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   KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13   

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https://dejure.org/2013,14396
KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13 (https://dejure.org/2013,14396)
KG, Entscheidung vom 30.05.2013 - 1 W 86/13 (https://dejure.org/2013,14396)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 1 W 86/13 (https://dejure.org/2013,14396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 GBO, § 53 GBO, § 177 BGB, § 184 BGB, § 925 BGB
    Grundbuchverfahren: Folge der durch einen vollmachtlosen Vertreter erklärten Auflassung bei Ausschluss der Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs bei Auseinderfallen des Zeitpunkts der Einigung und deren Wirksamkeit wegen Ausschlusses der Rückwirkung der Genehmigung von vollmachtlos abgegebenen Erklärungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbedingte Auflassung trotz vertraglich ausgeschlossener Rückwirkung der Genehmigung des vollmachtslosen Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs bei Auseinderfallen des Zeitpunkts der Einigung und deren Wirksamkeit wegen Ausschlusses der Rückwirkung der Genehmigung vollmachtlos abgegebenern Erklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Wirksamkeit der Auflassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.01.2006 - 1 W 450/05

    Grundbuch: Erledigung eines Antrages auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung;

    Auszug aus KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die gemeinsame Beurkundung der Auflassung mit dem schuldrechtlichen Vertrag es nicht ausschließt, das Kausalgeschäft bedingt und die Auflassung unbedingt vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 2. März 1908 - 1 X 60/08 - KGJ 36, A 195, 198; Beschluss vom 11. Juni 1925 - 1 X 334/25 - DNotZ 1926, 51; Beschluss vom 31. Januar 2006 - 1 W 450/05 - FGPrax 2006, 99, 100; ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 1993 - 5 W 126/92 - juris).

    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme einer Erstreckung auf die Auflassung vor, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung gewollt haben (Senat, DNotZ 1926, 51; FGPrax 2006, 99, 100; OLG Oldenburg, a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 06.01.1993 - 5 W 126/92

    Notarieller Grundstückskaufvertrag; Rücktrittsvorbehalt; Auflassung;

    Auszug aus KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die gemeinsame Beurkundung der Auflassung mit dem schuldrechtlichen Vertrag es nicht ausschließt, das Kausalgeschäft bedingt und die Auflassung unbedingt vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 2. März 1908 - 1 X 60/08 - KGJ 36, A 195, 198; Beschluss vom 11. Juni 1925 - 1 X 334/25 - DNotZ 1926, 51; Beschluss vom 31. Januar 2006 - 1 W 450/05 - FGPrax 2006, 99, 100; ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 1993 - 5 W 126/92 - juris).
  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Auszug aus KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13
    Die Auslegung von Eintragungsunterlagen - hier der UR-Nr. A 1... /2... - verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn sie das Grundbuchamt in rechtlich vertretbarer Weise unter Beachtung der geltenden Auslegungsregelungen vorgenommen hat (Senat, Beschluss vom 13. August 1971 - 1 W 6018/70 - Rpfleger 1972, 58, 59; OLG Hamm, OLGZ 1967, 109, 110; OLG München, FGPrax 2009, 154; Meincke, in: Baur/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 53, Rdn. 57).
  • BayObLG, 18.11.1983 - BReg. 2 Z 89/83

    Unzulässigkeit einer Auflassung an noch nicht bestimmte Person

    Auszug aus KG, 30.05.2013 - 1 W 86/13
    Diese Regelungen dienen dazu, einwandfreie und klare Unterlagen für die Grundbucheintragung zu gewährleisten und die Gefahr von Zweifeln oder Missverständnissen über den Inhalt der Auflassung möglichst gering zu halten (BayObLG, Beschluss vom 18. November 1983 - BReg 2 Z 89/83 - juris; Lorenz, in: Erman, BGB, 13. Aufl., § 925, Rdn. 1; Kanzleiter, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 925, Rdn. 1).
  • BGH, 22.02.2022 - X ZR 102/19

    Aminosäureproduktion - Patentlizenzvertrag für ein Europäisches Patent:

    § 177 Abs. 1 BGB und § 184 Abs. 1 BGB finden auch bei Verträgen über die Übertragung absoluter Rechte Anwendung (KG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 1 W 86/13, NJOZ 2013, 1928, 1929 zur Auflassung; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl. 2022, § 184 Rn. 2; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2019, Stand: 23. September 2021, § 177 Rn. 2; BeckOGK/Ulrici, Stand: 1. August 2021, § 177 BGB Rn. 53).
  • BGH, 22.02.2022 - X ZR 103/19

    Patentverletzungsstreit zum deutschen Teil eines Europäischen Patents:

    § 177 Abs. 1 BGB und § 184 Abs. 1 BGB finden auch bei Verträgen über die Übertragung absoluter Rechte Anwendung (KG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 1 W 86/13, NJOZ 2013, 1928, 1929 zur Auflassung; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl. 2022, § 184 Rn. 2; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2019, Stand: 23. September 2021, § 177 Rn. 2; BeckOGK/Ulrici, Stand: 1. August 2021, § 177 BGB Rn. 53).
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