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   BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16   

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BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16 (https://dejure.org/2017,7082)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2017 - 1 StR 532/16 (https://dejure.org/2017,7082)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16 (https://dejure.org/2017,7082)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 239b Abs. 1 StGB; § 20 StGB
    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung: Eintritt des Nötigungserfolgs während der Dauer der Zwangslage); Schuldunfähigkeit (relevanter Zeitpunkt alleine der Tatbegehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 S 1 StGB, § 20 StGB, § 239a Abs 1 StGB, § 239a Abs 4 S 1 StGB, § 239b Abs 1 StGB
    Geiselnahme: Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung; Erreichen eines Teilerfolgs; Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 239b Abs. 2, § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 8 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Bedrohung; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung; Bewertung der Schwere einer Persönlichkeitsstörung

  • rewis.io

    Geiselnahme: Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung; Erreichen eines Teilerfolgs; Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Bedrohung; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung; Bewertung der Schwere einer Persönlichkeitsstörung

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Bedrohung; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung; Bewertung der Schwere einer Persönlichkeitsstörung

  • datenbank.nwb.de

    Geiselnahme: Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung; Erreichen eines Teilerfolgs; Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönlichkeitsstörung - und die Bewertung ihrer Schwere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 176
  • StV 2019, 101
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Ob der erforderliche funktionale Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung mit dem während der Bemächtigungslage erzwungenen Telefonat der Geschädigten einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36), lässt sich dem Urteil nicht hinreichend sicher entnehmen.

    Es fehlt an tragfähigen Feststellungen dazu, ob das telefonische Bekenntnis zu Plänen für eine gemeinsame Wohnung nach der Vorstellung des Angeklagten eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Endzwecks darstellen sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 und vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4).

  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 mwN; Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2).

    Ob der erforderliche funktionale Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung mit dem während der Bemächtigungslage erzwungenen Telefonat der Geschädigten einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36), lässt sich dem Urteil nicht hinreichend sicher entnehmen.

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    aa) Indem das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).

    Denn für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist es maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Deliktes zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. mwN).

  • BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96

    Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Es fehlt an tragfähigen Feststellungen dazu, ob das telefonische Bekenntnis zu Plänen für eine gemeinsame Wohnung nach der Vorstellung des Angeklagten eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Endzwecks darstellen sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 und vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4).
  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98

    Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit; Fehlende emotionale Zuwendung in der

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    aa) Indem das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 236/13

    Voraussetzungen der Geiselnahme (funktionaler Zusammenhang)

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 mwN; Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Es fehlt an tragfähigen Feststellungen dazu, ob das telefonische Bekenntnis zu Plänen für eine gemeinsame Wohnung nach der Vorstellung des Angeklagten eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Endzwecks darstellen sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 und vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    Maßgebend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist die Begehung der Tat (§ 20 StGB), bei aktivem Tun mithin die Zeit, zu welcher der Täter gehandelt hat (§ 8 Satz 1 StGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275).
  • BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    aa) Indem das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16
    aa) Indem das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Im Zusammenhang mit dem rektalen Einführen der Flasche wird gegebenenfalls zu erwägen sein, ob die Feststellungen eine Verurteilung wegen Geiselnahme (§ 239b StGB) rechtfertigen können (vgl. dazu jüngst BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, Tz. 10 f.).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    aa) Indem das Landgericht - insoweit beiden Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16 mwN).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Eine während der Bemächtigung des Opfers vollendete Nötigung ist auch gegeben, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, die er zwar nicht sämtlich schon während der Bemächtigungslage realisieren will, von denen er aber zumindest eine Handlung des Opfers in dieser Phase herbeiführt, wenn darin aus seiner Sicht eine bedeutende und eigenständige Vorstufe zu dem angestrebten Erpressungserfolg zu erblicken ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176 f.; vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 542/19, NStZ 2020, 667, 668).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 71/18

    Schuldspruch wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn bestätigt

    Handelt es sich, wie bei der hier diagnostizierten kombinierten Persönlichkeitsstörung, um ein eher unspezifisches Störungsbild, wird der Grad einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' regelmäßig erst dann erreicht, wenn der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14; NStZ-RR 2015, 137 mwN; Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176, 177).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Mit Blick darauf, dass E. und Eh. nach der erzwungenen Einwilligung des Nebenklägers in eine Penetration davon ausgingen, "ihr Ziel der Verängstigung ... nun vollständig' erreicht zu haben, liegt dies jedenfalls nicht fern (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; aber auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176).
  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19

    Geiselnahme (Definition; funktionaler Zusammenhang zwischen Entführung und

    Dabei muss zwischen der Entführung oder Bemächtigung und der qualifizierten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176; Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36, 37; weitere Nachweise bei Schluckebier in: SSWStGB, 4. Aufl., § 239b Rn. 7).

    Ein solcher funktionaler Zusammenhang kann auch dann noch angenommen werden, wenn der Täter während der Bemächtigungslage einen Teilerfolg erreichen wollte, der aus seiner Sicht eine bedeutende eigenständige Vorstufe auf dem Weg zur Erreichung des Endzieles darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176, 177 mwN).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Es kommt darauf an, ob es im Alltag außerhalb der angeschuldigten Tat zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16 - NStZ-RR 2017, 176 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

    Indem das Landgericht eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16 Rn. 34 und vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 21.06.2023 - 2 StR 158/23

    Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung; Voraussetzungen des § 21 StGB

    Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist insbesondere maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Deliktes zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176, 177).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    "Indem das Landgericht im Einvernehmen mit der gehörten Sachverständigen eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal einer schweren anderen seelischen Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung in ihrer Gesamtheit Symptome aufweist die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichsweise schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16).
  • BayObLG, 09.12.2021 - 202 StRR 136/21

    Sachlich-rechtliche Urteilsanforderungen bei narzisstischer

  • LG Essen, 09.04.2021 - 27 KLs 45/20

    Handeltreiben Betäubungsmittel räuberische Erpressung

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