Rechtsprechung
| BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung - IWW
§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 12 GG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG
- Wolters Kluwer
Keine Beteiligung des Gesamtbetriebsrats am Verfahren zur Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung bei Matrix-Strukturen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 50 Abs. 1
Keine Beteiligung des Gesamtbetriebsrats am Verfahren zur Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme - datenbank.nwb.de
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Personalverantwortung für mehrere Betriebe: Beteiligungspflicht aller betroffenen Betriebsräte bei der Einstellung!
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Personalverantwortung für mehrere Betriebe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstellung für mehrere Betriebe - und erforderliche Zustimmung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Aufhebung der Einstellung eines Arbeitnehmers nach § 101 Satz 1 BetrVG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zustimmung der Betriebsräte bei Neueinstellung in mehreren Betrieben
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Einstellung für mehrere Betriebe erfordert Zustimmung aller Betriebsräte
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.09.2017 - 4 BV 6/17
- LAG Niedersachsen, 13.02.2018 - 11 TaBV 91/17
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Papierfundstellen
- NZA 2020, 61
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Zustimmungsersetzung - Einstellung
Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Soweit Herr D gleichzeitig auch in den Betrieb in M eingestellt wurde, obliegt die Wahrnehmung des dadurch begründeten Zustimmungsrechts dem dortigen Betriebsrat (ausf. dazu BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35).Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin handelt es sich in diesem Fall - anders als bei einer Kündigung - nicht um eine, sondern um zwei unterschiedliche zustimmungspflichtige Maßnahmen (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35).
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN).
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN).
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN).
Für diesen kommt es weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (vgl. zu Letzterem schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23).
Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich sein kann (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24).
Diese Interessen können - namentlich in Form des Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG - auch bei der Zuweisung von Vorgesetztenfunktionen an bislang betriebsfremde Arbeitnehmer berührt sein (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25 mwN).
- BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08
Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin kommt er für die Ausübung des Zustimmungsrechts nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei der Einstellung eines Arbeitnehmers und damit als Inhaber eines Anspruchs auf Aufhebung dieser Maßnahme nach § 101 Satz 1 BetrVG materiell-rechtlich nicht ernsthaft in Betracht (vgl. zu diesem Erfordernis zB BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 9, BAGE 131, 225). - BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
Aufhebung von Einstellungen
Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Mit der Rechtskraft eines dem Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, den betriebsverfassungswidrigen Zustand durch Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21 mwN). - BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Der Gesamtbetriebsrat ist durch die begehrte Entscheidung nicht unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen (vgl. zu den Anforderungen an eine Beteiligung etwa BAG 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 17 mwN). - LAG Niedersachsen, 13.02.2018 - 11 TaBV 91/17
Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Februar 2018 - 11 TaBV 91/17 - aufgehoben.
- BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
Zudem ist eine originäre Regelungszuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG - anders als bei der auf die "Einstellung in den Betrieb" bezogenen Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (dazu BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 11) - nicht von vornherein aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen und kann eröffnet sein, wenn sich aus der Organisationsstruktur selbst ergibt, dass eine rein betriebliche Regelungsmöglichkeit erkennbar entfällt (vgl. - für die vergleichbare Konstellation einer Matrix-Organisation im Rahmen der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung - Ritter NZA 2024, 374, 375;… vgl. ferner auch BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 43 mit dem Verweis auf die Rspr., dass bei § 102 BetrVG eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist).Weder ist zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit innerhalb von Betriebsräumen verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein, noch muss sie einer Bindung an Weisungen einer gleichfalls im Betrieb tätigen - ihr gegenüber vorgesetzten - Person unterliegen (…zu all dem mit Bezug zu § 99 BetrVG: BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 ff.; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43, BAGE 175, 104).
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …
Dafür ist entscheidend, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs verfolgt (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, BAGE 167, 43;… 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 144).Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 167, 43).
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15).
Rn. 43 Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an die Weisungen einer Führungskraft in diesem Betrieb nicht erforderlich (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23, BAGE 167, 43).
- BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des …
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (…BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43)..
