Rechtsprechung
| OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 195 BGB, § 197 Abs 1 Nr 2 BGB, § 902 Abs 1 S 1 BGB, § 903 BGB
Unterirdisches Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentum; Unterlassungsanspruch; Verjährung - rabüro.de
Zur Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich der unterirdischen Durchleitung von Abwasser durch sein Grundstück
- RA Kotz
Abwasserdurchleitung - Duldungspflicht des Grundstückseigentümers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwasser; Ausbau; Beseitigung; dinglich; Dispositionsbefugnis; Duldung; Durchleiten; Eigentum; Entwässerung; Fachrecht; Fremdwasserentflechtung; Gestattungsvertrag; Gewässer; Grundstück; Kanal; Last; Mischwasser; Niederschlagswasser; öffentlich; Plangenehmigung; privat; ...
- rechtsportal.de
Abwasser; Ausbau; Beseitigung; dinglich; Dispositionsbefugnis; Duldung; Durchleiten; Eigentum; Entwässerung; Fachrecht; Fremdwasserentflechtung; Gestattungsvertrag; Gewässer; Grundstück; Kanal; Last; Mischwasser; Niederschlagswasser; öffentlich; Plangenehmigung; privat; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann muss Grundstückseigentümer Abwasserdurchleitung dulden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigentumsbeeinträchtigung durch das Durchleiten von Abwasser durch unterirdische Entwässerungskanäle
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.10.2018 - 5 K 638/16
- VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 638/16
- OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
- BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04
Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)][vgl. z.B. VG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.2002 - 11 K 112/01 -, amtl.Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)] Einer so begründeten Duldungspflicht in Bezug auf den in Rede stehenden Regenwasserkanal unterliegen die Kläger nicht.
Rn. 89 Der Sachverhalt unterscheidet sich von der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.2.2005[BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -, juris] zugrundeliegenden Konstellation maßgeblich.
Rn. 96 Würde man dieser Argumentation des 3. Senats, bezüglich der das Bundesverwaltungsgericht in seiner nachfolgenden Entscheidung[BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O.; das BVerwG hat den Unterlassungsanspruch und das Gebot von Treu und Glauben dem irrevisiblen Landesrecht zugeordnet und sich nicht abschließend zu den Rechtsausführungen des 3. Senats geäußert][BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O.; das BVerwG hat den Unterlassungsanspruch und das Gebot von Treu und Glauben dem irrevisiblen Landesrecht zugeordnet und sich nicht abschließend zu den Rechtsausführungen des 3. Senats geäußert] in mehrfacher Hinsicht Zweifel geäußert hat, folgen, so könnte dem erstrebten herkunftsbezogenen Nutzungsverbot nach Vorgesagtem jedenfalls nicht entgegen gehalten werden, dass der "tragende Entfernungsanspruch" nicht mehr bestünde.
Rn. 145 Der Eintritt von Verwirkung als einer Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben scheitert bereits daran, dass die Beklagte ihre Investitionen zu einem Zeitpunkt getätigt hatte, dem keine vertrauensbildende Phase der Nichtgeltendmachung der Rechte aus Eigentum vorangegangen war.[BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 9][BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 9].
Rn. 158 Sind demgemäß die streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche dem Landesrecht zuzuordnen, so gilt dies auch für die Frage, ob der Grundsatz von Treu und Glauben dem Unterlassungsbegehren entgegensteht.[vgl. allgemein zur Problematik: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1997 - 8 B 194/97 -, juris Rdnr. 5, und vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 13, jew. m.w.N.][vgl. allgemein zur Problematik: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1997 - 8 B 194/97 -, juris Rdnr. 5, und vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 13, jew. m.w.N.].
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Zusätzlich ist eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils erforderlich, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, einrichten durfte und eingerichtet hat.[BVerwG, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 -, juris Rdnr. 4 m.w.N., grundlegend: Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4/89 -, juris Rdnrn. 22 ff.][BVerwG, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 -, juris Rdnr. 4 m.w.N., grundlegend: Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4/89 -, juris Rdnrn. 22 ff.] Der Verpflichtete muss tatsächlich darauf vertraut haben, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde.[BVerwG, Urteil vom 27.1.2010 - 7 A 8/09 -, juris Rdnr. 26][BVerwG, Urteil vom 27.1.2010 - 7 A 8/09 -, juris Rdnr. 26] Umstände der vorbezeichneten Art sind nicht ersichtlich.Insbesondere ist die vorliegende Konstellation derjenigen eines nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses, das bedingen kann, dass gegen ein als rechtswidrig erachtetes Bauvorhaben des Nachbarn binnen eines nach einzelfallbezogenen Kriterien bemessenen Zeitraums[BVerwG, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O., Rdnr. 22][BVerwG, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O., Rdnr. 22] um Rechtsschutz nachzusuchen ist[vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018 - 4 B 34/18 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.][vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018 - 4 B 34/18 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.], nicht vergleichbar.
