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Rechtsprechung
   BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,618
BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

  • Judicialis

    BetrVG § 112; ; BetrVG § 111; ; BGB § 613 a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2039
  • NZA 2000, 1069
  • NZI 2001, 89
  • NZI Beilage 2001, 89
  • BB 2000, 2052
  • BB 2000, 2261
  • DB 2000, 2329
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können in einem Sozialplan - in den Grenzen billigen Ermessens - diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - BAGE 85, 1, zu B II 2 a der Gründe).

    Die nach dem Spruch der Einigungsstelle auszugleichenden Nachteile dürfen nur solche sein, die gerade auf die mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung zurückzuführen sind (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

    Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO mwN).

    Fällt - wie im vorliegenden Fall - ein Betriebsübergang mit einer Betriebsänderung zusammen, können in einem durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplan nur diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die die Betriebsänderung selbst verursacht (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).

    Zu den berücksichtigungsfähigen Nachteilsfolgen zählt dagegen nicht eine etwaige Verringerung der Haftungsmasse für Ansprüche der Arbeitnehmer beim Betriebserwerber (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97

    Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 9 TaBV 4/97 - Beschluß vom 5. November 1998.

    1 ABR 1/99 9 TaBV 4/97 (Freiburg).

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg -Kammern Freiburg - vom 5. November 1998 - 9 TaBV 4/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle, ob und welche Nachteile der Betriebsänderung berücksichtigt werden sollen (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30).

    Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (…Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366;… Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen, ist bei der Aufstellung des Sozialplans - ggf. von der Einigungsstelle - zu prüfen und zu entscheiden (BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - BAGE 40, 36).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (…Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366;… Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines sie ersetzenden Spruches der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung oder des Spruchs führt, wenn der wirksame Teil auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338, zu B III 6 der Gründe mwN;… Richardi BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn. 44;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 140 mwN).
  • BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85

    Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG (BAG 16. Juni 1987 - 1 ABR 41/85 - BAGE 55, 356;… kritisch GK-Fabricius aaO § 111 Rn. 244 ff.).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Bei Vorliegen dieser Tatbestände wird daher der Eintritt wirtschaftlicher Nachteile fingiert (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Ein Betriebsübergang als solcher ist nach ständiger Rechtsprechung keine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN).

    Sie sind damit Folgen des Betriebsinhaberwechsels (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13

    Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der …

    Diese umfasst u. a. die Beachtung der Kompetenz der Einigungsstelle, wenn diese gegen den Willen eines der Betriebspartner eine verbindliche Entscheidung trifft (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rn. 29).

    Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (…BAG vom 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 - juris, LS 2 und Rz. 25 f ; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34/ BAG vom 09.11,2010 - 1 AZR 708/09 - Rz. 13).

    Dass tatsächlich Nachteile für die Mitarbeiter entstehen oder entstanden sind, ist nicht erforderlich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99, Rz. 34;… BAG vom 17.08.1982, 1 ABR 40/80 - juris, Rz. 25).

    Rn. 93 Bei der Überprüfung des Einigungsstellenspruchs durch die Arbeitsgerichte ist auf die bei der Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände abzustellen (BAG vom 25.1.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 36;… Fitting, Rz. 105 zu § 76 BetrVG).

    Die auszugleichenden bzw. zu mildernden Nachteile müssen von der Betriebsänderung selbst verursacht sein (BAG vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - juris, Rz.; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34; Bork, Arbeitnehmerschutz und Betriebsaufspaltung, BB 1989, 2181, 2186;… GK-BetrVG - Oetker, Rz. 181 zu § 111).

    Rn. 99 Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rz. 30 m.w.N.).

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