/11; Ziekow/Völlink-Frister, aaO, § 120 GWB Rn 7; Weyand, aaO, § 120 GWB Rn 55).

    Die Kostenentscheidung beruht auf der analogen Anwendung von § 91 ZPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.03.2012, Az. Verg 14/11).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    So führt der BGH in seinem Urteil vom 15.04.2008, Az. X ZR 129/06, aus, das von § 25 VOB/A (a.F.) vorgegebene Prüfungsschema, in die nächstfolgende Wertungsstufe nach Abschluss der vorangegangenen überzugehen, schließe nicht aus, dass übersehene oder erst später bekannt gewordene Mängel nachträglich berücksichtigt werden dürfen (NZBau 2008, 505 Tz. 13, zit. nach juris).
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Um eine ähnliche Problematik ging es in dem Sachverhalt, der dem Beschluss des OLG München vom 15.11.2007, Az. Verg 10/07, zugrunde liegt.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - Verg 28/09

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Ausschluss eines Angebots wegen Fehlens

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Damit könnte ein Bewerber die Zulassung zur Verhandlung erreichen, obwohl seine - persönliche - Eignung aufgrund fehlender Angaben nicht nachgewiesen ist (vgl. zum zwingenden Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2009, Verg 28/09 im VOL/A-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005, Verg 82/04 VK Bund, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3 - 152/04).
  • OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Von dem Vorrang der Auslegung geht auch das OLG München in dem von der Beigeladenen angeführten Beschluss vom 17.12.2013, Verg 15/13, aus.
  • VK Bund, 04.10.2004 - VK 3-152/04

    Dienstleistungen zur gewerblichen Unterstützung des Logistikzentrums

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Damit könnte ein Bewerber die Zulassung zur Verhandlung erreichen, obwohl seine - persönliche - Eignung aufgrund fehlender Angaben nicht nachgewiesen ist (vgl. zum zwingenden Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2009, Verg 28/09 im VOL/A-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005, Verg 82/04 VK Bund, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3 - 152/04).
  • VK Bund, 18.02.2010 - VK 3-06/10

    Leistungen des Prüfingenieurs für Standsicherheit der Fachrichtung Massivbau und

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13
    In diesem Sinne hat sich auch die Vergabekammer des Bundes im Beschluss vom 18.02.2010, Az. VK 3 - 6/10 geäußert (vgl. dazu auch Weyand, aaO) :.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10514
OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,10514)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,10514)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,10514)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft; Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Nachweise

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Eindeutige Angabe von Nachweisen in den Vergabeunterlagen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Bietergemeinschaft - prinzipiell zulässig oder unzulässig?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrechtswidrigkeit von Bietergemeinschaften

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter alleine nicht leistungsfähig: Bildung einer BIEGE zulässig! (VPR 2014, 173)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter alleine nicht leistungsfähig: Bildung einer BIEGE zulässig! (IBR 2014, 425)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1836
  • VergabeR 2014, 717
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Allgemeine Vorgaben für die Ermessenausübung folgen aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot; die Bieter dürfen durch eine Nachforderung nicht ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt und müssen gleich und fair behandelt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 29.03.2012, C-599/10, NZBau 2012, 376 [Rn. 45]).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots erst ermöglicht und gestärkt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, sowie Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255; KG Berlin, Beschl. v. 24.10.2013, Verg 11/13, NZBau 2013, 792 [bei Juris Rn. 32]).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Hat die Vergabestelle, wie hier, davon abgesehen, die von den Bietern verlangten Nachweise in einer "abschließenden Liste" zusammenzustellen (§ 9 Abs. 4 EG VOL/A), darf sie ein unvollständiges Angebot erst dann ausschließen, wenn sie die fehlende Unterlage nachgefordert hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.07.2013, VII-Verg 10/13, IBR 2014, 104 [bei Juris Rn. 39]).
  • OLG Celle, 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

    Angaben über die Eigenschaften eines angebotenen Produkts als "Erklärungen" in §

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Ob die Vergabestelle ihr Nachforderungsermessen auch vorab - pauschal - binden kann, indem sie in den Vergabeunterlagen erklärt, generell von einer Nachforderung abzusehen (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 14.01.2014, 13 Verg 11/13, Juris) bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Beschwerdegegner eine solche Vorabbindung nicht statuiert haben.
  • KG, 24.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Irrtümliche Durchführung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots erst ermöglicht und gestärkt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, sowie Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255; KG Berlin, Beschl. v. 24.10.2013, Verg 11/13, NZBau 2013, 792 [bei Juris Rn. 32]).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots erst ermöglicht und gestärkt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, sowie Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255; KG Berlin, Beschl. v. 24.10.2013, Verg 11/13, NZBau 2013, 792 [bei Juris Rn. 32]).
  • BayObLG, 22.07.2004 - Verg 15/04

