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Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,203
BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54 (https://dejure.org/1954,203)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1954 - 1 ABR 23/54 (https://dejure.org/1954,203)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1954 - 1 ABR 23/54 (https://dejure.org/1954,203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - Anfechtung der Wahl - Rechtsweg - Gewerkschaft - Anfechtungsrecht - Aufsichtsratswahl in Konzernunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 182
  • DB 1955, 75
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54

    Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54
    An den Grundsätzen des Beschlusses des Senats vom 10. November 1954 ( 1 ABR 24/54) über die Aufsichtsratswahl in Konzernunternehmen wird festgehalten.«.

    Schon in seinen zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen vom 20. Oktober 1954 - 1 ABR 17/54, AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG und vom 10. November 1954 - 1 ABR 24/54, AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG ist der Senat der Auffassung des Berufungsgerichts entgegengetreten, dass die Anfechtung einer Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat unzulässig sei, solange die vorbehaltene Rechtsverordnung fehle.

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 10. November 1954 ( 1 ABR 24/54) in AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG bereits entschieden, dass der erste Platz der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens einem Arbeitnehmer eines Betriebes des herrschenden und der zweite Platz einem Arbeitnehmer eines Betriebes der beherrschten Unternehmen gebührt: und dass von diesen beiden einer ein Angestellter sein muss.

  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54
    Schon in seinen zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen vom 20. Oktober 1954 - 1 ABR 17/54, AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG und vom 10. November 1954 - 1 ABR 24/54, AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG ist der Senat der Auffassung des Berufungsgerichts entgegengetreten, dass die Anfechtung einer Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat unzulässig sei, solange die vorbehaltene Rechtsverordnung fehle.

    In der Entscheidung AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG hat es der Senat noch hingestellt sein lassen, ob in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVG auch die Frist von 2 Wochen für die Anfechtung der Wahl von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gilt.

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus …

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54
    Dass ein Gewerkschaftssekretär die beiden Antragsstellenden Betriebsräte wirksam vertreten konnte, hat erkennende Senat in seinem Urteil vom 03. Dezember 1954 1 AZR 381/54 für § 11 Abs. 1 ArbGG bereits entschieden (…zustimmend Dietz/Nikisch, ArbGG , § 11 Rdn. 67).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …

    Auch die Vergütung der Beisitzer der Einigungsstelle betrifft deren organschaftliche Stellung in diesem Organ der Betriebsverfassung (vgl. BAG Beschlüsse vom 6. April 1973 - 1 ABR 20/72 - BAGE 25, 174 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG 1972; 11. Mai 1976 - 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972; 15. Dezember 1978 - 6 ABR 93/77 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972; 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 sowie vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG 1972).

    Bereits in dem Beschluß vom 11. Mai 1976 (- 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972) hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß der Betriebsrat befugt ist, mit Gewerkschaftsfunktionären - anders als mit betriebsangehörigen Arbeitnehmern - Honorarvereinbarungen für ihre Tätigkeit als Beisitzer in Einigungsstellen zu schließen.

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    In dem Beschluß vom 11. Mai 1976 (- 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972) hat der Erste Senat es für zulässig erachtet, daß der Betriebsrat mit Gewerkschaftsfunktionären Honorarvereinbarungen über ihre Tätigkeit als Beisitzer von Einigungsstellen schließt.
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

    Vor dem Inkrafttreten des § 76 a BetrVG ergab sich der Umfang des Vergütungsanspruchs der Einigungsstellenmitglieder beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entweder aus einer entsprechenden Honorarzusage des Betriebsrates, die dieser im Rahmen der Erforderlichkeit und Angemessenheit abgeben durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe; ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 11. Mai 1976 - 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; vgl. dazu die Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 ABR 93/77 AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; vom 3. Mai 1984 - 6 ABR 60/80 - AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe) oder aus der rechtsgestaltenden Leistungsbestimmung des Honorarberechtigten (§§ 315, 316 BGB - ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Beschluß vom 15. Dezember 1978 - 6 ABR 64/77 - AP Nr. 5 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 3 b der Gründe; vgl. auch die Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 b ee der Gründe; vom 3. Mai 1984 - 6 ABR 60/80 - AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 15.07.1960 - 1 ABR 3/59