- BVerwG, 12.07.2013 - 9 B 12.13
Straßenrecht; Eigentumsrecht; Störung; Störungsbeseitigung; …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Zwar hat ein Eigentümer, dessen aus einer Eigentumsstörung erwachsenen Ansprüche verjährt sind, auch gegenüber einem hoheitlichen Störer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass dieser im Wege der Selbsthilfe ergriffene Maßnahmen des Eigentümers zur Störungsbeseitigung duldet[BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13 -, juris Rdnrn. 4 f.][BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13 -, juris Rdnrn. 4 f.], dies hilft aber, wie aufgezeigt, im Verhältnis zu dem Träger einer Entwässerungseinrichtung nicht weiter.Nach letztgenannter Vorschrift kann der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.[vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013, a.a.O., Rdnrn. 3 ff. m.w.N.][vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013, a.a.O., Rdnrn. 3 ff. m.w.N.].
- VGH Bayern, 07.10.2004 - 4 B 01.1883
Abwasserleitung, Kanal, Verlegung auf Privatgrund, Entfernung, Folgenbeseitigung, …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Rn. 69 Selbst wenn man annähme, über die damals erklärte - als solche nicht per se dauerhaft verbindliche - Bereitschaft zur Duldung des Kanals hinaus sei infolge der Erklärung anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens zwischen dem Kläger zu 2) und der Beklagten ein (Leih-) Vertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks für die Dauer des Bestehens dieses Kanals zum Zweck der Niederschlagsentwässerung zustande gekommen[vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.Sammlung Rheinland-Pfalz/Saarland 19, 184, 187][vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.
- OVG Saarland, 02.02.2004 - 3 Q 3/03
Rechtsinstitut der Verwirkung; Anfechtung der Widmung einer Kanalleitung durch …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)][vgl. z.B. VG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.2002 - 11 K 112/01 -, amtl.Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)] Einer so begründeten Duldungspflicht in Bezug auf den in Rede stehenden Regenwasserkanal unterliegen die Kläger nicht.
- VGH Bayern, 23.03.1999 - 4 B 97.720
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Rn. 69 Selbst wenn man annähme, über die damals erklärte - als solche nicht per se dauerhaft verbindliche - Bereitschaft zur Duldung des Kanals hinaus sei infolge der Erklärung anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens zwischen dem Kläger zu 2) und der Beklagten ein (Leih-) Vertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks für die Dauer des Bestehens dieses Kanals zum Zweck der Niederschlagsentwässerung zustande gekommen[vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.Sammlung Rheinland-Pfalz/Saarland 19, 184, 187][vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.
- OVG Saarland, 26.10.1984 - 2 R 361/83
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Rn. 69 Selbst wenn man annähme, über die damals erklärte - als solche nicht per se dauerhaft verbindliche - Bereitschaft zur Duldung des Kanals hinaus sei infolge der Erklärung anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens zwischen dem Kläger zu 2) und der Beklagten ein (Leih-) Vertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks für die Dauer des Bestehens dieses Kanals zum Zweck der Niederschlagsentwässerung zustande gekommen[vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.Sammlung Rheinland-Pfalz/Saarland 19, 184, 187][vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.
- BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18
Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung; …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Insbesondere ist die vorliegende Konstellation derjenigen eines nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses, das bedingen kann, dass gegen ein als rechtswidrig erachtetes Bauvorhaben des Nachbarn binnen eines nach einzelfallbezogenen Kriterien bemessenen Zeitraums[BVerwG, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O., Rdnr. 22][BVerwG, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O., Rdnr. 22] um Rechtsschutz nachzusuchen ist[vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018 - 4 B 34/18 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.][vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018 - 4 B 34/18 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.], nicht vergleichbar. - BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Die Gewässereigenschaft endet, wenn der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird.[u.a. BVerwG, Urteil vom 27.1.2011 - 7 C 3/10 -, juris Rdnr. 17 ff. m.w.N.][u.a. BVerwG, Urteil vom 27.1.2011 - 7 C 3/10 -, juris Rdnr. 17 ff. m.w.N.]. - BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Zunächst gilt zwar, dass der Grundsatz von Treu und Glauben - wie allgemein anerkannt ist - für die gesamte Rechtsordnung Gültigkeit hat[BVerwG, Beschluss vom 12.1.2004 - 3 B 101/03 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 12.1.2004 - 3 B 101/03 -, juris]; dies darf aber nicht zur Folge haben, dass fachgesetzliche Regelungen gegenstandslos werden. - BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
Ausgabenverantwortung; Baden-Württemberg; Bund-Länder-Streitigkeit; …
- BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97
Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und …
- BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08
Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung …
- OVG Saarland, 21.07.2006 - 1 Q 9/06
Zu Pflichten einer Gemeinde bei Veränderung des natürlichen Wasserabflusses bei …
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10
Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des …
- BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14
Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …
- BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71
Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 2 L 118/13
Duldungverfügung bezüglich einer Abwasserleitung
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
- OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des …
- BVerwG, 16.02.2007 - 7 B 8.07
Inhaltsbestimmung des Eigentums; Sozialpflichtigkeit des Eigentums; Duldung von …
- VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 638/18
Energiesparendes Bauen; Baumaterialien; Einhaltung der Anforderungen der EnEV; …
- VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16 Mit diesem Einverständnis ist zwischen ihr und dem Beklagten aber kein wirksamer Leihvertrag (vgl. zur Vertragsart Bay. VGH…, Urteil vom 23. März 1999 - 4 B 97.720 -, juris Rn. 15; mit Verweis darauf OVG Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 69) über den unentgeltlichen Gebrauch des klägerischen Grundstücks Flurnummer 39 für die Verlegung und Unterhaltung der Schmutzwasserleitung zustanden gekommen.
In der unberechtigten Durchleitung von Trinkwasser durch vorhandene Leitungen liegt eine eigenständige Eigentumsbeeinträchtigung, deren Unterlassen der Grundstückseigentümer nach § 1004 BGB grundsätzlich verlangen kann (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 91 ff.) Dass die Leitungen wohl als Scheinbestandteil nach § 95 BGB im Eigentum des Beklagten stehen, steht der Annahme einer eigenständigen, neben die Verlegung tretenden weiteren Eigentumsbeeinträchtigung am Grundstück nicht entgegen.
- OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung; …
Rn. 35 Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass die Pflicht, Treu und Glauben zu genügen, sich auf das öffentliche Recht erstreckt.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 83 m.w.N.][OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 83 m.w.N.]. - VG Saarlouis, 02.07.2025 - 1 K 439/24
Kein wiederholter Versuch der mündlichen Prüfung zum Geprüften Meister für …
Rn. 70 Zur Geltung des Grundsatzes im öffentlichen Recht: BVerwG, Beschluss vom 11.02.2019, 4 B 28/18, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.06.2022, 1 B 30/22, juris, Rn. 35, sowie Urteil vom 01.12.2021, 1 A 314/19, juris, Rn. 83 m.w.Nw.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2023, OVG 10 A 15.19, juris, Rn. 91; HamOVG, Beschluss vom 11.12.2024, 6 Bs 147/24, juris, Rn. 27; VG Gießen, Beschluss vom 23.05.2024, 8 L 1186/24.GI, juris, Rn. 125; VG Hamburg, Urteil vom 23.12.2014, 2 K 1285/11, juris, Rn. 105; VG Leipzig, Urteil vom 15.08.1997, 4 K 1819/96, juris, Rn. 81. - VG Regensburg, 18.07.2023 - RN 8 K 19.1581
Hinterliegergrundstück, Verwaltungsgerichte, Geh- und Fahrtrecht, …
Ein Grundstückseigentümer ist zur Duldung der Inanspruchnahme seines Grundstücks zum Zweck der Durchleitung von Wasser nur verpflichtet, wenn und solange er dies schuldrechtlich gestattet oder ein entsprechendes dingliches Recht bestellt hat oder im Wege eines wasserrechtlichen Zwangsrechts hierzu angehalten wird (OVG Saarl, U.v. 1.12.2021 - 1 A 314/19 - juris Rn. 62).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19 MD |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 3
Mali: Zuerkennung von subsidiärem Schutz aufgrund eines nicht zu erwirtschaftenden Existenzminimums am möglichen Ort der sicheren Niederlassung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Nach der Rechtsprechung des EuGH bezieht sich das Erfordernis einer ernsthaften in dividuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt auf schädigende Eingriffe, die sich gegen Zivilpersonen ungeachtet ihrer Identität richten, wenn der den bestehenden be waffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau er reicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-465/07 juris Rn. 35).Mit Blick auf den 26. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/83/EG (inzwischen: 35. Erwägungsgrund der QRL), wonach Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe eines Landes allgemein ausgesetzt sind, für sich genom men "normalerweise" keine individuelle Bedrohung darstellen, "die als ernsthafter Scha den zu beurteilen wäre", den subsidiären Charakter des in Frage stehenden Schadens und die Systematik des Art. 15 Richtlinie 2004/83/EG (inzwischen: Richtlinie 2011/95/EU - QRL), bei dem die unter Buchstabe a und b definierten Schäden einen klaren Individu alisierungsgrad voraussetzen, bleibt dies allerdings einer außergewöhnlichen Situation vorbehalten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass stichhal tige Gründe für die Annahme bestehen, dass die fragliche Person dieser Gefahr indivi duell ausgesetzt wäre (EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-465/07 -, juris Rn. 36 ff.).
