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   BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06   

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https://dejure.org/2008,431
BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06 (https://dejure.org/2008,431)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06 (https://dejure.org/2008,431)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 2137/06 (https://dejure.org/2008,431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen seit 01.01.2004 nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung der Rentner mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge zur Erhaltung des Systems der gesetzlichen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf Versorgungsbezüge eines Rentners nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz; Erforderlichkeit einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung i.R.d. Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 248 Satz 1
    Zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz erhoben werden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung der Rentner verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - volle Beitragspflicht rechtens

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - volle Beitragspflicht rechtens

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - volle Beitragspflicht verfassungsgemäß

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Höhere Beiträge auf Zusatzrenten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Verdoppelung der Beiträge in der Krankenversicherung der Rentner

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.4.2008)

    Höhere Beiträge für Krankenversicherung der Rentner sind rechtens // Reform von 2004 bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 372
  • NZS 2009, 91
  • FamRZ 2008, 962 (Ls.)
  • DVBl 2008, 645
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06
    Die Anhebung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge ist ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 103, 392 ).

    aa) Die Belastung der Versorgungsbezüge mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteilt sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ); denn die angegriffene Regelung greift mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlichrechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestaltet dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um.

    Solche Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ).

    Zwar ist das Vertrauen insbesondere der älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Fortbestand einer günstigen Rechtslage in der Regel hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 103, 392 ).

    Diesem Gemeinwohlziel kommt große Bedeutung bei (vgl. BVerfGE 82, 209 ; 103, 392 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Krankenversicherung Gesetze mit unechter Rückwirkung ohne Übergangsregelungen auch dann gebilligt, wenn diese mit erheblichen Belastungen für die Betroffenen verbunden waren (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 79, 223 ; 103, 392 ).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06
    Ferner ist der gesetzliche Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung den eigentumsrelevanten Eigenleistungen des Versicherten zuzurechnen (vgl. BVerfGE 69, 272 ).

    Der Anspruch des Rentners, vom Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung einen Zuschuss zu erhalten, ist legitimiert, weil er letztlich auf Eigenleistungen des Versicherten in Form von Rentenversicherungsbeiträgen beruht, mit denen er nicht nur den Rentenanspruch, sondern auch den Krankenversicherungsschutz mitfinanziert (vgl. BVerfGE 69, 272 ).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen berechtigt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 -, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Krankenversicherung Gesetze mit unechter Rückwirkung ohne Übergangsregelungen auch dann gebilligt, wenn diese mit erheblichen Belastungen für die Betroffenen verbunden waren (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 79, 223 ; 103, 392 ).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06
    Hier ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl. BVerfGE 102, 68 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. März 2000 (vgl. BVerfGE 102, 68 ) darauf hingewiesen, dass die durch § 248 SGB V alter Fassung begründete unterschiedliche beitragsrechtliche Belastung der Versorgungsbezüge bei Pflichtversicherten, welche nur den halben Beitrag zahlten, und den mit dem vollen Beitrag belasteten freiwillig Versicherten einer Überprüfung bedürfe.

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon bei der Beanstandung von § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung des GSG die Erhöhung der Beitragslast bei den versicherungspflichtigen Rentnern als eine Möglichkeit zur Beseitigung der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung bezeichnet (vgl. BVerfGE 102, 68 ).

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