    Rechtsbeschwerde - Verfahrensanträge - Unzulässiger Sachantrag - …

    An der in BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG und in BAG 1, 182 = AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG vertrete nen Auffassung zur Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns; erster Sitz ein Arbeit nehmer des herrschenden Unternehmens, zweiter Sitz ein Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens, wird für den Regelfall grundsätzlich festgehalten.

    fassung dort bereits zu Gehör zu bringen , Selbst wenn ein solches Verschulden nicht vorliegt, so berechtigt das nicht dazu, grundlegende Prozeßprinzipien außer acht zu lassen« Paß es den Rechtsbeschwerdeführern J und I M somit nicht mehr ermöglicht werden kann, sich an diesem Verfahren zu beteiligen, ist letzten Endes darauf zurückzuführen, daß sie eine rechtzeitige Wahlanfechtung (zu der der Angestellte J allein allerdings nicht berechtigt war) unterlassen, sowie darauf, wie sie sich sodann im Beschlußverfahren eingelassen haben« Hätten sie sich nicht auf reine Prozeßanträge und einen unzulässigen Sachantrag beschränkt, so hätte der Senat mindestens hinsichtlich des Angestellten J nach seiner bisherigen Rechtsprechung (BAG 1, 341 = AP Nr« 2 zu § 96 ArbGG) eine Aufhebung des Beschwerdebeschlusses und des ihm zugrunde liegenden Verfahrens vornehmen müssen, so daß das Verfahren in zweiter Instanz von selbst wieder eröffnet worden wäre« Aber auch dann hätte die weitergehende Wahlanfechtung nicht mehr Gegenstand des Verfahrens werden können« 3) Da ein die Wiederholung der Wahl bezweckender An fecht ungsantrag in dritter Instanz nicht mehr gestellt wer den kann, kommt es nicht darauf an, ob er nicht schon daran scheitern muß, daß er nicht innerhalb der 2-Wochenfrist des § 18 BetrVG gestellt worden ist (BAG 1, 182 = AP Hr« 3 zu § 76 BetrVG)« Auch kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Frist des § 18 BetrVG um eine prozessuale Frist, bei deren Versäumung die Wiedereinsetzung zulässig wäre, handelt, wie die Rechtsbeschwerdeführer J und I M meinen, und ob nicht einer solchen Wiedereinsetzung schon der Umstand entgegenstehen würde, daß die Jahresfrist des § 234 Abs« 3 ZPO, die seit Ende der An fechtungsfrist läuft, verstrichen ist« Der Wiedereinsetzungsantrag kann deshalb, weil der Anfechtungsantrag, da unzu lässigerweise erst in dritter Instanz gestellt, keinen Erfolg haben kann, ebenfalls nicht von Erfolg sein« Zudem wäre er für sich allein betrachtet als reiner Prozeßantrag auch nicht geeignet, die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde H -.

    zu begründen«, Diese Zulässigkeit war vielmehr wegen der in der .Rechtsbeschv/erde gestellten Anträge zu verneinen, so daß diese Rechtsbeschv/erde als unzulässig zu verwerfen war« IIo Dagegen war der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der M AG und des Wahlvorstandes stattzugeben" 1) Voraussetzung, daß die von den Antragstellern begehrte Wahlanfechtung durchgreift, ist, daß der Antrag rechtzeitig bei Gericht gestellt ist«, Rechtsirrig ist die Auffassung der Antragsteller, daß für die Wahlanfechtung die Frist des § 18 BetrVG nicht gelte0 Wie der Senat bereits in der Entscheidung BAG 1, 182 = AP Nr" 3 zu § 76 BetrVG ausgesprochen hat, ist auch die Fristbestimmung des § 18 BetrVG im Interesse der Rechtssicherheit und der Bedürfnisse der Praxis bei der Anfechtung der Wahl zum Aufsicht srat anzuwendeno.

