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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4958
BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 (https://dejure.org/2019,4958)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 (https://dejure.org/2019,4958)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 (https://dejure.org/2019,4958)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 1 S 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 2 Halbs 1 BetrVG, § 92 Abs 2 BetrVG, § 92 Abs 3 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 2b BetrVG
    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 BetrVG, § 92 BetrVG, Art. 4 Abs. 2 Buchst. b und Buchst. c der Richtlinie 2002/14/EG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, § 92a Abs. 1 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Definition der Personalplanung i.S.d. § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlageverpflichtung des Arbeitgebers bezüglich seiner Personalplanung; Ausschluss von Vorlageansprüchen bei Unterlagen ohne personalplanerische Belange

  • Betriebs-Berater

    Umfang des Vorlageanspruchs des Betriebsrats bei Personalplanung

  • bag-urteil.com

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Definition der Personalplanung i.S.d. § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalplanung - und der Vorlageanspruch des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1153
  • BB 2019, 2427
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17
    Er umfasst jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht und dessen Deckung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, also auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität im weitesten Sinn, bezieht, und betrifft daher Kategorien wie die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 mwN;… ebenso Fitting 29. Aufl. § 92 Rn. 9;… HaKo-BetrVG/Schulze-Doll 5. Aufl. § 92 Rn. 8).

    Es zählt aber nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats, neben dem Arbeitgeber eine "originäre" Personalplanung durchzuführen (BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21).

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17
    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall die Gerichte für Arbeitssachen prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 34, BAGE 139, 25).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17
    Solange ein Arbeitgeber aber (nur) wissen will, ob überhaupt ein Handlungsbedarf - bezogen auf kollektiv-planerische Personalmaßnahmen - besteht, oder er (nur) ermittelt, welche Handlungsspielräume ihm diesbezüglich zur Verfügung stehen, erreichen weder seine Überlegungen noch die entsprechenden Ermittlungen das Stadium der Personal"planung" (vgl. dazu BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 66, 186).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus …

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17
    Hierzu gehören auch solche zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B II 2 der Gründe).
  • LAG München, 27.05.2024 - 4 TaBV 68/23

    Auskunft, Personalplanung, Berufsbildung, Bestimmtheit des Antrags

    Im allgemeinen Sinn meint "Planung" jedenfalls den Prozess des Festlegens von Zielen und des Formulierens von Methoden, Strategien und Vorgehensweisen, um diese zu erreichen (BAG v. 12.03.2019, 1 ABR 43/17 Rn. 21- zitiert nach juris;… Fitting § 92 Rn. 9).

    Der Beteiligungsgegenstand ist damit von dem bei konkreten personellen Einzelmaßnahmen abzugrenzen und bezieht sich - insofern auf einer abstrakteren und vom konkreten Arbeitnehmer losgelösten Ebene - auf die Prozesse der gedanklichen Vorwegnahme künftigen Personalgeschehens (BAG v. 12.03.2019, 1 ABR 43/17 Rn. 22- zitiert nach juris;… Fitting § 92 Rn. 17).

    Andererseits müssen zumindest Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass es überhaupt zu personellen Planungen in Bezug auf einzelne oder mehrere Arbeitnehmer kommt (BAG v. 12.03.2019, 1 ABR 43/17 Rn. 25- zitiert nach juris).

    Möglicherweise rein vorgelagerte Parameter der Planung umfasst die Informationspflicht nicht (BAG v. 12.03.2019, 1 ABR 43/17 Rn. 25- zitiert nach juris).

    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall die Gerichte für Arbeitssachen prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (BAG v. 12.03.2019, 1 ABR 43/17 Rn. 27 ff.- zitiert nach juris).

  • ArbG München, 04.10.2023 - 32 BV 212/22

    Betriebsratsmitglieder, Verlangen des Betriebsrates, Ansprüche des Betriebsrats, …

    Rn. 45 Personalplanung ist dabei weit zu verstehen (vgl. BAG vom 12.03.2019, 1 ABR 43/17, Rn. 21;… Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 92, Rn. 9).

    Erfasst werden die Planung des Personalbedarfs, der Personalbeschaffung, des Personaleinsatzes sowie der Personalentwicklung (vgl. BAG vom 12.03.2019, 1 ABR 43/17, Rn. 21;… BAG vom 08.11.2016, 1 ABR 64/14, Rn. 13;… Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 92, Rn. 9).

    Die Beteiligungsrechte nach § 92 BetrVG beziehen sich nur auf die abstrakteren Prozesse der gedanklichen Vorwegnahme künftigen Personalgeschehens (vgl. BAG vom 12.03.2019, 1 ABR 43/17, Rn. 22;… Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 92, Rn. 17).

    Einen eigenständigen Anspruch auf Unterrichtung über diese Parameter, die eine noch vorzunehmende Planung auslösen können, steht dem Betriebsrat jedoch nicht zu (vgl. BAG vom 12.03.2019, 1 ABR 43/17, Rn. 25).

  • LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis, …

    Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend und anhand von Unterlagen unterrichtet werden (vgl. BAG…, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 m.w.N.; bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 - Rn. 21 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20

    Beteiligungsrecht des Richterrats an der Personalplanung bzw. -anforderung

    Rn. 46 Der Beteiligungsgegenstand der Personalplanung und der Personalanforderung nach § 84 Satz 1 Nr. 1 LPersVG ist damit gegenständlich von dem bei konkreten personellen Einzelmaßnahmen abzugrenzen und bezieht sich auf die abstraktere und vom konkreten Arbeitnehmer losgelöste Ebene der gedanklichen Vorwegnahme künftigen Personalgeschehens (vgl. BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 -, juris Rn 21).

    Wie auch aus dem allgemeinen Wortsinn der "Planung" als Prozess des Festlegens von Zielen und des Formulierens von Methoden, Strategien und Vorgehensweisen (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 -, juris Rn 21) folgt, handelt es sich bei der Personalplanung und -anforderung um organisatorische, von Einzelpersonen oder einzelnen Arbeitsplätzen losgelöste Grundentscheidungen.

  • LAG Köln, 25.07.2025 - 9 TaBV 7/25

    Informationsanspruch des Betriebsrats; Vorlage von Unterlagen; Dateien; …

    Anspruchsvoraussetzung ist damit zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist, und zum anderen, dass im Einzelfall die begehrte Information zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 -, Rn. 28, juris; BAG…, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 -, BAGE 106, 111-123, Rn. 47).
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