Dies präzisiert der EuGH dahin, dass der Grad willkürlicher Gewalt, der vorliegen muss, damit der Antragsteller Anspruch auf subsidiären Schutz hat, umso geringer sein wird, je mehr er möglicherweise zu belegen vermag, dass er aufgrund von seiner persönlichen Situa tion innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist (EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-465/07 -, juris Rn. 39).
Eine Individualisierung der allge meinen Gefahr kann ausnahmsweise auch in Fällen, in denen individuelle gefahrerhö hende Umstände fehlen, bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch ei nen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG…, Urteil vom 14.07.2009 -10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-465/07).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Zu berücksichtigen sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Kläger als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33).Liegen keine gefahrerhöhenden Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33).
Zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte bedarf es nach der Recht sprechung des Bundesverwaltungsgerichts - in Anlehnung an die von ihm zur Feststel lung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Grundsätze - zunächst einer annäherungsweise quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verlet zungsrisikos und auf deren Grundlage einer wertenden Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, vom 17.11.2011 -10 C 13.10 - Buchholz 451.902 Europ.
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner indivi duellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17
Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Dieser "quantitative" Ansatz zielt nicht auf einen auf alle Konfliktlagen anzuwendenden "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen Mindestschwelle, sondern lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbe trachtung ausreichend Raum für qualitative Wertungen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 20.05.2020- 1 C 11.19-, juris Rn. 16 ff; ausführlich auch VGH Bad.- Württ., Urteil vom 12.10.2018-A 11 S 316/17-, juris Rn. 84-103; Vorst, zit. n. VG Sieg maringen, Urteil vom 08.03.2021 - A 8 K 4461/18, juris). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Dabei streitet für einen Ausländer, der in seinem Herkunftsland bereits einen ernsthaften Scha den erlitten hat, die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedro hungen bei einer Rückkehr wiederholen werden (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - , juris). - BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Dieser "quantitative" Ansatz zielt nicht auf einen auf alle Konfliktlagen anzuwendenden "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen Mindestschwelle, sondern lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbe trachtung ausreichend Raum für qualitative Wertungen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 20.05.2020- 1 C 11.19-, juris Rn. 16 ff;… ausführlich auch VGH Bad.- Württ., Urteil vom 12.10.2018-A 11 S 316/17-, juris Rn. 84-103; Vorst, zit. n. VG Sieg maringen, Urteil vom 08.03.2021 - A 8 K 4461/18, juris). - BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Ein solcher "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" kann landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) be stehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 43/07 - juris). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte bedarf es nach der Recht sprechung des Bundesverwaltungsgerichts - in Anlehnung an die von ihm zur Feststel lung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Grundsätze - zunächst einer annäherungsweise quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verlet zungsrisikos und auf deren Grundlage einer wertenden Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, vom 17.11.2011 -10 C 13.10 - Buchholz 451.902 Europ. - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.06.2022 - 1 A 314/19
Eine Individualisierung der allge meinen Gefahr kann ausnahmsweise auch in Fällen, in denen individuelle gefahrerhö hende Umstände fehlen, bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch ei nen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 14.07.2009 -10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-465/07). - BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
- BVerwG, 08.03.2018 - 1 B 7.18
Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher …
- BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97
Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und …
- VG Sigmaringen, 08.03.2021 - A 8 K 4461/18
Mali: kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
- VG Braunschweig, 08.09.2022 - 7 A 76/18
Mali: Hinreichender interner Schutz
Soweit in der jüngeren Vergangenheit eine zumutbare Fluchtalternative in Bamako auch für alleinstehende gesunde Männer abgelehnt wurde (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2022 - 1 A 314/19 MD - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 28.05.2021 - 6 A 3/19 -), betrifft dies Einzelfallentscheidungen, in denen die erkennenden Gerichte aufgrund von gänzlich fehlender Schulbildung und Arbeitserfahrung sowie Zugehörigkeit zur Ethnie der Fulani von durchgreifenden Schwierigkeiten und einer individuellen Gefahrerhöhung bei der Sicherung des Lebensunterhalts ausgingen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".