  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87
    Auch die Vergütung der Beisitzer der Einigungsstelle betrifft deren organschaftliche Stellung in diesem Organ der Betriebsverfassung (vgl. BAG Beschlüsse vom 6. April 1973 - 1 ABR 20/72 - BAGE 25, 174 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG 1972; 11. Mai 1976 - 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972; 15. Dezember 1978 - 6 ABR 93/77 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972; 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 sowie vom 31. Juli 1986 -- 6 ABR 79/83 - AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG 1972).

    Bereits in dem Beschluß vom 11. Mai 1976 (- 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972) hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß der Betriebsrat befugt ist, mit Gewerkschaftsfunktionären - anders als mit betriebsangehörigen Arbeitnehmern - Honorarvereinbarungen für ihre Tätigkeit als Beisitzer in Einigungsstellen zu schließen.

  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Für das Verfahren zur Anfechtung einer Aufsichts ratswahl gilt analog die Vorschrift des § 18 BetrVG (BAG 1, 121 /T237 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 /T84 7 = AP Nro 3 zu § 76 BetrVG und stets)" Jedoch gehört zu den Anfechtungsberechtigten in diesem Falle auch ein beteiligter Betriebsrat, da er hinsichtlich der Anfechtung einer Aufsichtsratswahl eine andere Position ein nimmt, als wenn es sich um die Anfechtung einer Betriebsrat swahl handelt (BAG AP Nr" 10 zu § 7 6 -BetrVG /II 1 am Ende/)".
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …

    Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind weiterhin für legitimiert angesehen worden, die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVG 1952 anzufechten (BAG 1, 182 [183 ff.] = AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG); entsprechendes gilt für die Wahl des WahlvorStandes (BAG 18, 41 [46] = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG), üm eine spätere Anfechtung der Wahl selbst zu erübrigen.
  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 67/79

    Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremd - Honorar

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in der Entscheidung vom 11. Mai 1976 - 1 ABR 37/75 - (AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972) für zulässig erachtet, dass der Betriebsrat mehrere außerbetriebliche Beisitzer benennt.
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 9/91

    Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten

    Vor dem Inkrafttreten des § 76 a BetrVG ergab sich der Umfang des Vergütungsanspruchs der Einigungsstellenmitglieder beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entweder aus einer entsprechenden Honorarzusage des Betriebsrates, die dieser im Rahmen der Erforderlichkeit und Angemessenheit abgeben durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe; ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 11. Mai 1976 - 1 ABR 37/75 - AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; vgl. dazu die Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 ABR 93/77 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - AP Nr. 12 zu § 76 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; vom 3. Mai 1984 - 6 ABR 60/80 - AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe) oder aus der rechtsgestaltenden Leistungsbestimmung des Honorarberechtigten (§§ 315, 316 BGB - ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Beschluß vom 15. Dezember 1978 - 6 ABR 64/77 - AP Nr. 5 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 3 b der Gründe; vgl. auch die Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 b ee der Gründe; vom 3. Mai 1984 - 6 ABR 60/80 - AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 06.02.1968 - 1 ABR 5/67

    Wahlmännerverfahren - Wahlmännerwahl - Wahlordnung

    Bie dort genannte Rechtsverordnung ist ebenfalls noch nicht er lassen worden; gleichwohl kann nach feststehender Rechtsprechung des erkennenden Senats die Aufsichtsratswahl schon jetzt angefochten werden (BAG 1, 182 /T83/1847 = AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG und stets).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat …

  • BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 60/80

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremde Person - Honorar

  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 34/91
  • BAG, 11.02.1969 - 1 ABR 12/68

    Betriebsausschußwahl

  • BAG, 21.12.1965 - 1 ABR 12/65

    Arbeitnehmervertreter - Wahlanfechtung - Anfechtungsbefugnis - …

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 23/70

    Wahlausschreiben - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Wahlberechtigte

  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen - …

  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei …

  • BAG, 02.09.1983 - 6 ABN 10/83
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75

    Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1988 - 7 TaBV 9/88

    Notwendigkeit eines Einigungsstellenverfahrens anlässlich eines Streits der …

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 19/84
  • BAG, 22.04.1980 - 6 ABR 107/77
  • ArbG Hamburg, 14.09.1962 - 2 BV 12/62
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