Rechtsprechung
| BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 04.05.1962 - 3 TaBV 12/61
- BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Papierfundstellen
- BAGE 14, 117
- NJW 1963, 1566 (Ls.)
- DB 1963, 869
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56
Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende …
Auszug aus BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Bei den Fehlen einer tariflichen typisierenden Regelung (vgl. dazu BAG 4, 192 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG) ist im Bereich des BetrVG nicht, wie das nach einigen früheren Ländergesetzen (Bayern, Saarland) der Fall war, allein die Zahl der Belegschaftsmitglieder entscheidend.Deshalb ist bei der Entscheidung dieser Frage dem Gericht der Tatsacheninstanz ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (so auch BAG 4, 192 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 99/54
Betriebsverfassungsrecht: Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an …
Auszug aus BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Er hat sich jedoch wiederholt mit Streitigkeiten aus § 37 Abs. 2 BetrVG befaßt (BAG 1, 158 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG; BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG; BAG 4, 75 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG).Was der Senat in diesem Zusammenhang in BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG ausgesprochen hat, kann nach den vorstehenden Ausführungen auch für den Bereich des § 37 Abs. 3 BetrVG Geltung beanspruchen.
- BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55
Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von …
Auszug aus BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Er hat sich jedoch wiederholt mit Streitigkeiten aus § 37 Abs. 2 BetrVG befaßt (BAG 1, 158 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG; BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG; BAG 4, 75 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG). - BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53
Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge
Auszug aus BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Er hat sich jedoch wiederholt mit Streitigkeiten aus § 37 Abs. 2 BetrVG befaßt (BAG 1, 158 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG; BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG; BAG 4, 75 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG). - BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - …
Auszug aus BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Ein solcher Verfahrensverstoß ist allerdings nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gilt, nur auf eine ausdrückliche Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen (AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84
Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht
Die Anwendung des Rechtsbegriffs ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117, 120 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAGE 25, 348, 355; erkennender Senat Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 73 und Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 476/83 - BAGE 49, 378, zu 3 der Gründe). - BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16). - BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei …
Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nachprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 (120 f.) = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG, Beschluß vom 6. November 1973, AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
- BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
Abmahnung
Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nach prüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 [120] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG Beschluß vom 6. November 1973 " AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Der Amtsermittlungsgrundsatz steht der Notwendigkeit der Rüge von Verfahrensfehlern nicht entgegen (BAGE 14, 117, 121 f. = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG, zu 2 der Gründe;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 94 Rz 7). - BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 1/69
Betriebsratsmitgliedspflicht
Bei der Bestimmung der Mittel zur Abhilfe sind gemäß § 37 BetrVG auch die Interessen des Arbeit gebers zu beachten« 'Dabei sind für § 37 Abs« 3 BetrVG dieselben Maßstäbe anzulegen wie für § 37 Abs« 2 BetrVG (BAG 14, 117 [122] - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG)« .Für § 37 AbSo 3 BetrVG sind somit dieselben Maßstäbe anzulegen wie für § 37 Abs"2 BetrVG (BAG 14, 117 [122]).
Es hat die Frage nicht geprüft, ob den beiderseitigen Interessen nicht gerade dadurch gedient ist, daß an Stelle der Umsetzung eine Freizeitgewährung erfolgt" Da es nach den vorstehenden Ausführungen einer solchen Prüfung bedarf, ist eine Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht nicht zu umgehen" Denn der Senat kann als Rechtsbeschwerdegericht diese Prüfung nicht selbst vornehmen, weil sie eine Abwägung der beiderseitigen Interessen und eine Wertung erfordert, die weitgehend tat sächliche Momente enthält; auch ist dem Tatsachenrichter hin sichtlich dessen, was in jeder einzelnen Hinsicht dieser Regelung nach Art und Umfang des Betriebes nach § 37 Abs. 3 BetrVG erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BAG 14, 117 [120/121 ]).
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17
Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge
Das Revisionsgericht kann eine Schätzung des Tatsachengerichts nicht beanstanden, wenn - wie hier - eine entsprechende Verfahrensrüge fehlt (BAG 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - zu I 2 der Gründe, BAGE 14, 117; 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - zu I 1 und 3 der Gründe). - BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …
Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob die Bewertungsmaßstäbe im einzelnen richtig erkannt, eine vertretbare Gesamtwertung aller maßgeblichen Gesichtspunkte erfolgt ist und ob alles wesentliche Tatsachenmaterial ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze berücksichtigt worden ist (vgl. hinsichtlich der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit oder der Schulung von Betriebsratsmitgliedern BAG 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972. - BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel
Die Vorschriften § 557 Abs. 3 und § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO gelten auch im Rahmen der Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (BAG 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - AP BeschSchG § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 50; 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122). - BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 476/83
Versäumung der Arbeitszeit wegen Personalratstätigkeit - Verpflichtung zur …
Mit der Verwendung dieses Begriffs hat der Gesetzgeber die Würdigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles den Tatsachengerichten überlassen und diesen damit einen gewissen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (BAG 14, 117, 120 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92
Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet
- BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Erforderlichkeit von Freistellungen - Beschlußverfahren - Beurteilungsspielraum
- BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen …
- BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 42/94
Nachträgliche Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung
- BAG, 08.06.2000 - 2 AB R 1/00
Verdacht auf sexuelle Belästigung Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73
Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug - Beschwerdefrist - Erweiterung des …
- BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 475/83
- BAG, 08.01.1980 - 6 ABR 15/78
- LAG Hessen, 10.07.1973 - 5 TaBV 9/73
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