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 25/24
Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen
Anders als bei einer Versetzung lassen sich dem Gesetz keine quantitativen oder qualitativen Vorgaben für die zu erbringenden Tätigkeiten entnehmen, die eine Eingliederung begründen (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 167, 43).Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Eingliederung nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich wäre (…vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 21 mwN; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 22 mwN).
- BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (…BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 29; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16 mwN).Mit der Rechtskraft eines dem Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, den betriebsverfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 13).
Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43).
Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO).
In den Entscheidungen vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12. Juni 2019 (…- 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) hat der Senat aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe nachkommen konnten und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden waren.
- LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20
Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer …
Er könne sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 -) und vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18 -) berufen.Der Beschluss des Arbeitsgerichtes verkenne die Wertungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 -) und vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18-), wenn er die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und damit auch die Erfüllung des arbeitstechnischen Zweckes des anderen Betriebes auf die reine Bewertung der Auswirkungen auf die Frau N. direkt unterstellten Mitarbeiter beschränke.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (…BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN). Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (…BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN; BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15). Für den Rechtsbegriff der Eingliederung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt es weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (…vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23). Zudem setzt die für eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG notwendige Eingliederung in die Betriebsorganisation nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten zu bestimmten Zeiten im Betrieb verrichten muss oder dort über ein eigenes Büro verfügt (BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19)..
Insoweit verwirklicht Frau N. bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes NRW (vgl. BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21).
Rn. 51 In seinem Beschluss vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18- ) hat das Bundesarbeitsgericht für die Beurteilung, ob eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorliegt, darauf abgestellt, dass der zu beurteilende Arbeitnehmer die fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis für Arbeitnehmer eines anderen Betriebes besaß.
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2025 - 7 TaBV 8/24
Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht bei Vorgesetztenwechsel in …
In den Entscheidungen vom 22.10.2019 (1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12.06.2019 (…1 ABR 5/18 - Rn. 21) habe das Bundesarbeitsgericht zudem aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe hätten nachkommen können und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden gewesen seien.Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG 22.10.2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15 mwN.).
Durch die Übertragung von Personalverantwortung gegenüber den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern kann eine Führungskraft auch in diesen Betrieb eingestellt im Sinn von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG werden (vgl. BAG 22.10.2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 20).
Rn. 89 Es kommt auch im Fall einer unternehmensfremden Führungskraft vielmehr zusätzlich darauf an, ob der Arbeitgeberin hinsichtlich der Tätigkeit dieser Führungskraft Weisungsrechte im Sinn von Personalbefugnissen zustehen (…vgl. BAG 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 10, juris; Weisungsrechte gegeben in BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21; 22.10.2019 - 1 ABR 13/18; 12.06.2019 - 1 ABR 5/18; LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13).
- LAG Hessen, 22.01.2024 - 16 TaBV 98/23
Beschwerde wegen der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen für eine …
Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BAG (22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19) für die Eingliederung in einen Betrieb eine Bindung an die Weisungen einer Führungskraft in diesem Betrieb nicht erforderlich.Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21).
Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Begriff der Eingliederung - Wahlberechtigung von …
Für den Rechtsbegriff der Eingliederung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt es auch weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - NZA 2020, 61). - LAG Bremen, 02.05.2024 - 2 TaBV 2/23
Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ; Eingliederung in eine fremde …
Rn. 44 Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG, Beschluss vom 22.10.2019 - 1 ABR 13/18 -, juris Rn. 15). - BAG, 18.06.2025 - 7 ABR 6/24
Gesamtschwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2024 - 3 TaBV 2/24
Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Einstellung - …
- LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidung in Matrixstruktur; …
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21
1. Auf die räumliche Entfernung des Hauptbetriebs von dem nicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 7 TaBV 2/23
Betriebsbegriff - räumlich weit entfernter Betriebsteil - Zustimmung Betriebsrat …
- LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20
Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung
- LAG Sachsen, 20.09.2021 - 1 Sa 110/20
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Kleinbetrieb - gemeinschaftlicher Betrieb …
- LAG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - 15 TaBV 1/22
Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23
Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2026 - 6 SLa 307/24
Betrieblicher Geltungsbereich des KSchG und Anspruch auf variable Vergütung
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