    Rechtsfolgen bei Zweifeln über die Vollständigkeit des Angebots -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Unklarheiten der Vergabeunterlagen gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle, nicht der Bieter (OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 22.07.2004, Verg 15/04, ZfBR 2004, 829; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, IBR 2013, 431, bei Juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Unklarheiten der Vergabeunterlagen gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle, nicht der Bieter (OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 22.07.2004, Verg 15/04, ZfBR 2004, 829; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, IBR 2013, 431, bei Juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Unklarheiten der Vergabeunterlagen gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle, nicht der Bieter (OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 22.07.2004, Verg 15/04, ZfBR 2004, 829; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012, Verg W 10/12, IBR 2013, 431, bei Juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 03.02.2014 - VgK-48/13

    Angebotswertung bei ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich der Textilen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13
    Die ins Ermessen gestellte Möglichkeit der Vergabestelle, auf unvollständige Nachweise durch eine - mit Fristsetzung versehene - Nachforderung zu reagieren, begründet eine primäre Obliegenheit der Vergabestelle zur ordnungsgemäßen Ausübung dieses Ermessens (vgl. VK Lüneburg, Beschl. v. 03.02.2014, VgK-48/2013, Juris [Rn. 53]).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.11.2013 - VK-SH 16/13

    Fehlende abschließende Liste mit Nachweisen: Ausschluss rechtmäßig?

  • VK Düsseldorf, 11.07.2013 - VK-4/13

    Beschaffungsgegenstand muss nicht der DIN-Norm entsprechen!

  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    bb) Grundsätzlich kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellen, wenn sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft in demselben Marktsegment gewerblich betätigen, dort (ansonsten) in einem Wettbewerb stehen und in der Lage wären, sich - jeweils eigenständig - an Ausschreibungen der vorliegenden Art zu beteiligen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Verg 4/13, juris Rdnr. 48).

    Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, wird durch die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots erst ermöglicht und gestärkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, a. a. O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2014, a. a. O., juris Rdnr. 48).

  • OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

    Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen

    Die "Schärfe" der Rechtsfolge - Ausschluss - erfordert, dass die Voraussetzungen dafür zuvor eindeutig und präzise angegeben werden (Beschl. des Senats vom 15.04.2014, 1 Verg 4/13, VergabeR 2014, 717).
  • OLG Celle, 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

    Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass gerade die Eignungsleihe hinsichtlich besonderer Fähigkeiten oder Anforderungen einen sachlich anerkannten Grund für die Bildung einer Bietergemeinschaft darstellt, etwa wenn die Kapazitäten eines Anbieters nicht ausreichen, um den Auftrag allein erfolgreich zu bewältigen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Verg 4/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Die Rügeobliegenheit kann dabei in tatsächlicher Hinsicht nur auf der Grundlage von Erkenntnissen ausgelöst werden, die aus der Vergabebekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen der vorliegenden Ausschreibung - nach dem Maßstab eines objektiven Empfängerhorizonts - hervorgehen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 15.04.2014, 1 Verg 4/13, VergabeR 2014, 717).
  • VK Sachsen, 24.06.2016 - 1/SVK/009-16

    Auf die Abfrage von Typen und Fabrikaten kann auch verzichtet werden!

    Unklarheiten in Bezug auf die bei Angebotsabgabe zu erbringenden Nachweisanforderungen dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen, sie gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle (Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 15.04.2014 - 1 Verg 4/13; VK Bund, B. v. 22.07.2015 - VK 2-61/15).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 2 Verg 1/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit der Uneindeutigkeit eines

    Für einen damit ausgestatteten Bieter, der sich zum Zwecke der Erarbeitung seines Angebots intensiv mit den Vergabeunterlagen auseinandersetzt, ist die (bloße) Erkennbarkeit (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 11 Verg 4/11) der Uneindeutigkeit des streitigen Auswahlkriteriums, für die auf einen objektiven Empfängerhorizont abzustellen ist (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Verg 4/13), zu bejahen.
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